Allgemeine Regeln
Wichtige Informationen über die allgemeinen Vorschriften von Pegasus
Vielen Dank für Ihren Besuch auf der Pegasus-Website.
Ihr Zugriff auf die Pegasus-Website, Ihre Nutzung der Pegasus-Website und die hier vorgenommenen Transaktionen unterliegen den folgenden Vorschriften und Nutzungsbedingungen. Sie erklären sich auch damit einverstanden, an die hierin festgelegten Bedingungen gebunden zu sein, indem Sie über von Pegasus-Kommunikationskanäle und Reisebüros für Produkte und Dienstleistungen, die von Pegasus angeboten werden, handeln. Bitte lesen Sie die folgenden Vorschriften und Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie die Pegasus-Website verwenden.
A. Alle Arten von Eigentums- und Nutzungsrechten der Website gehören Pegasus. Pegasus kann alle auf der Pegasus-Website enthaltenen Informationen und / oder Inhalte einschließlich der Allgemeinen Vorschriften und der Datenschutzrichtlinie jederzeit und ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung ab ihrer Veröffentlichung ändern.
B. Die Website von Pegasus enthält alle Informationen und alle Arten von geistigen Eigentumsrechten, Bild- und Audioinhalten und deren Darstellung, Seitenlayout, die Feldnamen, die den Zugriff auf die Pegasus-Website ermöglichen, sowie die Datenbanken und Software-Codes der Pegasus-Website stehen im Besitz von Pegasus oder im Rahmen der Nutzungsrechte die durch Dritte erteilt wurden. Das Kopieren, Vervielfältigen oder Verbreiten solcher Informationen, Inhalte, Designs und Daten oder deren geänderte Kopierung, ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Pegasus nicht gestattet, es sei denn es liegen gesetzlich geschützte Umstände vor.
C. Pegasus überprüft regelmäßig die Richtigkeit und Aktualität der Informationen auf der Website. Die Informationen auf der Pegasus-Website können jedoch geändert, unterschiedlich interpretiert und / oder angewendet werden. Aus diesem Grund verpflichtet sich Pegasus weder ausdrücklich noch stillschweigend über die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder andere Informationen, die hierin nicht enthalten sind, oder Informationen von Drittanbietern und Informationen, die einer anderen Interpretation und Anwendung durch Dritte unterliegen. Pegasus verpflichtet sich auch nicht, diese Informationen zu aktualisieren.
D. Über die Pegasus-Website ist es möglich, auf Websites Dritter zu verlinken. Pegasus gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf die Richtigkeit, Aktualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder sonstige Informationen, die auf der Pegasus-Website oder anderen Medien auf den verlinkten Websites enthalten sind. Die Nutzung dieser Websites kann unabhängig von Pegasus durch die Bestimmungen und Bedingungen geregelt werden, die von den jeweiligen Websites regulierenden Dritten festgelegt werden. Pegasus übernimmt daher keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich des Zugriffs auf oder der Nutzung dieser Websites und übernimmt keinerlei Haftung.
E. Die Transaktionen, die Sie über die Pegasus-Website tätigen, müssen vollständig wie auf den Transaktionsseiten gezeigt ausgeführt werden. Pegasus haftet nicht für Probleme, die aufgrund falscher oder falscher Bedienungen auftreten können.
F. Ihr Zugriff auf die Pegasus-Website, Ihre Nutzung der Pegasus-Website und die darin durchgeführten Transaktionen unterliegen außerdem den unter Pegasus Datenschutzrichtlinie genannten Datenschutz- und Cookie-Richtlinien sowie den unter Pegasus Allgemeine Vorschriften genannten Vorschriften und Bedingungen. Diese Vereinbarungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Kaufs und der Nutzung der von Pegasus hergestellten Produkte und Dienstleistungen sowie der Beförderungsvereinbarung. Sofern hier nicht anders angegeben, unterliegen Ihr Zugriff auf die Pegasus-Website, Ihre Nutzung der Pegasus-Website und alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihren Transaktionen hierunter der ausschließlichen Zuständigkeit des türkischen Rechts und der Gerichts- und Vollstreckungsbehörden von Istanbul (Anatolien). Im Streitfall stellen die Aufzeichnungen von Pegasus gemäß Artikel 193 der Zivilprozessordnung schriftliche Beweise zwischen den Parteien dar.
G. Der Pegasus-Text für allgemeine Vorschriften wurde auf Türkisch erstellt. Pegasus kann den Text der Allgemeinen Vorschriften von Pegasus zur Vereinfachung der Verwendung in anderen Sprachen als Türkisch veröffentlichen. In diesem Fall gilt der türkische Text in allen Fällen als gültig, in denen die Bedeutung oder Auslegung zwischen dem türkischen Text und einem Übersetzungstext in anderen Sprachen widerspricht.
H. Für detaillierte Informationen im Umfang der Pegasus-Datenschutzrichtlinie und Pegasus Allgemeine Vorschriften können Sie auf die folgenden Links zugreifen oder diesen Inhalt im PDF-Format speichern oder drucken, indem Sie die Links in diesem Absatz verwenden, um auf den aktuellen konsolidierten Text im PDF-Format zuzugreifen. Pegasus behält sich das oben genannte geistige Eigentum hinsichtlich der auf diese Weise zu kopierenden oder druckenden Dokumente vor. Sie können uns über die gültigen Vorschriften und Bedingungen ab einem bestimmten Datum schriftlich kontaktieren.
1. DEFINITIONEN UND INTERPRETATIONEN
1.1. Definitionen
1.1.1. Die folgenden Definitionen in den Nutzungsbedingungen der Pegasus-Website, den Pegasus Datenschutzbestimmungen und den Pegasus Allgemeinen Vorschriften beziehen sich auf die Bedeutung, die ihnen in diesem Abschnitt zugewiesen wurde.
a) Flugticket oder elektronischer Flugschein (E-Flugschein): Über Pegasus-Kommunikationskanäle oder Reisebüros verkaufte Flugtickets vertreten einen Beförderungsvertrag zwischen Pegasus und dem Fluggast, die dem Türkischem Recht, internationalen Verträgen, in denen die Türkei eine Partei vertritt und den geltenden Pegasus Allgemeinen Vorschriften unterliegen. Der Flugschein gilt gleichzeitig als eine Rechnung. Passagiere, die Rechnungsinformationen auf dem Flugschein haben möchten, müssen ihre Rechnungsinformationen an Pegasus weiterleiten, bevor der Flugscheinvorgang abgeschlossen ist. Nachdem der E-Flugschein erstellt und elektronisch versiegelt ist, kann das Rechnungsinformationsfeld nicht geändert werden.
b) Reisegepäck: Bezieht sich, sofern nicht anders angegeben, auf Frachtgepäck und Handgepäck.
c) Check-in (Fluganmeldung): Sie vertritt das Eintragsverfahren der Passagiere für den bezugnehmen Flug vor Einstieg in das Flugzeug. In diesem Zusammenhang muss für die Aufnahme des Passagiers in einen beliebigen Flug von Pegasus, der Sitz zugewiesen, das Gepäck, das befördert werden soll, an Pegasus abgegeben und gemäß den Vorschriften eingecheckt werden.
d) Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen: Es bezieht sich auf Produkte oder Dienstleistungen, die von Pegasus im Rahmen einer PNR oder unabhängig von der PNR angeboten werden und die mit Ausnahme des Flugdienstes verkauft werden.
e) Flugscheinverkaufsstelle am Flughafen: Es bezieht sich auf die Verkaufseinheit, die von Pegasus und / oder Dritten betrieben wird und in Flughafenterminalbereichen für Vertriebs- und Marketingaktivitäten von Pegasus-Produkten und -Dienstleistungen sowie die Kommunikation mit Fluggästen. Der Betrieb der Flugscheinausstellungsbüros unterliegt den für die Reisebüros festgelegten Vorschriften, sofern nichts anderes angegeben ist.
f) IATA: Drückt die Internationale Luftverkehrsgesellschaft (International Air Transport Association) aus, der Pegasus angehört.
g) Handgepäck: Bezieht sich auf maximal ein (1) Reisegepäckstück mit einer maximalen Größe und einem maximalen Gewicht von 55x40x20 cm und 8 Kilogramm, das Passagiere während des Fluges in der Kabine mitführen können. Bei Inlandslinienflügen ist ein Handgepäck in allen angebotenen Paketen enthalten. Für internationale und TRNZ-Linienflüge ist das Handgepäck in den Paketen Super Eco, Advantage und Comfort Flex erhältlich. Das Handgepäck ist im Light-Paket für internationale und TRNZ-Linienflüge nicht enthalten. Auf internationalen und TRNZ-Linienflügen dürfen Passagiere, die das Light-Paket gekauft haben und daher kein Handgepäck haben, nur das unter den unter Absatz (h) dieses Artikels beschriebenen Gepäckstück, das unter den Sitz passt mitnehmen, vorausgesetzt, es wird unter dem Sitz an Bord des Flugzeugs befördert.
h) Gepäckstück, die unter den Sitz passt: Es handelt sich um die Gepäcke, die in allen Paketen enthalten sind, die auf internationalen und TRNZ-Linienflügen zum Verkauf angeboten werden, mit einem Maximum von 1 Gepäck, mit einer maximalen Größe und Gewicht von 40x30x15 cm und 3 kg. Auf internationalen und TRNZ-Linienflügen sind unsere Fluggäste berechtigt, zusätzlich zum Handgepäck der Super Eco-, Advantage- und Comfort Flex-Pakete mit Ausnahme des Light-Pakets eine Gepäckstück, das unter den Sitz passt mitzunehmen, sofern es unter dem Sitz transportiert wird. Bei internationalen und TRNZ-Linienflügen ist das Handgepäck nicht im Light-Paket enthalten. Unsere Fluggäste haben jedoch das Recht, eine Gepäckstück, das unter den Sitz passt mitzubringen, vorausgesetzt, es wird unter dem Sitz getragen.
i) Frachtgepäck: Bezieht sich auf das aufgegebene Gepäck, das Pegasus vom Passagier beim Check-in (Flugregistrierung) erhält, um es in den Gepäckabteilen des Flugzeugs zu transportieren.
j) Codeshare-Flug: Gemäß den Kooperationsvereinbarungen zwischen Pegasus und anderen Luftfahrtunternehmen werden die Linienflüge von einem anderen Luftfahrtunternehmen als dem auf dem Flugschein angegebenen Luftfahrtunternehmen durchgeführt die sich auf Flüge beziehen, die ein Luftfahrtunternehmen auf seinem eigenen Flug unter Verwendung seines eigenen Flugcodes und seiner eigenen Flugnummer für den planmäßigen Flug verkaufen kann, der von einem oder mehreren Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, an die es vertraglich gebunden ist. Wenn das Luftfahrtunternehmen, das die betreffenden Flüge durchführt, ein anderes Luftfahrtunternehmen ist als dasjenige, das Pegasus verkauft, können die Bedingungen der Vereinbarung des betreffenden Luftfahrtunternehmens, getrennt von den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus, angewendet werden.
k) Fluggast oder Passagier: Es bezieht sich auf den Passagier, dem für Pegasus ein Flugschein ausgestellt wurde.
l) Paket: Es bezieht sich auf die Flugscheingruppe, zu der der von Pegasus ausgestellte Flugschein gehört und die sich in Bezug auf die dem Passagier gewährten Rechte in Verbindung mit den darin enthaltenen zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen unterscheidet. Die Pakete Super Eco, Advantage und Comfort Flex werden für Pegasus-Inlandslinienflüge angeboten, während die Pakete Light, Super Eco, Advantage und Comfort Flex für internationale und TRNZ-Linienflüge angeboten werden.
m) Pegasus: Ist die nach den Gesetzen der Republik Türkei gegründete Pegasus Hava Taşımacılığı Anonim Şirketi mit der Tätigkeitsanschrift: Aeropark, Yenişehir Mah. Osmanlı Bul. No: 11/A Kurtköy 34912 Pendik Istanbul / TÜRKEI.
n) Pegasus Call-Center: Bezieht sich auf das Callcenter, das von Pegasus und / oder Dritten für die Verkaufs- und Marketingaktivitäten und die Kommunikation von Fluggästen hinsichtlich der Pegasus-Produkte und -Dienstleistungen über auf der Pegasus-Website angegebenen Telefonnummern betrieben wird.
o) Pegasus-Faxnummer: Vertritt die Faxnummer 0216 560 70 93, die Pegasus gehört und von Pegasus für die Gästekommunikation in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen von Pegasus betrieben und auf der Pegasus-Website bekannt gegeben wird.
p) Pegasus Allgemeine Vorschriften: Vertritt die Summe der Vertragsbedingungen, einschließlich der allgemeinen Vorschriften und Bedingungen für alle von Pegasus angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
q) Pegasus Datenschutzrichtlinie: Bezieht sich auf alle Vorschriften und Bedingungen, die die Datenschutz- und Cookie-Richtlinien von Pegasus abdecken und Teil der Allgemeinen Vorschriften und Bedingungen von Pegasus sind.
r) Pegasus-Kommunikationskanäle: Vertritt die Pegasus-Website, Pegasus-Mobilanwendungen, Pegasus-Faxnummer und Pegasus-Callcenter.
x) Pegasus-Website: Bezieht sich auf den Inhalt, denen einschließlich http://www.flypgs.com und http://www.pegasusairlines.com aller Internetseiten, mobilen Internetseiten und mit diesen Internetseiten in Verbindung stehenden Mikro-Internetseiten sowie Pegasus Mobilanwendungen zugegriffen werden kann.
t) Nutzungsbedingungen der Pegasus-Website: Der Zugriff auf die Pegasus-Website umfasst alle Bestimmungen und Bedingungen, einschließlich der Pegasus-Datenschutzrichtlinie und den Pegasus Allgemeinen Vorschriften, die von der Nutzung der Pegasus-Website und den darin enthaltenen Maßnahmen abhängen.
u) Pegasus Mobilanwendungen: Es bezieht sich auf mobile Pegasus-Anwendungen, die auf iOS- und Android-Plattformen ausgeführt werden.
v) Pegasus BolBol: Pegasus bezieht sich auf das Treueprogramm von Pegasus, das Programmmitgliedern abhängig von den Mitgliedschaftsvorschriften und -bedingungen in den BolBol Allgemeine Vorschriften verschiedene Gelegenheiten und Möglichkeiten bietet.
w) PNR (Passenger Name Record) oder Reservierungscode: Bezieht sich auf die spezielle Buchungsregistrierungsnummer, die jedem Flugscheinverkaufs- oder Preisfestlegungsvorgang im Reservierungs- und Verkaufssystem von Pegasus einschließlich der Flug- und Gastinformationen zugeordnet ist.
x) SHGM: Steht für die Generaldirektion Zivilluftfahrt des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei.
y) Reisebüro oder Büro : Bezieht sich auf ein Reisebüro, das berechtigt ist, Pegasus-Produkte und zusätzliche Dienstleistungen über verschiedene Vertriebskanäle, wie selbst betriebene Verkaufsstellen, Websites, mobile Anwendungen und gemeinsam genutzte Verkaufsplattformen zu verkaufen.
z) Linienflug: Bezieht sich auf Linienflüge, die von Pegasus oder im Auftrag von Pegasus gemäß dem von Pegasus herausgegebenen Flugplan oder in regelmäßigen Abständen und seriengemäß erfolgen und für den Verkauf an Fluggäste offen ist.
aa) Beförderungskosten: 4.4. Bezieht sich auf den an Pegasus unter Informationen zu Beförderungskosten und Gebührenklassen mit Tarifbestandteilen detailliert beschriebenen Gesamtbetrag, der an Pegasus für den planmäßigen Flug gezahlt wurde.
bb) Flug: Bezieht sich auf alle Flüge, die mit der Pegasus-Flugnummer einschließlich Linienflüge für Passagiere und / oder Fracht erfolgen.
cc) Gebührenklasse: Bezieht sich auf die Gebührenklasse, die sich hinsichtlich der Rechte unterscheidet, die dem Fluggast im Zusammenhang mit den zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen des von Pegasus organisierten Flugscheins gewährt werden.
1.2. Interpretation
1.2.1. Die Artikel, auf die in den Pegasus Allgemeinen Vorschriften in Bezug genommen wird, beziehen sich auf den entsprechenden Artikel der Pegasus Allgemeinen Vorschriften.
2. PEGASUS DATENSCHUTZRICHTLINIE
2.1. Allgemeines
2.1.1. Die Vertraulichkeit Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Wir sind uns bewusst, wie wichtig Ihnen der Schutz Ihrer Daten ist. Daher soll die Pegasus-Datenschutzrichtlinie Sie darüber informieren, welche Daten von Ihnen zu welchen Zwecken und auf welche Weise von Pegasus verarbeitet werden können und mit wem sie geteilt werden können. Unsere Richtlinie enthält Informationen über alle unsere Aktivitäten. Sie können Ihre Fragen zu bestimmten Themen über die in Artikel 2.7 unten angegebenen Kanäle an uns richten.
2.1.2. Wenn Sie Ihre personenbezogenen Daten über Pegasus-Kommunikationskanäle oder unsere anderen Kommunikations- und Vertriebskanäle an Pegasus übermitteln, werden diese Daten gemäß der Pegasus-Datenschutzrichtlinie verarbeitet und gegebenenfalls zusätzlichen Klarstellungstexte für die jeweilige Transaktion werden mit Ihnen geteilt, bevor Sie diese Kanäle nutzen.
2.1.3. Jede an der Pegasus-Datenschutzrichtlinie vorgenommene Änderung wird auf der Pegasus-Website und in den Pegasus Mobile-Anwendungen angekündigt und aktualisiert. Durch die Nutzung der Pegasus-Website oder unserer mobilen Pegasus-Anwendungen wird davon ausgegangen, dass Sie die neueste Version der Pegasus-Datenschutzrichtlinie einschließlich der geänderten Bedingungen gelesen haben und mit den hier aufgeführten Angelegenheiten vertraut sind. Daher empfehlen wir Ihnen, die Pegasus-Datenschutzrichtlinie einzusehen und die Update-Ankündigungen jedes Mal zu lesen, wenn Sie die Pegasus-Website besuchen und unsere mobilen Anwendungen verwenden.
2.1.4. Darüber hinaus wird durch den Kauf oder die Nutzung der von Pegasus angebotenen Produkte oder Dienstleistungen über einen beliebigen Vertriebskanal davon ausgegangen, dass Sie sich der zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Datenschutzrichtlinie von Pegasus bewusst sind.
2.2. Datenverantwortliche
2.2.1. Pegasus Hava Taşımacılık A.Ş („Pegasus“), die unter der Adresse AEROPARK, Yenişehir Mahallesi, Osmanlı Bulvarı No: 11/A Kurtköy 34912 Pendik İstanbul, Türkei tätig ist, fungiert als Datenverantwortlicher in Bezug auf Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten („Gesetz“) und anderen anwendbaren nationalen und internationalen Rechtsvorschriften und der Pegasus-Datenschutzrichtlinie und zusätzlichen Pegasus-Erläuterungstexte.
2.2.2. In diesem Zusammenhang werden Ihre personenbezogenen Daten von Pegasus oder im Auftrag von Pegasus gemäß den hier beschriebenen Bedingungen erfasst, aktualisiert und gespeichert, wann immer Gründe vorliegen, die eine Verarbeitung erfordern, und an Dritte im In- und Ausland weitergegeben , und durch andere Methoden verarbeitet, die in den einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften festgelegt sind.
2.3. Unsere Methoden zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten
2.3.1 Pegasus erhebt Ihre personenbezogenen Daten über;
a. Pegasus-Website, mobile Pegasus-Anwendungen, Pegasus-Callcenter, Verkaufsbüros für Flughafentickets, Check-in- Schalter und Boarding- Kontrollstellen am Flughafen,
b. Reisebüros, die zum Verkauf von Pegasus-Produkten und -Dienstleistungen autorisiert sind, Fluggesellschaften, die im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit Fluggesellschaften an unsere Linienflüge verkaufen, und beauftragte Reiseveranstalter für Nicht- Linienflüge (Charterflüge),
c. Fly & Watch Bordunterhaltungssystem,
d. Instant-Messaging-Anwendungen, die für Pegasus-Social-Media-Konten und Gästedienste verwendet werden,
e. Durch die Mitteilungen öffentlicher Einrichtungen und Organisationen und privatrechtlicher natürlicher und juristischer Personen,
schriftlich, mündlich oder elektronisch, durch automatische oder nicht automatische Methoden.
2.3.2. Wenn eine Transaktion mit Pegasus im Namen eines anderen Passagiers oder Servicebenutzers durchgeführt wird, kann Pegasus die weitergegebenen personenbezogenen Daten sowohl im Namen der Person, die die Transaktion durchführt, als auch der Person, in deren Namen die Transaktion durchgeführt wird, verarbeiten. In diesem Fall kann Pegasus die Passagiere, in deren Namen Maßnahmen bezüglich ihres Fluges ergriffen wurden, direkt kontaktieren.
2.4. Personenbezogene Daten, die wir verarbeiten
2.4.1. Pegasus kann die folgenden personenbezogenen Daten, basierend auf Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung gemäß anderen in Artikel 2.5 aufgeführten Rechtsgründen verarbeiten:
a. Ausweis- und Passinformationen: Ihre Passinformationen, einschließlich Vor- und Nachname, Geburtsdatum, TR-Identitätsnummer, Passinhaber, Passausstellerland, Passnummer, Gültigkeitsdatum des Passes und andere Informationen zur Identität des Reisedokuments, die gemäß den besonderen Reisevorschriften überprüft werden müssen.
b. Kontaktinformation: Alle Kontaktinformationen, die Sie Pegasus übermittelt haben, einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Ihrer Abrechnungsadresse, wenn Sie uns für die Kommunikation benachrichtigt haben, und Ihre Social-Media-Konto-Kontaktinformationen.
c. Reise-, Produkt- und Serviceinformationen: Ihr Passagierreservierungseintrag (passenger name record – „ PNR “), Passagierinformationen, die aus Ihrem PNR und Ihren Reisedokumenten generiert werden, bevor Sie in das Zielland einreisen ( advanced passenger information – „ API “). PNR- und API-Informationen, Vertragstransaktionen (z. B. Änderung, Stornierung, Rückerstattung), zusätzliche Produkt-/Dienstleistungskäufe (z. B. zusätzliches Freigepäck, Sitzplatzpräferenz), reisebezogene Transaktionen vom Ticketausstellungsprozess bis zum Abschluss des letzten Flug im PNR-Datensatz Aufzeichnungen (z. B. Informationen zu Verspätungen/Annullierungen, Check-in- und Boarding- Transaktionen), Kanäle, auf denen Transaktionen vorgenommen werden (z. B. Schalter, Website, Call Center, Agentur), Transaktionsdaten und -zeiten, optional besondere Serviceanfragen, die unserem Unternehmen in Bezug auf den Service mitgeteilt werden ( Sspecial service requests – „ SSR “ (z. B. Rollstuhl) umfassen zusätzliche Identifikationsinformationen, die beim Check-in in das System eingegeben werden müssen (TC-ID-Nummer für Inlandsflüge, Pass- und Visainformationen für internationale Flüge).
d. Informationen zur Mitgliedschaft im Treueprogramm: Wenn Sie ein Pegasus BolBol-Mitgliedskonto haben, Ihre Mitgliedschafts- und Pegasus BolBol-Programm-Transaktionsinformationen, die mit Ihrem Konto verknüpft sind.
e. Kundentransaktionsinformationen: Mündliche/schriftliche oder elektronische Informationen, die im Rahmen Ihrer Anfragen, Beschwerden und Rückmeldungen zu unseren Produkten und Dienstleistungen an Pegasus übermittelt werden.
f. Marketingdaten: Ihre Präferenzen oder bisherigen Erfahrungen in Bezug auf unsere Produkte oder Dienstleistungen, Umfragen, Cookie-Aufzeichnungen, Kampagneninformationen, Benutzerinformationen von Social Media.
g. Finanzdaten: Alle Informationen zu Abrechnungs- und Zahlungsinstrumenten (gemäß den PCI-DSS-Standards werden andere Informationen als die ersten sechs und die letzten vier Ziffern der Kreditkartennummer und der Name/Nachname des Karteninhabers bei Transaktionen mit einer Kreditkarte nicht gespeichert).
h. Informationen zur Flugsicherheit: Gemäß Artikel 40 Absatz 4 des türkischen Zivilluftfahrtgesetzes Nr. 2920 können die Informationen von Flugreisenden im Rahmen des Gesetzes Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten vom 24 /3/2016, um die Reise der Personen zu erleichtern oder damit Sicherheits- und Risikobewertungen vorzunehmen, verarbeitet, geteilt, zur Gewährleistung der Flugsicherheit ausgewertet und notwendige Maßnahmen ergriffen werden können. In diesem Zusammenhang führt unser Unternehmen Aufzeichnungen über Situationen, die ein Sicherheitsrisiko oder eine Bedrohung und/oder illegales Verhalten darstellen, ab dem Moment, in dem unsere Gäste ihre Beziehung zu Pegasus aufnehmen, um die Flugsicherheit zu gewährleisten und das Leben und Eigentum unserer Mitarbeiter, die Organisationen, die Pegasus dienen, ihre Mitarbeiter und unsere Gäste zu schützen. Relevante Aufzeichnungen umfassen Passagierinformationen, Ort und Art des Vorfalls, Erläuterungen und Erklärungen zum Vorfall, durchgeführte Sicherheitskontrollen, Informationen über Zeugen des Vorfalls und Informationen, die das Ausmaß des anormalen Verhaltens beschreiben.
i. Bild- und Tondaten: Aufzeichnungen, die von Call-Center-Aufzeichnungen, Sprachaufzeichnungsgeräten an Check-in- Schaltern und Kameras an bestimmten Pegasus-Servicepunkten aufgezeichnet wurden, um die Sicherheit von Leben, Eigentum und Transaktionen zu gewährleisten. Pegasus macht keine audiovisuellen Aufzeichnungen in den allgemeinen Bereichen der Passagierterminals an den Flughäfen, an denen Flüge durchgeführt werden, und in der Passagierkabine im Flugzeug.
j. Rechtsgeschäfts- und Anpassungsdaten: Von Justiz- und Verwaltungsbehörden angeforderte Dokumente/Informationen, gegen und/oder Pegasus eingeleitete Gerichtsverfahren (z. B. Fälle und Ermittlungsakten) und Daten zu Verwaltungs-/Gerichtsverfahren.
k. Besondere qualifizierte personenbezogene Daten: Aufgrund seiner Aktivitäten verwendet Pegasus regelmäßig und umfassend keine personenbezogenen Daten, die im Gesetz als sensible personenbezogene Daten definiert sind. Darüber hinaus werden die Gesundheitsdaten, die Sie in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen, die Sie von Pegasus erhalten, teilen, spezielle Serviceanfragen für unsere Gäste mit eingeschränkter Mobilität, Informationen zu Lebensmittelallergien und -präferenzen sowie den HES-Code, Test- und Impfstoffinformationen unserer Gäste innerhalb der Umfang der Reisevorschriften zum Schutz der öffentlichen Gesundheit unterliegt der Kontrolle und es kann erforderlich sein, Ihre persönlichen Daten besonderer Art im Rahmen der Transaktionen zu verwenden.
l. Standortdaten: Abhängig von Ihren Präferenzen die sofortigen Standortinformationen Ihres Geräts, auf die Sie über die Pegasus Mobile-Anwendung und/oder die Browser-/Geräteeinstellungen zugreifen.
2.5. Unsere Rechtsgrundlagen und Zwecke der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
2.5.1. Pegasus darf Ihre personenbezogenen Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung verarbeiten, sofern mindestens eine der folgenden Rechtsgrundlagen vorliegt.
· Gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben.
· Situationen, in denen die Verwendung personenbezogener Daten zum Schutz des eigenen oder des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit einer anderen Person zwingend erforderlich ist.
· Fälle, in denen die Verwendung personenbezogener Daten der Vertragsparteien obligatorisch ist, sofern sie in direktem Zusammenhang mit der Begründung oder Erfüllung eines Vertrages stehen.
· Fälle, in denen die Verwendung personenbezogener Daten zwingend erforderlich ist, damit der Datenverantwortliche seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann.
· Situationen, in denen personenbezogene Daten von der Person selbst veröffentlicht werden.
· Situationen, in denen die Verwendung personenbezogener Daten für die Begründung, Ausübung oder den Schutz eines Rechts zwingend erforderlich ist.
· Fälle, in denen die Verwendung personenbezogener Daten für die berechtigten Interessen des Datenverantwortlichen zwingend erforderlich ist, sofern die Grundrechte und -freiheiten des Dateneigentümers nicht beeinträchtigt werden.
1.1.2. In diesem Zusammenhang kann Pegasus Ihre personenbezogenen Daten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung für die folgenden Zwecke verarbeiten, basierend auf mindestens einer der oben im Gesetz aufgeführten Rechtsgrundlagen.
a. Erfüllung der Reiseanforderungen und Verwaltung des Flugkontos:
Ab dem Zeitpunkt der Ticketausstellung werden zur Erfüllung der Anforderungen des Beförderungsvertrags, den Sie mit unserem Unternehmen abgeschlossen haben, Durchführung von Ticketverkäufen und anderen Ticket-, Produkt- und Dienstleistungstransaktionen, Bestimmung der Flugberechtigung, Erstellung von Flugaufzeichnungen, Durchführung von Flugannahmeverfahren, Bereitstellung von Supportleistungen vor, während und nach dem Flug, zum Zweck der Bereitstellung von Kommunikation und erforderlichen Benachrichtigungen, Erfassung von Vertragsvorgängen (z. B. Ticketänderung, Stornierung, Rückerstattung), Erfüllung zusätzlicher Produkt-/Dienstleistungs- und Sonderdienstanfragen sowie Notfallmanagement, Ihre in Artikel 2.4 (a), (b), (c), (f), (g), (h), (i), (j) genannten personenbezogenen Daten verwendet. Diese Daten können bei Bedarf zusammen mit Ihren personenbezogenen Daten, die in anderen Kategorien in Artikel 2.4 aufgeführt sind, für den angegebenen Zweck verwendet werden.
Wenn Sie Pegasus BolBol-Mitglied sind, werden zusätzlich zu den oben genannten Daten für die Verwaltung Ihres Mitgliedskontos und die Ausführung der Vereinbarungen, die wir mit unseren Treueprogrammpartnern geschlossen haben, Ihre Mitgliedsinformationen und von Pegasus definierten Einnahmen für Ihre mit Ihnen verbundenen Flüge Mitgliedskonto werden in diesem Zusammenhang ebenfalls verwendet.
Ihre personenbezogenen Daten werden in Bezug auf Ihre Reisebedürfnisse und Flugtransaktionen verarbeitet, in erster Linie zu Zwecken, die in den Gesetzen im Rahmen des türkischen Zivilluftfahrtgesetzes Nr. 2920, der Zivilluftfahrtgesetzgebung und internationaler Abkommen eindeutig festgelegt sind, und für die Erfüllung durch unser Unternehmen seine gesetzlichen Verpflichtungen. Darüber hinaus stellt die Verarbeitung der genannten Daten eine Verpflichtung zur Begründung und Erfüllung des Beförderungsvertrags zwischen Ihnen und unserem Unternehmen dar. In verschiedenen Situationen können Ihre Daten gemäß den anderen oben aufgeführten Rechtsgrundlagen verwendet werden.
b. Verwaltung von Beschwerden und Anfragen:
Über die Pegasus-Website, Pegasus-Mobilanwendungen, Pegasus-Callcenter, Pegasus-Konten für soziale Medien und Sofortnachrichtenanwendungen oder über die Generaldirektion Zivilluftfahrt, Verbraucherschlichtungsausschüsse, zuständige Gerichte für die Beilegung von Streitigkeiten im In- und Ausland, alternative Streitbeilegungskanäle und autorisierte Verwaltungsinstitutionen werden Ihre in Artikel 2.4 (a), (b) und (e) genannten personenbezogenen Daten verwendet, um alle Arten von Beschwerden und Anfragen zu verwalten und zu lösen, die an unser Unternehmen gesendet werden, und um die Kundenzufriedenheit durch Analysen und Berichte zu verbessern. Diese Daten können bei Bedarf zusammen mit Ihren personenbezogenen Daten, die in anderen Kategorien in Artikel 2.4 aufgeführt sind, für den angegebenen Zweck verwendet werden.
In Bezug auf die Verwaltung Ihrer Beschwerden und Anfragen werden Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie verarbeitet, um die Erfüllung des Beförderungsvertrags zwischen Ihnen und unserem Unternehmen sicherzustellen, die gesetzlichen Verpflichtungen unseres Unternehmens zu erfüllen und gegenseitige Rechte mit beiden zu begründen, auszuüben und unser Unternehmen und unsere Kunden zu schützen. In verschiedenen Situationen können Ihre Daten gemäß den anderen oben aufgeführten Rechtsgrundlagen verwendet werden.
c. Erfüllung und Verwaltung von Passagierinformationsanfragen von offiziellen Körperschaften:
Unser Unternehmen kann, um den gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Luftfahrtaktivitäten im Rahmen nationaler und internationaler Rechtsvorschriften und internationaler Abkommen und um den Anfragen von Verwaltungs- und Justizbehörden und -organisationen in Übereinstimmung mit dem Gesetz nachzukommen, Ihre personenbezogenen Daten, die in jeder Unterüberschrift von Artikel 2.4 angegeben sind, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt, TR-Ministerium für Innere Angelegenheiten, Generaldirektion für Migrationsmanagement, TR-Gesundheitsministerium, autorisierte Grenzbehörden in den besuchten Ländern, Gerichte, Verbraucherschlichtungsstellen zur Verfügung stellen.
Hinsichtlich des Nachkommens der Anfragen von öffentlichen Körperschaften und deren Verwaltung werden Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie verarbeitet, um die Erfüllung des Beförderungsvertrags zwischen Ihnen und unserem Unternehmen sicherzustellen, die gesetzlichen Verpflichtungen unseres Unternehmens zu erfüllen und gegenseitige Rechte mit beiden zu begründen, auszuüben und unser Unternehmen und unsere Kunden zu schützen. In verschiedenen Situationen können Ihre Daten gemäß den anderen oben aufgeführten Rechtsgrundlagen verwendet werden.
d. Durchführung von Marketingaktivitäten und Sicherstellung der Kundenzufriedenheit:
Unser Unternehmen kann Ihre personenbezogenen Daten verwenden, die in jeder Unterüberschrift von Artikel 2.4 angegeben sind, zur Bestimmung einer Marketingstrategie, zur Erstellung statistischer Informationen, zur Segmentierung des Gästeerlebnisses, zur Erstellung eines Benutzerprofils, zur Deduplizierung, zur Auflistung durch Erstellung einer Datenbank, zur Berichterstattung, Verifizierung, Analyse und Bewertung, zur Analyse, wie Sie die Pegasus-Kommunikation verwenden, und Verkaufskanäle, um Sie besser bedienen zu können, um unsere Kommunikationskanäle auf Sie zuzuschneiden, um Ihnen spezielle Flugangebote und Dienstleistungen anzubieten, um unsere Produkte und Dienstleistungen und Ihre persönlichen Auswahlmöglichkeiten zu erforschen und zu entwickeln, um Sie direkt oder über die Kommunikationskanäle zu kontaktieren zu Marktforschungszwecken mit uns geteilt haben, um Ihnen unsere Dienstleistungen oder verwandte Produkte vorzustellen, um werbliche kommerzielle Mitteilungen über neue Produkte, Sonderflugangebote und andere Informationen zu unterhalten, die Sie für interessant halten.
Ihre personenbezogenen Daten werden aus diesem Grund in Fällen verarbeitet, in denen die Verwendung personenbezogener Daten für die berechtigten Interessen unseres Unternehmens in Bezug auf die Durchführung von Marketingaktivitäten und die Gewährleistung der Kundenzufriedenheit erforderlich ist. In diesem Fall werden von unserem Unternehmen notwendige Kontrollen durchgeführt, um Ihre Rechte und Freiheiten nicht zu beeinträchtigen. In verschiedenen Situationen können Ihre Daten gemäß den anderen oben aufgeführten Rechtsgrundlagen verwendet werden.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wir die von unserem Unternehmen an Sie gesendeten kommerziellen Nachrichten über die von Ihnen zugelassenen Kommunikationskanäle weiterleiten, sofern Sie diesbezüglich Ihre ausdrückliche Zustimmung haben.
e. Verbesserung der standortbezogenen Suchergebnisse und Durchführung von Werbeaktionen je nach Kundenstandort:
In den Fällen, in denen Sie die Weitergabe Ihrer Standortinformationen an Pegasus über das von Ihnen verwendete Gerät/Browser/Anwendung gestatten, kann unser Unternehmen Ihre in Artikel 2.4.(l) genannten personenbezogenen Daten verwenden, um standortbezogene Suchergebnisse zu verbessern, um unsere Produkte und Dienstleistungen zu verbessern und um Ihnen Produkte und Dienstleistungen in Abhängigkeit von Ihrem Standort anzubieten (z. B. Anzeige des nächstgelegenen Standorts).
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wir in den Fällen, in denen solche Werbeaktionen auf elektronischem Wege erfolgen, die von unserem Unternehmen an Sie gesendeten Werbebotschaften über die von Ihnen genehmigten Kommunikationskanäle übermitteln, sofern Sie hierzu Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben.
Pegasus greift ohne Ihre Zustimmung auf Ihre Standortdaten zu. Wenn Sie die Erlaubnis zur Weitergabe von Standortdaten für diese Zwecke später wieder aufheben möchten, können Sie diese Erlaubnis in der Pegasus-Anwendung und/oder den Browser-/Geräteeinstellungen aufheben.
f. Durchführung des Finanzgeschäfts:
Unser Unternehmen kann Ihre personenbezogenen Daten gemäß den in den Abschnitten 2.4. (a), (b), (c), (d) und (g) genannten Zwecken verwenden, um Finanzberichte zu erstellen, Kontrollen, Verifizierungen, Analysen und Bewertungen durchzuführen, Zahlungs- und/oder Rückerstattungstransaktionen zu verarbeiten, Steuer- und ähnliche Zahlungs- und Abstimmungspflichten zu erfüllen und Maßnahmen gegen Finanzbetrug und Missbrauch zu ergreifen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Finanzgeschäfts erfolgt in erster Linie zur Erfüllung des zwischen Ihnen und unserem Unternehmen geschlossenen Beförderungsvertrags, zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen unseres Unternehmens und zur Begründung, Ausübung und Wahrung der gegenseitigen Rechte sowohl unseres Unternehmens als auch unserer Kunden. In anderen Fällen kann die Verwendung Ihrer Daten auf der Grundlage der oben genannten weiteren rechtlichen Gründe erfolgen.
g. Rechtskonformitätsprüfung:
Unser Unternehmen kann Ihre personenbezogenen Daten gemäß den in jedem Unterabschnitt von Abschnitt 2.4 genannten Zwecken verwenden, um Reisedokumente und Kontrollpflichten zu überprüfen, illegale Einwanderung, Geldwäsche, Betrug und andere Straftaten zu verhindern, Identitätsfeststellungen im Rahmen von Finanzsanktionen durchzuführen, die Flugsicherheit und -sicherheit zu gewährleisten, die Sicherheit von Pegasus-Mitarbeitern, Unternehmen, die Dienstleistungen für Pegasus erbringen, und deren Mitarbeitern sowie unseren Gästen zu schützen, finanzielle Missbrauchsfälle zu verhindern und die Rechtmäßigkeit unserer Aktivitäten zu überprüfen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Rechtskonformitätsprüfung erfolgt in erster Linie zur Erfüllung des zwischen Ihnen und unserem Unternehmen geschlossenen Beförderungsvertrags, zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen unseres Unternehmens und zur Begründung, Ausübung und Wahrung der gegenseitigen Rechte sowohl unseres Unternehmens als auch unserer Kunden. In anderen Fällen kann die Verwendung Ihrer Daten auf der Grundlage der oben genannten weiteren rechtlichen Gründe erfolgen.
2.6. Dritte, mit denen wir Ihre personenbezogenen Daten teilen
2.6.1. Basierend auf Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder ohne die Notwendigkeit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung aufgrund der anderen in Artikel 2.5 aufgeführten Rechtsgrundlagen erhebt Pegasus Ihre personenbezogenen Daten im In- und Ausland für die hier aufgeführten Zwecke:
(i) Mit unseren Geschäftspartnern, mit denen wir gemeinsam Produkte und Dienstleistungen anbieten oder mit denen wir im Rahmen des Pegasus BolBol Treueprogramms zusammenarbeiten,
(ii) Mit unseren Mitarbeitern, Konzerngesellschaften, Dienstleistern, autorisierten Agenturen, die Ihre Transaktionen durchführen, und anderen Fluggesellschaften im Rahmen von Flugkooperationen und Partnerschaften,
(iii) Im In- und Ausland tätige Verwaltungseinrichtungen, die berechtigt sind, Informationen von unserem Unternehmen zu erhalten, und andere relevante Personen und Organisationen im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen,
(iv) Sie kann sie an die zuständigen Verwaltungsbehörden weitergeben, um die öffentliche Sicherheit und die Flugsicherheit zu gewährleisten und die Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus den geltenden Rechtsvorschriften der Länder ergeben, in die die Reise erfolgt.
2.6.2. Beispielsweise können die genannten Informationen gemäß dem türkischen Zivilluftfahrtgesetz Nr. 2920 und den einschlägigen Rechtsvorschriften an die zuständigen Verwaltungsbehörden übermittelt und an die im Ausland für internationale Flüge im Rahmen internationaler Abkommen, in der Republik Türkei eine Partei ist, und türkische Zivilluftfahrtgesetzgebungzugelassenen Verwaltungsbehörden weitergegeben werden. Zum anderen wird zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs Bodenabfertigungsdiensten oder Reisebüros ein bedarfsgerechter Zugang zum Pegasus Reservierungs- und Verkaufssystem zur Verfügung gestellt. Diese Lieferanten sind angewiesen, im Rahmen der Anweisungen unseres Unternehmens und der von unserem Unternehmen ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen als Datenverarbeiter zu handeln. Pegasus BolBol-Mitgliedschaftsinformationen werden nicht an Drittempfänger weitergegeben. Autorisierte Mitarbeiter unserer technischen Infrastruktur und Call-Center-Dienstleister können jedoch im Rahmen unserer Informationssicherheits-Zugriffsprotokolle für das Anfrage- und Beschwerdemanagement in Bezug auf alle unsere Produkte und Dienstleistungen auf unsere Systeme zugreifen.
2.6.3. Unser Unternehmen gibt detaillierte Informationen zu den Kategorien personenbezogener Daten bekannt, die es als Datenverantwortlicher verwendet, die Verwendungszwecke für jede Kategorie, die Personengruppen, deren Daten verwendet werden, die Datenaufbewahrungsfristen, Empfängergruppen, mit denen Daten geteilt werden, und die Maßnahmen zur Datensicherheit durch das öffentlich zugängliche Data Controllers Registry (VERBIS). Sie können auf VERBIS-Aufzeichnungen unter https://verbis.kvkk.gov.tr/ zugreifen.
2.7. Ihre Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten und Bewerbungsverfahren:
2.7.1. Sich können Pegasus immer kontaktieren, um: Sie haben die Rechte (a) zu erfahren, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, (b) Informationen anzufordern, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet wurden, (c) den Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erfahren und ob sie gemäß ihrem Zweck verwendet werden, (d) die Dritten im In- und Ausland zu kennen, an die Ihre personenbezogenen Daten übermittelt wurden, und die technischen und administrativen Maßnahmen zu erfahren, die für die Datenübermittlung ins Ausland angewendet werden, (e) die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese unvollständig oder falsch verarbeitet sind, ( f) die Löschung oder Anonymisierung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern die Gründe für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entfallen sind, (g) Benachrichtigung über die in den Absätzen (e) und (f) genannten Transaktionen an Dritte zu verlangen, an die Ihre personenbezogenen Daten übermittelt wurden, (h) der Entstehung eines Ergebnisses gegen Sie widersprechen, indem Sie Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich durch automatisierte Systeme analysieren.
2.7.1. Sie können Ihre diesbezüglichen Anfragen schriftlich und unterzeichnet im Namen des Datenschutzbeauftragten an unseren Firmensitz unter der Adresse „AEROPARK, Yenişehir Mahallesi, Osmanlı Bulvarı No: 11/A Kurtköy 34912 Pendik Istanbul, Türkei“ oder vom Abschnitt Kontaktieren auf der Pegasus-Website weiterleiten. Ihre Bewerbungen können Sie über das Antragsformular stellen, auf das Sie hier zugreifen können.
2.8. Kommerzielle elektronische Nachrichten
2.8.1 Kommerzielle elektronische Nachrichten und die damit verbundenen Genehmigungen werden in der „Verordnung über kommerzielle Kommunikation und kommerzielle elektronische Nachrichten“ geregelt. In Bezug auf kommerzielle elektronische Nachrichten, akzeptieren Sie während des Ticketverkaufs kommerzielle elektronische Nachrichteninformationen zu den vom Benutzer ausgewählten Optionen und im Zusammenhang mit der Produktwerbung, neuen Produkten und Optionen, die von den Diensten angeboten werden, in der „Pegasus Bolbol-Mitgliederregistrierung“ und in anderen Einstellungen oder zwischen den Optionen bevorzugt von Pegasus sind. In diesem Zusammenhang bietet Pegasus Ihnen in den Ihnen zugesandten Nachrichten auf Ihren Wunsch hin die Möglichkeit, die Übermittlung dieser Nachrichten über einige oder alle Kommunikationskanäle zu unterbinden.
2.8.2. Gemäß Artikel 13 der einschlägigen Verordnung werden Aufzeichnungen über die Zustimmung, die Sie Pegasus als Dienstanbieter erteilt haben, drei Jahre lang ab dem Datum der Gültigkeit der Genehmigung und andere Aufzeichnungen über kommerzielle elektronische Nachrichten aufbewahrt.
2.8.3. Auf der anderen Seite können Sie über das Nachrichten Management System (https://iys.org.tr/), das durch das Handelsministerium für die Verwendung geöffnet ist, Ihre Berechtigungen für kommerzielle elektronische Nachrichten einfach von einem einzigen Punkt aus verwalten, unserem Unternehmen zustimmen, dass kommerzielle Nachrichten Sie erreichen, und wenn Sie keine Nachrichten erhalten möchten, können Sie Ihr Ablehnungsrecht ausüben.
2.9. Korrekturen
2.9.1. Wenn Sie glauben, dass Pegasus ungenaue oder unvollständige Informationen über Sie hat, kontaktieren Sie uns bitte hier so schnell wie möglich. Pegasus wird alle Informationen korrigieren, die sich als unrichtig herausstellen.
2.9.2. Wenn Sie als Mitglied von Pegasus BolBol auf Ihre bei Pegasus gespeicherten Daten zugreifen oder diese ändern möchten, können Sie dies auf der Seite „Meine persönlichen Daten“ auf der Registerkarte „Pegasus BolBol“ auf der Pegasus-Website oder in den mobilen Pegasus-Anwendungen durchführen.
2.10. Sicherheit
2.10.1. Pegasus legt großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Die Informationen, die Sie uns über die Pegasus-Website und die mobilen Anwendungen von Pegasus übermitteln, werden während der Übertragung durch 128-Bit-SSL (Secure Sockets Layer), einen verschlüsselten Kommunikationskanal, geschützt. Wenn solche Informationen Pegasus erreichen, werden sie gemäß unseren Sicherheits- und Datenschutzstandards geschützt. Um das SSL benutzen zu können, muss Ihr Internetbrowser SSL unterstützen und die SSL-Optionen in Ihrem Browser müssen aktiviert sein.
2.10.2. Die von Pegasus implementierten Sicherheits- und Datenschutzstandards entsprechen dem Informationssicherheits-Managementsystem ISO 27001:2017. Die Pegasus-Website hat das TRGO-Vertrauenssiegel erhalten (Registernummer: 2020-0004).
2.10.2. Jedes Mitglied von Pegasus BolBol hat einen eindeutigen Benutzernamen und ein Passwort seiner Wahl. Der „Benutzername“ ist für das Mitglied eindeutig und derselbe Benutzername kann nicht an zwei verschiedene Mitglieder vergeben werden. Das „Passwort“ ist nur dem Benutzer bekannt. Der Nutzer kann sein Passwort im Rahmen der Regeln des Mitgliedschaftsprogramms ändern. Passwortauswahl und Passwortschutz liegen in der Verantwortung des Benutzers. Pegasus ist nicht verantwortlich für Probleme, die sich aus der Verwendung von Passwörtern ergeben. Ebenso liegt es in der Verantwortung unseres Gastes oder der Person, die im Namen unseres Gastes handelt, die speziell für Sie erstellten PNR in Bezug auf die von Ihnen über verschiedene Kommunikations- und Vertriebskanäle getätigten Reservierungen vertraulich zu behandeln. Wenn die Vertraulichkeit dieser Informationen nicht gewährleistet ist, können Dritte auf Ihre Reservierungsinformationen zugreifen.
2.10.4. Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfordernisse unseres Geschäftsablaufs oder gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Gemäß PCI DSS werden die Details Ihrer Kreditkarteninformationen nicht auf unseren Servern gespeichert.
2.11. Verknüpfungen
2.11.5. Die Pegasus-Website enthält verschiedene Links, um Ihnen den Besuch anderer Websites zu erleichtern, und ermöglicht es Ihnen, über diese Links einige von Dritten bereitgestellte Inhalte anzuzeigen. Pegasus ist nicht dafür verantwortlich, dass Pegasus keine Kontrolle über die verlinkten Websites hat, und wenn Sie einen dieser Links verwenden, gelten die Datenschutzbestimmungen unserer Website nicht.
2.11.6. Die Verantwortlichkeiten, die sich aus Ihrem Zugriff, Inhalt, Nutzung und bereitgestellten Informationen auf den verlinkten Websites ergeben, liegen ausschließlich bei Ihnen. Jegliche Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten über verlinkte Websites unterliegt den Informationen, anderen Hinweisen und Regeln, die von Dritten festgelegt wurden, die die entsprechende Website betreiben und im Rahmen der geltenden Gesetze als Datenverantwortliche fungieren.
2.12. Cookies und digitale Marketingpraktiken
2.12.1. Tracking-Technologien wie Cookies, Pixel und Gifs sind kleine Textdateien, die auf Ihren Geräten wie Tablets, Handys oder Computern installiert werden, wenn Sie Online-Anwendungen wie Websites oder mobile Anwendungen nutzen. Durch Cookies erkennen die Server unserer Websites und Anwendungen Ihre Geräte und verwalten beispielsweise den Verkehr auf der Website. Cookies helfen uns auch dabei, die Anzahl der Besucher und das Publikum unserer Website zu analysieren, damit wir unsere Software verbessern können, um Ihnen eine bessere Erfahrung zu bieten und, falls Sie es wünschen, die Werbung zu personalisieren, die Sie während Ihrer Nutzung des Internets sehen.
2.12.2. Es gibt vier verschiedene Kategorien von Cookies basierend auf ihrem Zweck: Essentielle Cookies, Leistungs- und Analyse-Cookies, Funktions-Cookies und Personalisierte Werbe- und Marketing-Cookies.
2.12.3. Neben Cookies können Pixel und ähnliche Datei-Anwendungen sowie internetbasierte Werbung, Promotion und Marketing-Funktionen auf Websites für ähnliche Zwecke verwendet werden.
2.12.4. Pegasus verwendet auf der Pegasus-Website essentielle Cookies, Leistungs- und Analyse-Cookies, Funktions-Cookies und personalisierte Werbe- und Marketing-Cookies.
a) Essentielle Cookies: Essentielle Cookies sind die Cookies, die auf Ihrem Gerät installiert werden, während Sie die Website besuchen, und für das reibungslose Funktionieren der angebotenen Online-Dienste erforderlich sind. Diese Cookies ermöglichen es, die Pegasus-Website zu besuchen und von ihren Funktionen zu profitieren.
b) Leistungs- und Analyse-Cookies: Diese Cookies speichern Informationen darüber, wie oft die Website besucht wird, welche relevanten Fehlermeldungen empfangen werden, wie lange der Besuch dauert und wie der Benutzer die Website nutzt. Diese Informationen werden verwendet, um die Website-Leistung zu verbessern. Leistungs-Cookies ermöglichen es uns, die Anzahl der Personen, die die Website besuchen, und den Verkehr, der von der Website empfangen wird, zu verfolgen und zu analysieren. Dank dieser Cookies können Informationen darüber gewonnen werden, welche Bereiche der Website am häufigsten oder am wenigsten besucht werden, und der Verkehr der Website kann optimiert werden.
c) Funktions-Cookies: Funktions-Cookies werden für Personalisierungszwecke und zum Speichern von Präferenzen/Auswahlen auf der Website verwendet. Diese Cookies werden verwendet, um Funktionen bereitzustellen, die über die essentiellen Cookies hinausgehen.
d) Personalisierte Werbe- und Marketing-Cookies: Personalisierte Werbe-Cookies werden verwendet, um Ihnen personalisierte Produkte und Dienstleistungen auf der Pegasus-Website oder auf anderen Plattformen neben der Pegasus-Website entsprechend Ihrer Betrachtungsweise und Ihrem Besucherprofil zu fördern.
2.12.5. Die Pegasus-Internetseite verwendet sowohl Erstanbieter-Cookies (von der von Ihnen besuchten Website installiert) als auch Drittanbieter-Cookies (von anderen Anbietern als der von Ihnen besuchten Website installiert). Sie können die Details und die Liste der verschiedenen auf der Pegasus-Website verwendeten Cookie-Typen, sowohl Erstanbieter- als auch Drittanbieter-Cookies, in der Pegasus-Cookie-Richtlinie finden.
2.12.6. Im Allgemeinen sind Internetbrowser so voreingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Browser können so eingestellt werden, dass sie Cookies blockieren oder den Benutzer benachrichtigen, wenn Cookies an das Gerät gesendet werden. Da sich die Verwaltung von Cookies von Browser zu Browser unterscheidet, können Sie das Hilfemenü des Browsers für detaillierte Informationen konsultieren. Einzelheiten zum Löschen oder Blockieren von Cookies und allgemeine Informationen zu Cookies erhalten Sie unter www.allaboutcookies.org.
2.12.7 . Es liegt an Ihnen, Cookies zu aktivieren und zu deaktivieren. Sie haben die Möglichkeit, Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen, indem Sie die Einstellungen in Ihrem Internetbrowser ändern. Bitte lesen Sie die Anweisungen Ihres Browsers, um zu erfahren, wie Sie Ihre Browsereinstellungen ändern oder Cookies löschen können. Bitte beachten Sie, dass einige Funktionen der Website nicht verfügbar sind, wenn Cookies deaktiviert sind. Auf den folgenden Websites erfahren Sie, wie Sie Cookies von Drittanbietern blockieren:
a. Mozilla Firefox
b. Internet Explorer
c. Google Chrome
d. Opera
e. Safari
f. iOS
2.12.8. Andererseits können Sie beim Besuch der Pegasus-Website Cookies über unsere Cookie-Anwendung und den Benachrichtigungshinweis zu Ihren Präferenzen auswählen. Sie können die Datenschutzoptionen für mobile Pegasus-Anwendungen in den Sicherheitseinstellungen der entsprechenden Anwendung und Ihres Geräts steuern, auf dem die mobile Anwendung ausgeführt wird.
3. PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN, DIE VON PEGASUS ANGEBOTEN WERDEN
3.1. Linienflugdienste und weitere Dienstleistungen
3.1.1. Pegasus bieten seinen Fluggästen nach Flugplan von Pegasus basierende inländische Linienflugdienste zwischen Flugziele innerhalb der Türkei und ausländische Linienflugdienste zwischen Flugzielen von der Türkei ins Ausland und vom Ausland in die Türkei sowie Transit-Linienflugverkehr zwischen ausländischen Flugzielen an. Linienflugdienste unterliegen den in den Pegasus Allgemeinen Vorschrift festgelegten Bedingungen. Alle in der Pegasus Allgemeinen Vorschrift genannten Inlandslinienflüge beziehen sich auf inländische Linienflüge, die in der Türkei durchgeführt werden.
3.1.2. Neben den Linienflugdiensten bietet Pegasus zusätzliche Produkte und Dienstleistungen im Sinne von Abschnitt 3.2 an. Einige der zusätzlichen Produkte und Dienstleistungen werden unter einem PNR mit mindestens einem planmäßigen Flug angeboten. Einige Zusatzdienste werden jedoch unabhängig von Linienflügen und PNR angeboten. Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen unterliegen den in den Pegasus Allgemeinen Vorschrift festgelegten Bedingungen.
3.1.3. Pegasus ist keine Vertragspartei der Vereinbarung zwischen dem Reiseveranstalter oder dem Dritten und den Passagieren, da Pegasus einen Charterflug mit Reiseveranstaltern oder Dritten gemäß der Vereinbarung zwischen dem Passagier oder dem Dritten für den Passagier durchgeführt hat. Dagegen erfolgt der Güterverkehr, der gemäß den einschlägigen Gesetzen durchgeführt wird, gemäß dem geltenden Beförderungsvertrag zwischen Pegasus und dem Frachtführer. Die Pegasus Allgemeine Vorschriften für Transportaktivitäten, auf die in diesem Absatz Bezug genommen wird, gelten nur in dem durchführbaren Umfang als gültig.
3.2. Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen
3.2.1. Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen von Pegasus sind folgendermaßen:
a) Zusätzliches Reisegepäck: Auf allen unseren Inlandsflügen haben unsere Passagiere Anspruch auf Frachtgepäck, das auf die Anzahl, die Größe und das Gewicht beschränkt ist, die im Rahmen des Pakets, für das sie den Flugschein erworben haben, festgelegt sind, sowie auf ein Handgepäck gemäß den in Abschnitt 9.2 der Allgemeinen Bestimmungen genannten Kriterien. Für internationale und TRNZ-Linienflüge sind nur die Pakete Super Eco, Advantage und Comfort Flex Anspruch auf Frachtgepäck und ein Handgepäck in Übereinstimmung mit den in Abschnitt 9.2 der Allgemeinen Bestimmungen genannten Kriterien erhältlich. Das Frachtgepäck oder Handgepäck ist im Light-Paket für internationale und TRNZ-Linienflüge nicht enthalten. Auf internationalen und TRNZ-Linienflügen dürfen Fluggäste, die das Light-Paket gekauft haben und daher keinen Anspruch auf Frachtgepäck und Handgepäck haben, nur ein Gepäckstück, das unter den Sitz passt gemäß den in Abschnitt 9.3 der Allgemeinen Bestimmungen genannten Kriterien mitnehmen, sofern es unter dem Sitz an Bord des Flugzeugs befördert. Detaillierte Erklärungen und Tabellen zu den im Paket enthaltenen Gepäckrechten für unsere Inlands- und internationalen Linienflüge und TRNZ-Flüge 9. Die Gepäckbestimmungen finden Sie in der Rubrik Tragbare Güter und besondere Dienstleistungen.
Auf unseren Flügen gibt es keine Rückerstattung für das im Rahmen von Flugpaketen erworbene Frachtgepäck und Handgepäck. Zusätzlich zu den erworbenen Paketinhalten können unsere Passagiere jedoch Frachtgepäck- und Handgepäckprodukte (mit der pro Passagier definierten Größe und Gewicht) gegen eine gesonderte Gebühr erwerben. Individuell, für unsere internationalen und TRNZ-Flüge, kann zusätzliches Frachtgepäck und Handgepäck, das außerhalb des Pakets erworben werden kann, bis zu 4 Stunden vor der Flugzeit erstattet werden. Für internationale und TRNZ-Flüge finden Sie ausführliche Informationen über das Handgepäck und die Gebühr für das Frachtgepäck, die außerhalb des Light-Pakets erworben werden können, in Abschnitt 9.4 Frachtgepäck und Gebühr für zusätzliches Gepäck. - -
b) ) Zusätzlicher Sitzplatz: Ein zusätzlicher Sitzplatz wird unseren Passagieren als separates Produkt für ihren eigenen Komfort oder zur Aufbewahrung von wertvollen oder empfindlichen Gegenständen, Musikinstrumenten und ähnlichen Gegenständen, die sie an Bord des Flugzeugs mitnehmen möchten, angeboten. Zusätzlicher Sitzplatz kann nur über das Pegasus Call Centre erworben werden. Der Antrag auf einen zusätzlichen Sitzplatz muss während des Fahrscheinkaufs gestellt werden, und die Gebühr muss beim Fahrscheinkauf bezahlt werden. Das Produkt "Zusätzlicher Sitzplatz" kann nicht für Kleidung, Lebensmittel und ähnliche Artikel verwendet werden. Ein zusätzlicher Sitzplatz kann nur für einen Gegenstand in Anspruch genommen werden, und dieser Gegenstand muss mit dem Passagier reisen. Das Gewicht der auf dem Zusatzsitz zu befördernden Gegenstände darf 75 Kilogramm nicht überschreiten und darf die Sicht auf die Warnleuchten der in der letzten Reihe sitzenden Passagiere nicht behindern. Gegenstände wie Musikinstrumente, die nicht größer als 120x40x20cm sind, können zwischen den beiden Sitzen transportiert werden. Diese können bis zu einer Größe von 75x50x45cm auf dem Sitz platziert werden. Die Kosten für den zusätzlichen Sitzplatz setzen sich aus der Summe des Grundtarifs und der Servicegebühr des Flugscheins zusammen, zu dem er hinzugefügt wird. Im Falle der Änderung und Stornierung eines zusätzlichen Sitzplatzes gelten die Stornierungs- und Änderungsregeln für den Flugschein, mit dem er verbunden ist.
c) Preisfestlegung (Optionskauf): Preisfestlegung ist ein Produkt, das beim Verkauf des Flugscheins als separates Produkt verkauft wird und das Recht gibt, das Flugschein innerhalb einer bestimmten Zeit zum angezeigten Preis zu kaufen. Der Optionszeitraum und der Preis werden automatisch vom System bestimmt, abhängig davon, ob der geplante Flug ein Inlands- oder Auslandsflug ist, die Anzahl der verbleibenden Tage bis zum geplanten Flug und die Anzahl der im PNR registrierten Passagiere. Die Kaufoption kann nur einmal mit dem Pegasus Call Center unter Einzahlung einer neuen Preisfestlegungsgebühr verlängert werden. Unabhängig von der verbleibenden Zeit des Fluges ist der Verkauf einer Option nicht zulässig, wenn einer der Flüge im PNR 8 oder weniger geeignete Sitze übrig hat. Die Preisfestlegung kann nach dem Kauf nicht mehr storniert werden und wird nicht erstattet. Die Preisfestlegung gilt nur für die ausgewählten Flüge und wird ungültig, wenn Änderungen am Flug erfolgen. Da die Preise für internationale Flugscheine in US-Dollar oder Euro angegeben sind, werden Änderungen der Wechselkurse zwischen dem Preisfestlegungsdatum und dem Datum des Kaufs von Flugscheinen im Flugscheinpreis berücksichtigt.
d) Besondere Dienstleistungen: Zu den besonderen Dienstleistungen gehören speziell qualifizierte tragbare Güter, die nicht im Umfang des Frachtgepäcks, des Handgepäcks, des Gepäckstück, das unter den Sitz passt und des zusätzlichen Gepäcks enthalten sind und gegen eine gesonderte Gebühr befördert werden können, sowie besondere Dienstleistungen, die auf Anfrage gegen eine gesonderte Gebühr oder kostenlos angeboten werden. Gekaufte Sonderleistungen können bis zu 4 Stunden vor der Flugzeit zurückgegeben werden. Ausführliche Informationen über besondere bewegliche Güter und besondere Dienstleistungen sind in Abschnitt 9.5. besondere Dienstleistungen enthalten.
e) Pegasus Café: Bordverpflegung in allen Linienflügen von Pegasus sind gegen Kosten verfügbar. Der gültigen Preise für Pegasus Café-Produkte hängt davon ab, ob der Flug inländisch oder international ist. Der Verkauf von Pegasus Café erfolgt gemäß den Bedingungen der Flugsicherheit, der Sicherheit und der Verfügbarkeit von Produkten im Linienflug. Darüber hinaus kann die Produktbestellung von Pegasus Café 24 Stunden vor Abflug erteilt werden. Unsere Fluggäste, deren Flugscheine im Umfang des Advantage-Paket sind, können von der Verpflegung nach Belieben kostenlos auswählen. Vorbestellungen für Pegasus Cafe können über das Callcenter bis zu 48 Stunden vor Abflug zurückgegeben werden. Für die 0-48 Stunden vor dem Flug gemachten Bestellten, besteht kein Rückgaberecht.
f) Pegasus Flex (Recht auf Änderung und Stornierung ohne Vertragsstrafe): Pegasus Flex gibt das Recht, Tickets ohne Vertragsstrafe zu ändern und zu stornieren, die für Linienflüge gemäß den hier dargelegten Bedingungen verwendet werden können, wodurch das gekaufte Ticket flexibler wird, da es als separates Produkt verkauft wird. Das Produkt Pegasus Flex kann nach dem Kauf des Tickets nicht einzeln erworben werden. Pegasus Flex ist zusammen mit dem Ticket bis 24 Stunden vor dem Flug erhältlich. Nach dem Kauf von Pegasus Flex kann das Ticket ohne Strafe auf ein beliebiges Datum oder eine beliebige Strecke geändert werden. Pegasus Flex gibt das Recht auf Umbuchung bis 12 Stunden vor dem Flug. Wenn eine Änderung weniger als 12 Stunden vor dem Flug vorgenommen wird, gelten die Änderungsregeln der Ticketklasse und das Pegasus Flex-Recht wird auf den geänderten Flug übertragen. Falls das Ticket gesperrt wird, kann die Pegaus Flex-Funktion nicht erneut verwendet werden. Die Transportgebühr besteht aus (a) Grundgebühr, (b) Treibstoffzuschlag, (c) Flughafensteuer, (d) Check-in-Gebühr und (e) Servicegebühr. In diesem Zusammenhang wird jede Gebührendifferenz zwischen den Posten in der Transportgebühr des geänderten Fluges und den Posten in der Transportgebühr des ersten Fluges erhoben. Da es sich bei Pegasus Flex jedoch um ein Produkt handelt, mit dem Sie Änderungen am gekauften Ticket ohne Vertragsstrafe vornehmen können, wenn Sie Ihr Ticket im Rahmen Ihres Pegasus Flex-Rechts ändern und der neue Ticketbetrag geringer ist als der ursprüngliche Ticketbetrag, den Sie gekauft haben, die Fahrpreisdifferenz zwischen dem ersten Ticket und dem neuen Ticket wird Ihnen nicht erstattet. Wenn Sie Ihr neues Ticket nach der Änderung, die Sie an Ihrem Ticket vorgenommen haben, stornieren, wird Ihnen der Betrag Ihres neuen Tickets ohne die Flex-Gebühr zurückerstattet. Besteht eine Differenz zwischen dem für den geänderten Flug gültigen Pegasus Flex-Tarif und dem für den ersten Flug gültigen Pegasus Flex-Tarif, wird diese Differenz zum Zeitpunkt der Änderung separat verrechnet bzw. erstattet. Wenn Änderungen über das Pegasus Call Center oder Agenturen im Rahmen von Pegasus Flex vorgenommen werden, wird für diesen Änderungsprozess eine zusätzliche Servicegebühr erhoben. Für das Produkt Pegasus Flex besteht kein Rückgaberecht.
g) Kostenpflichtige Sitzplatzauswahl: Während des Check-in (Fluganmeldung)-Vorgangs wird auf allen Pegasus-Flügen die Sitzplatzzuweisung automatisch durchgeführt. Im Rahmen des Check-In-Prozesses besteht keine Möglichkeit der Platzwahl. Unsere Fluggäste können jedoch die kostenpflichtige Sitzplatzauswahl erwerben, mit der sie gegen eine gesonderte Gebühr auf ihren bevorzugten Sitzplätzen reisen können. Mit der Auswahl eines kostenpflichtigen Sitzplatzes ist der Check-in-Vorgang ist nicht abgeschlossen, und Fluggäste, die dieses Produkt erwerben, müssen ebenfalls einchecken. Der gültigen Preise für kostenpflichtige Sitzplatzauswahl hängt mit den verbleibenden Tagen zum Flug ab sowie ob der Flug inländisch oder international ist. Die kostenpflichtige Sitzplatzauswahl kann nur zum Zeitpunkt des Flugscheinverkaufs oder nach dem Kauf des Flugscheins vorgenommen werden. Nur der Sitzwechsel ist ohne Änderung des Fluges nicht möglich. Wenn der Flug von den Gästen geändert wird, wird der für den vorherigen Flug gewählte Sitz automatisch auf den neuen Flug übertragen. Wenn jedoch derselbe Sitzplatz erworben wurde oder beim neuen Flug eingecheckt wurde, findet keine Übertragung statt und die bezahlte Sitzplatzgebühr wird dem Gast fortlaufend zurückerstattet. Fluggäste, die Im Umfang des Advantage-Pakets und Comfort Flex-Pakets ein Flugschein verfügen, können zwischen denen im Paket enthaltenen Sitzplätze von den noch nicht ausgewählten Sitzplätzen kostenlos auswählen. Wahl eines kostenpflichtigen Sitzplatzes durch den Passagier hindert Pegasus nicht daran, aus Sicherheitsgründen oder aus anderen Gründen, die diese Richtung erfordern, die Entscheidung zu treffen, einen anderen Sitz als dem von ihm gewählten Sitzplatz zu bestimmen. Wenn die Passagiere nicht an dem von ihnen gewählten kostenpflichtigen Sitzplatz platziert werden können, haben sie Anspruch auf einen erstattungsfähigen Preis ohne Abzug. Für die gekauften Sitplaetze besteht ein Anspruch auf Rückgabe bis 4 Stunden vor der Flugzeit. Sitzordnung im Flugzeug sowie ausführliche Informationen zu den Einschränkungen beim Flug in den Sitzen mit Notausgangstüren finden Sie unter 6. Check-in (Fluganmeldung) und 7. Boarding (Flugzulassung).
h) Geschenkkarte: Die Geschenkkarte ist ein Produkt, das der Benutzer in den von Pegasus festgelegten Währungen und Beträgen erwerben kann. Der Karteninhaber kann beim Kauf des Flugscheins für Pegasus-Linienflüge oder der von Pegasus angebotenen Zusatzprodukte oder -dienstleistungen einen Saldo verwenden. Jede gekaufte Geschenkkarte hat nur einen Begünstigten. Die Geschenkkarte oder das Guthaben auf der Karte ist nicht übertragbar. Es kann nicht für Dritte wie Codeshare-Flüge und Hotel- und Mietwagenvermietung oder für Produkte und Dienstleistungen verwendet werden, bei denen Pegasus eine andere Fluggesellschaft ist als derjenige, der Pegasus befördert. Die Geschenkkarte kann nicht für Zahlungen beim Flugscheinwechsel und beim Flugscheinwechsel anfallenden Zahlungen verwendet werden. Die Geschenkkarte kann nur über die Pegasus-Website und die Pegasus-Mobilanwendungen erworben werden. Der erworbene Gutscheinbetrag kann nur über diese Kanäle verwendet werden. Das Guthaben der Geschenkkarte kann nur in der Währung verwendet werden, in der die Geschenkkarte ausgestellt wurde. Die gekaufte Geschenkkarte oder das Guthaben auf der Karte kann unter keinen Umständen zurückerstattet werden. Die Geschenkkarte kann bis zum Ablaufdatum oder bis das Guthaben vor dem Ablaufdatum aufgebraucht ist, verwendet werden. Für jede mit der Geschenkkarte durchzuführende Transaktion kann während der Zahlung nur ein Geschenkkarten-Passwort verwendet werden. Die Gültigkeitsdauer der Geschenkkarte beträgt 12 Monate ab Kaufdatum der Geschenkkarte. Das während des angegebenen Gültigkeitszeitraums nicht verwendete Guthaben wird gelöscht. Die Gültigkeitsdauer der Geschenkkarte kann nicht verlängert werden. Innerhalb der Laufzeit kann keine Erstattung des nicht genutzten Restbetrags und / oder sonstiger Rechte in Bezug auf diesen Restbetrag geltend gemacht werden.
i ) Bordunterhaltung (Fly & Watch): Fly & Watch ist eine Unterhaltungsplattform mit geschlossenem Kreislauf, auf der Gäste auf Reisen mit Pegasus-Linienflügen über ein drahtloses Netzwerk von Mobiltelefonen, Tablets oder Laptops auf Filme, Serien, Reiseführer, Zeitschriften, Sonderprogramme, Spiele und ähnliche Inhalte zugreifen können. Die technische Infrastruktur und der Inhalt der Fly & Watch-Plattform werden von IMMFLY Turkey Aviation Technologies Inc. (MERSİS: 0465081408400001) bereitgestellt. Der Zugriff auf die Fly & Watch-Plattform wird von Benutzern bereitgestellt, die die erforderlichen Informationen eingeben und die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Der Zugriff auf einige Inhalte auf der Plattform ist kostenpflichtig und wird für jeden Pegasus-Linienflug separat berechnet. Der kostenpflichtige Zugriff auf Fly & Watch-Inhalte kann an Bord oder vor einem Linienflug über die Pegasus-Website oder Pegasus Mobile Applications erworben werden. Beim Kauf vor dem Flug wird das für den Gast erstellte Zugangspasswort per SMS und E-Mail an den Gast übermittelt. Der vom Gast generierte Zugangscode ist nicht übertragbar und kann nur vom Käufer verwendet werden. Der Zugangscode gilt nur für Linienflüge, für die Fly & Watch-Zugang erworben wurde. Aus technischen Gründen haben Gäste Anspruch auf eine nicht erstattbare Gebühr für den Zugang zu Fly & Watch, wenn Pegasus auf einem Linienflug keinen Plattformzugang anbieten kann. Der vor dem Flug erworbene Fly & Watch-Zugang kann bis 4 Stunden vor dem Flug storniert und erstattet werden.
j) Ratenzahlungs-Gebühr: Bei Käufen per Kreditkarte über die Pegasus-Kommunikationskanäle und das Pegasus-Agenturvertriebssystem kann eine Ratenzahlung entsprechend der Vereinbarung mit der Kreditkarten ausgebenden Bank angeboten werden. Wie von der Agentur für Bankenregulierung und -aufsicht am 31. Juli 2023 bekannt gegeben, werden die Ratenzahlungsfristen für Kreditkarten, die durch den Beschluss des Verwaltungsrats vom 11.01.2019 mit der Nummer 8198 festgelegt wurden, nicht auf Ausgaben im Zusammenhang mit Fluggesellschaften, Reisebüros und Unterkünften im Ausland angewandt, und es werden keine Ratenzahlungen für solche Ausgaben vorgenommen. In diesem Zusammenhang ist die Teilzahlungsoption nur für Inlandsflüge, nicht aber für internationale und Flüge nach Türkische Republik Nordzypern verfügbar. Die Ratenzahlungs-Gebühr wird ab einer bestimmten Anzahl von Raten über den gesamten Zahlungsbetrag, die Anzahl der Raten und die auf der Zahlungsseite angegebenen Kosten berechnet und dem Nutzer vor der Zahlungsbestätigung mitgeteilt. Bei einer Stornierung durch den Passagier wird die Teilzahlungsgebühr unter keinen Umständen zurückerstattet. Darüber hinaus wird im Falle einer Änderung oder Stornierung des mit Teilzahlung erworbenen Tickets die Teilzahlungsgebühr oder die Debit-/Kreditkartenprovision als Strafbetrag berechnet.
3.3. Vertriebs- und Kommunikationskanäle
3.3.1. Linienflugdienste und zusätzliche Produkte und Dienstleistungen von Pegasus werden über Pegasus-Kommunikationskanäle und Reisebüros gemäß den in den Pegasus Allgemeinen Vorschriften festgelegten Regeln und Bedingungen angeboten.
3.3.2. Pegasus bietet seine Produkte oder Dienstleistungen nicht zum Verkauf auf einem anderen als den hier ausdrücklich angegebenen Kanälen an und übernimmt keine Haftung für Transaktionen, die von nicht autorisierten Personen durchgeführt werden.
3.3.3. Verschiedene Anfragen nach besonderen Dienstleistungen, wie unbegleitete Minderjährige und die Mitnahme von Haustieren sowie bestimmte Anfragen nach zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen können nicht über alle Pegasus-Kommunikationskanäle abgewickelt werden. Für spezielle Fälle verweisen wir auf die Erläuterungen in den entsprechenden Abschnitten der Pegasus Allgemeinen Vorschriften.
3.4. Codeshare-Flüge
3.4.1. Pegasus kann im Rahmen von Partnerschaften mit Fluggesellschaften Codeshare-Flüge durchführen oder Flugscheine für Codeshare-Flüge ausstellen.
3.4.2. Bei einem von Pegasus für einem anderen Beförderer ausgestellten Flugschein für Codeshare-Flüge kann der entsprechende Flug von einem anderen Beförderer durchgeführt werden. In diesem Fall sind die Servicebedingungen des tatsächlichen Beförderers in Angelegenheiten, die sich auf die Durchführung des betreffenden Fluges beziehen, verbindlich. Die Bestimmungen des Vertrages, die von den allgemeinen Regeln von Pegasus des tatsächlichen Beförderers abweichen, werden in Bezug auf diese Angelegenheiten verwirklicht und gelten als Vertrag zwischen dem Passagier und dem zutreffenden Beförderer. Besondere Regeln und Dauer des Luftfrachtführers während des Fluganmeldung (check-in), Flugzulassung (boarding) und des Flugs, des Gepäcks und der Reisegepäck sowie der Sonderdienste, Kleinkinder, Kinder, eingeschränkte Mobilität und besondere Gesundheitsbedingungen, Eignung für die Reise, Haustiere können von den Pegasus Allgemeinen Vorschriften abweichen. Detaillierte Informationen zu diesen Angelegenheiten können über die eigenen Kommunikationskanäle des tatsächlichen Beförderers abgerufen werden.
3.4.3. Die ID des Luftfahrtunternehmens, das den betreffenden Flug im Zusammenhang mit Codeshare-Flügen durchführt, wird im Verkaufsstadium und im Falle von Unklarheiten im und in diesem Stadium oder im Falle einer Änderung zu einem späteren Zeitpunkt beim Abschluss des Flugscheins mitgeteilt. Für den Fall, dass der Flugscheinverkauf über einen anderen Kommunikations- und Vertriebskanal als Pegasus Kommunikationskanäle erfolgt, sind die Identifizierung des tatsächlichen Beförderers und die Änderungen in diesem Umfang innerhalb der hier angegebenen Zeiten in der Verantwortung der gleichzeitig verkaufenden Reisebüros.
4. VERKAUFSVORSCHRIFTEN FÜR TICKET UND ZUSÄTZLICHE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN
4.1. Allgemeine Verkaufsvorschriften und -beschränkungen
4.1.1. Jedes PNR und im Umfang der PNR ausgestellte Flugschein wird dem Passagier einzeln ausgestellt und darf nicht an eine andere Person übertragen bzw. Vor-u.Nachname geändert werden.
4.1.2. Passagiere, die Rechnungsinformationen auf dem Flugschein haben möchten, müssen ihre Rechnungsinformationen an Pegasus weiterleiten, bevor der Flugscheinvorgang abgeschlossen ist. Nachdem der E-Flugschein erstellt und elektronisch versiegelt ist, kann das Rechnungsinformationsfeld nicht geändert werden.
4.1.3. Die Transaktionen, die Sie über die Pegasus-Website tätigen, müssen vollständig wie auf den Transaktionsseiten gezeigt ausgeführt werden. Pegasus haftet nicht für Fehler, die durch falsche oder fehlerhafte Vorgänge von Ihnen, einschließlich Verkauf von Flugscheinen oder zusätzlichen Dienstleistungen, Änderungen, Stornierungen und Rückerstattungen, verursacht werden können.
4.1.4. Sie können Flugscheine für bis zu 9 Passagiere und 8 separate Flüge pro Transaktion im Flugscheinverkauf über die Pegasus-Website kaufen. Gruppenbuchungstransaktionen über die Pegasus-Website stehen nur Mitgliedern des Pegasus BolBol-Programms für 10 bis 25 Passagiere zur Verfügung. Dieses Verfahren kann nach 4.7. Gruppenreservierungsverfahren auf der Pegasus-Website in Abhängigkeit von den im Abschnitt angegebenen Sonderregeln durchgeführt werden. Bitte beachten Sie die Sonderregeln im angegebenen Abschnitt. Sie können bis zu zwei verschiedene Flugscheine mit derselben Kreditkarte in mehr als einer Transaktion am selben Tag kaufen. Sofern hier nicht anders angegeben, werden Gruppenverkaufstransaktionen für 26 oder mehr Passagiere (bis zu 100 Passagiere) ausgeführt, indem das Gruppenbewerbungsformular auf der Pegasus-Website ausgefüllt und von der Pegasus-Gruppenverkaufsabteilung geleitet wird.
4.1.5. Pegasus übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit der Unterbrechung des Ticketing und des Verkaufsdienstes für zusätzliche Produkte oder Dienstleistungen oder des einzelnen Verkaufsprozesses, Verbindungsproblemen, Verarbeitungsfehlern, Datenfehlern oder -verlust, Verzögerung der Transaktion oder Kommunikation, Angriffe auf das Computersystem aus Gründen, die nicht auf sie zurückzuführen sind.
4.1.6. Pegasus behält sich das Recht vor, die Übernahme der für den Flugschein verantwortlichen Person im Namen der gesetzlichen Bestimmungen oder in Fällen zu verweigern, in denen das Flugschein unter Verstoß gegen die Allgemeinen Bestimmungen erworben wird.
4.2. Gültigkeit von Flugscheinen
4.2.1. Die Gültigkeit der Flugscheine beträgt 1 Jahr ab dem ersten Flugdatum des Flugscheins. Gleiches gilt für Flugscheine, die geändert werden können. Für die Gültigkeitsdauer der Flugscheine, die mit offenem Datum neu ausgestellt wurden, lesen Sie bitte die Erläuterungen im Abschnitt 4.3. Offener Flugschein.
4.2.2. Es werden keine Maßnahmen ergriffen, einschließlich Änderungen und Stornierungen der abgelaufenen Flugscheine und der Erstattung, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Absatz angegeben ist. Unsere Fluggäste haben keine Anspruchsrechte außer der Erstattung der Flughafensteuern für den Flug, die noch nicht abgelaufen sind.
4.2.3. Beim Kauf des Flugscheins in einer einzigen Transaktion, die sich auf Code-Sharing(codeshare) oder Flüge zwischen Fluggesellschaften (interline) im Rahmen der Partnerschaften im Luftverkehr bezieht, bei denen Pegasus eine Partei ist, müssen alle Flüge des Flugscheins in der angegebenen Reihenfolge verwendet werden. Wenn Passagiere an keinem Flug mit dem Flugschein teilnehmen, verlieren sie alle Reise- und Servicerechte für denselben Flug.
4.2.4. Der Flugschein kann nach der Abflugzeit von Linienflügen nicht mehr storniert oder geändert werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 5. Regeln für die Änderung und Stornierung von Flugscheinen.
4.3. Offener Flugschein
4.3.1. Das Datum der Nutzung des offenen Flugscheins beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Ausrangierung des Flugscheins.
4.3.2. Anträge auf Stornierung von Flugscheinen werden im Rahmen des Flugscheinwechsels berücksichtigt.
4.3.3. Wenn der offene Flugschein datiert ist, kann kein weiteres Flugdatum ausgewählt werden.
4.3.4. Während des Ausrangierung des Flugscheins wird die für die Klasse des betreffenden Flugscheins geltende Änderungsgebühr erhoben.
4.3.5. Die Servicegebühr für Pegasus Kommunikationskanäle, die während der Nutzung des über Pegasus Kommunikationskanäle ausrangierten Flugscheins verarbeitet wurde, wird ebenfalls erhoben. Für Transaktionen über Reisebüros gelten Vorschriften über die Dienstleistungskosten für Reisebüros. Bei einem Unterschied zwischen den beiden Flugscheinen, hinsichtlich der Grundgebühr, der Tankgebühr, der Flughafensteuer, der Check-in-Gebühr und der Servicegebühr wird die Differenz jedoch in Rechnung gestellt.
4.3.6. Der Paketinhalt der im Rahmen des Advantage- und Comfort-Flex-Pakets ausgestellten Fahrscheine wird nicht auf das offene Fahrschein übertragen. Das offene Fahrschein wird in ein Super Eco Paket umgewandelt und die Preisdifferenz wird dem Passagier erstattet.
4.3.7. Im Falle der Ausrangierung des Flugscheins, das im Comfort Flex-Paket ausgestellt wurde, gelten die Änderungsregeln des jeweiligen Pakets.
4.3.8. Die Kampagnenpreise können nicht verwendet werden, wenn ein offener Flugschein an den Verkaufsterminen der Kampagne erneut gekauft wird.
4.3.9 Im Rahmen von Flugscheinausrangierungsanfragen für Anschlussflüge können nur offene Flugscheine durch Hinzufügen von Anschlussflügen zwischen den Flughäfen Istanbul Sabiha Gökçen und Ankara Esenboğa, Antalya und Izmir Adnan Menderes oder zwischen den Flughäfen Antalya und Adana datiert werden.
4.3.10. Gruppentickets, die im Rahmen von Gruppenreservierungstransaktionen ausgestellt wurden, können nicht als offene Tickets ausgestellt werden.
4.3.11. Wenn der offene Flugschein storniert wird, werden nur die Check-in-Gebühr und die Flughafensteuer zurückerstattet. Servicegebühr, Grundgebühr und Treibstoffgebühr werden unter keinen Umständen zurückerstattet.
4.3.12. Da der offene Flugschein nicht datiert ist, gelten die Stornierungsregeln in den Artikeln 5.6 und 5.7 nicht für den offenen Flugschein.
4.4. Informationen zu Beförderungskosten und Tarifklassen
4.4.1. Die Beförderungskosten (a) basieren auf der Basisgebühr, (b) Treibstoffgebühr, (c) Flughafentaxe, (d) Check-in-Gebühr und (e) Servicegebühr. Alle angegebenen Kostenbestandteile bilden einen integralen Bestandteil des Pauschalbetrags, den der Passagier für den Transportdienst bezahlt. Die verschiedenen Komponenten der Beförderungskosten stehen den Benutzern im jeweiligen Vertriebskanal gemäß den von der ICCA und den IATA-Vorschriften festgelegten Standards zur Verfügung. In diesem Zusammenhang:
a) Bezieht sich die Basisgebühr auf die von Pegasus für die Tarifklasse festgelegte Gebühr, die dem Linienflug des betreffenden Flugscheins unterliegt. Pegasus wendet dynamische Preiskalkulationen für verschiedene Tarifklassen für alle Flüge an.
b) Die Treibstoffgebühr ist ein Kostenposten, der getrennt von der Grundgebühr in der Transportgebühr ausgewiesen wird, da er der größte Kostenposten der Fluggesellschaft ist. Die Treibstoffgebühr wird auf der Grundlage von Treibstoffvereinbarungen und Absicherungsmaßnahmen jeder Fluggesellschaft ermittelt und angewendet. Auf Inlands-, TRNC- und Auslandsflügen erhebt Pegasus eine Treibstoffgebühr zum Festpreis. Die von Pegasus angewendeten Informationen zu den Kraftstoffgebühren finden Sie hier .
c) Flughafensteuer oder Steuer (n) bezeichnet die Passagierdienstgebühr und andere steuerbezogene Kosten, die Pegasus nach gültigem Tarif des Flughafens / Terminalbetreibers im Zusammenhang mit den im Ticket enthaltenen Linienflügen zum Zeitpunkt des Verkaufs entrichtet. Die Steuerbeträge richten sich nach den zum Zeitpunkt der Ticketausstellung geltenden Tarif- und Gebührenvorschriften.
d)Die Check-in-Gebühr ist der Preis, der die notwendigen Kosten für die regelmäßige und ununterbrochene Bereitstellung der Systeminfrastruktur und der Betriebsdienste für Check-in-Transaktionen (Flugregistrierung) widerspiegelt, die Passagiere für ihre geplanten Flüge ausführen müssen. Es wird in allen Verkaufskanälen von Pegasus zum Zeitpunkt des Ticketkaufs angewendet, unabhängig davon, in welchem Kanal die Eincheckvorgänge ausgeführt werden. Die Check-in-Gebühr wird für jeden Passagier und jeden Flug auf Inlands-, TRNC- und Auslandsflügen während der Ticketausstellung erhoben. Die Check-in-Gebühr wird je nach Flug unterschiedlich festgelegt. Für Transitflüge, die mit derselben Flugnummer durchgeführt werden, wird eine einmalige Eincheckgebühr erhoben, und für Anschlussflüge, die mit unterschiedlichen Flugnummern durchgeführt werden, wird für jede Flugnummer eine separate Eincheckgebühr erhoben. Die von Pegasus angewendeten Informationen zu den Eincheckgebühren finden Sie hier .
e)Die Servicegebühr ist eine Gebühr, die im Rahmen des Flugdienstes im Zusammenhang mit den über die Pegasus-Website, Pegasus Mobilanwendungen, das Pegasus Call Center, die Ticketverkaufsstellen und die Reiseagenturen durchgeführten Ticketing-Verfahren berechnet wird. Die Servicegebühr ist eine Gebühr, die es jedem Vertriebskanal ermöglicht, seine eigenen Kosten wiederzugeben. Diese können für jeden Vertriebskanal unterschiedlich festgelegt werden und variieren je nach Fluglinie und Tarifklasse des gekauften Tickets. Die Kosten, die Pegasus Website, Pegasus Mobile Applications und Pegasus Call Center für die Bereitstellung eines regelmäßigen und ununterbrochenen Ticketing-Service verursachen, werden in dem von Pegasus für diese Vertriebskanäle festgelegten Service-Fee-Konto berücksichtigt. Bei Tickets, die über das Reisebüro ausgestellt wurden, wird die Servicegebühr, die im Rahmen der Flugdienste erhoben wird, direkt von der Agentur erhoben und stellt den Betrag dar, den der Agent für diese Transaktion vom Passagier eingezogen hat. Die Agenturen legen die Servicegebühr fest, die sie erheben. Informationen zu den von Pegasus für Agenten empfohlenen Servicegebühren finden Sie hier . Es kann außergewöhnliche Unterschiede in der Höhe der für bestimmte Linie empfohlenen Servicegebühr geben.
4.4.2. Die Servicegebühr, die während der Ticketabwicklung erhoben wird, wird nicht erstattet. Ausführliche Informationen zur Rückgabe anderer Gebührenpositionen finden Sie in Abschnitt 5. 5. Regeln für die Änderung und Stornierung von Flugscheinen. Bei Ticketänderungen, die über das Pegasus Call Center oder über Büros vorgenommen wurden, wird die Servicegebühr für diese Transaktion erhoben.
4.4.3. Nach dem Kauf des Flugscheins ist die Erhöhung der Kosten bis zum Flugdatum nicht im Ticketpreis enthalten. Für unsere Fluggäste können jedoch Änderungen oder Erstattungen in der Flughafensteuer oder anderen Steuern vorgenommen werden, die auf den Flugpreis des Flugscheins angewendet werden. Es kann auch die Zahlung nicht vereinnahmte Steuern oder Gebühren aufgefordert werden.
4.4.4. Pegasus kann bei bestimmten Linienflügen, in bestimmten Zeiträumen und in bestimmten Vertriebskanälen Kraftstoffgebühren, Check-in-Gebühren oder Servicegebühren erheben, um günstige Gebühren für Werbeklassen zu erheben.
4.5. Informationen zu Paketen
4.5.1. Die von Pegasus ausgestellten Fahrscheine werden im Rahmen des vom Passagier in der Verkaufsphase gewählten Pakets ausgestellt.
4.5.2. Das Super Eco-Paket, das Advantage-Paket und das Comfort Flex-Paket werden auf planmäßigen Inlandsflügen verkauft; das Light-Paket wird zusammen mit den drei oben genannten Paketen auf planmäßigen internationalen und TRNZ-Flügen verkauft.
4.5.3. 4.5.3.Informationen über die Produkte und Dienstleistungen, die im Umfang der jeweiligen Pakete enthalten sind, finden Sie auf der Pegasus-Website, Seite Flugpakete.
4.5.4. Informationen zu den in den jeweiligen Paketen enthaltenen Produkten und Dienstleistungen finden Sie auf der Pegasus-Website .
4.6. Informationen zum Zahlungsverkehr
4.6.1. Tickets können über die Pegasus-Kommunikationskanäle mit Visa, Master Card, Maestro, Electron, Troy, JCB, Discovers/Diners Kreditkarten und Bank-/Geldautomatenkarten, die 3D-Transaktionen unterstützen, gekauft werden. Bitte beachten Sie Punkt 3.2.1 (j) Zusatzprodukte und -dienstleistungen für eine Beschreibung der möglichen Ratenzahlungsoptionen für Kreditkartenzahlungen, die über die Pegasus-Kommunikationskanäle und das Verkaufssystem der Pegasus-Agentur vorgenommen werden, sowie die anfallenden Ratengebühren.
4.6.2. Mit Ausnahme der oben genannten Kreditkarten und Bankkarten:
a) Wenn Sie ein Internetbanking-Konto in einer der Banken von ABN Ambro, der ASN Bank, der Friesland Bank, der ING, der Knab, der Rabobank, der SNS Bank, der SNS Regio Bank, der Triodos und der Van Lanschot in den Niederlanden haben, können Sie mit der idealen Zahlungsmethode bezahlen.
b) In Ländern, in denen das Sofort-Zahlungssystem gültig ist, können Sie Ihre Zahlungen in Euro-Währung mit der Sofort-Zahlung bezahlen. Sofort ist eine Online-Zahlungsmethode, bei der Sie von Ihrem Bankkonto aus bezahlen können. Wenn Sie auf der Zahlungsseite mit Sofort bezahlen, werden Sie zum System von Sofort zur Pegasus-Website weitergeleitet, sobald Sie die erforderlichen Informationen eingegeben und die Zahlung erfolgreich abgeschlossen haben. Bitte schließen Sie Ihren Browser nicht, bevor die Weiterleitung erfolgt.
4.6.3. Pegasus übernimmt keine Verantwortung für die Übermittlung, verspätete Übermittlung oder Übermittlung von Bestätigungsnachrichten im Zusammenhang mit der Ticketverkaufstransaktion aus Gründen, die vom Benutzer oder von Dritten verursacht werden, die nicht für Pegasus tätig sind.
4.6.4. Für Kreditkartentransaktionen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie nicht ordnungsgemäß oder missbräuchlich sind, gelten folgende Regeln:
a) Die Zahlung mit Kreditkarte muss von der Person bestätigt werden, die als Inhaber der Kreditkarte für die Zahlung des Verkaufs erscheint. Pegasus führt verschiedene Maßnahmen durch, um dies zu überprüfen und die Verwendung einer illegalen Kreditkarte zu verhindern. Diese von Pegasus durchgeführten Maßnahmen stellen keine Verpflichtung zur Verhinderung irregulärer Kreditkartentransaktionen dar und sollen eine detaillierte Analyse von Kreditkartentransaktionen mit Verdacht auf unsachgemäßer oder missbräuchlicher Verwendung herbeiführen.
b) Pegasus kann verlangen, dass die zum Kauf des Flugscheins verwendete Kreditkarte vom Karteninhaber beim Ticket-Verkaufsbüro des Flughafens oder am Check-in-Schalter vor dem Flug mit einem gültigen Personalausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder Heiratsurkunde) vorgelegt wird.
c) Pegasus behält sich das Recht vor, den Widerrufs- und Beförderungsvertrag oder einen anderen Produkt- und / oder Dienstleistungskaufvertrag zu kündigen, ohne dass Transaktionen mit Kreditkartentransaktionen angekündigt werden, bei denen der Verdacht auf unsachgemäßer oder missbräuchlicher Verwendung besteht. Die folgenden Bedingungen gelten insbesondere für die unbefugte oder missbräuchliche Stornierung von Transaktionen.
· Wenn von den Kontaktdaten der Transaktion aus kein Kontakt erreicht werden kann, der das Risiko von unsachgemäßer oder missbräuchlicher Verwendung beinhaltet.
· Wenn die Kontaktinformationen des Kreditkarteninhabers nicht an Pegasus weitergegeben werden, obwohl sie zur Transaktionskontrolle erforderlich sind
· Wenn Beschwerden des Kreditkarteninhabers bei der Bank oder Pegasus erhoben werden, dass die Kreditkarte nicht mit Genehmigung der Transaktion benutzt wurde,
· Wenn eine Kreditkarte, ein Kreditkarteninhaber oder der Name / die Transaktion eines Passagiers vorhanden ist, die zuvor als unregelmäßig oder missbräuchlich erfasst wurden,
· Wenn mehrere Kreditkartenversuche beim Kauf oder mehrere Einträge für verschiedene Kreditkarten derselben Kreditkarte benutzt werden.
· Es kann jedoch Situationen geben, in denen der Prozess aufgrund anderer Merkmale als unangemessen oder missbräuchlich angesehen wird.
4.7. Gruppenreservierungsverfahren auf der Pegasus-Website
4.7.1 Gruppenreservierungen für mindestens 10 Passagiere und maximal 25 Passagiere mit einem einzigen PNR können auf der Pegasus-Website durchgeführt werden, vorbehaltlich der in diesem Abschnitt festgelegten Sonderregeln. Andere Vereinbarungen, die in den Allgemeinen Pegasus-Regeln aufgeführt sind, gelten für Gruppenreservierungen unter allen Bedingungen, die in diesem Abschnitt nicht ausdrücklich geregelt sind.
4.7.2. Der Benutzer, der die Transaktion getätigt hat, muss Mitglied des Pegasus BolBol-Programms sein, um Gruppenreservierungen vornehmen zu können. Benutzer, die keine Mitgliederregistrierung haben und sich nicht anmelden, dürfen keine Gruppenreservierungen vornehmen.
4.7.3. Gruppenbuchungen für Pegasus-Linienflüge können nur vorgenommen werden, wenn sie mindestens 72 Stunden vor der geplanten Flugzeit erfolgen. Gruppenbuchungen können nicht für Codesharing-Flüge vorgenommen werden, wenn eine andere Fluggesellschaft die Flüge durchführt. Bei der Gruppenbuchung kann das Light-Paket, das Super Eco-Paket oder das Advantage-Paket ausgewählt werden, je nachdem, ob es sich bei dem geplanten Flug um einen Inlandsflug, einen Flug in die TRNZ oder einen internationalen Flug handelt. Die Auswahl des Comfort Flex-Pakets ist bei Gruppenreservierungen nicht zulässig. Kabinengepäck und Pegasus Flex Produkte werden nicht im Rahmen von Gruppenbuchungen verkauft.
4.7.4. Im Rahmen des Gruppenbuchungsprozesses werden 120 Minuten für Inlandsflüge und 180 Minuten für TRNC- und internationale Flüge für die gesamte Anzahl der Passagiere gewährt, die den Benutzern gestattet sind. Es ist obligatorisch, innerhalb des angegebenen Optionszeitraums den Ticketausstellungsprozess nach Passagierinformationen, die in den PNR aufgenommen werden sollen, einzugeben. Die Namensinformationen der Passagiere im PNR können während des Optionszeitraums und bis zum Abschluss des Ticketing-Prozesses geändert werden. Für Reservierungsunterlagen, die nicht rechtzeitig in Tickets umgewandelt wurden, können keine Rechte geltend gemacht werden. Tickets für PNRs, die einer Gruppenreservierung unterliegen, werden nur bei Zahlung mit Kreditkarte, BolPuan oder Pegasus Gift Card ausgestellt.
4.7.5. Es ist möglich, die Passagiere im PNR innerhalb des Gruppenreservierungsprozesses in einen anderen PNR zu trennen, sofern die Anzahl der Passagiere im ersten PNR 10 Passagiere nicht unterschreitet. Für PNRs in der Optionsphase ist keine Aufteilung möglich. Nach dem Ticketing müssen Anträge auf Namensänderung bis 48 Stunden vor der ersten planmäßigen Abflugzeit im PNR und bis zu 10% der Gesamtzahl der Passagiere in der Gruppe per E-Mail an GRUPSATISDESTEK@flypgs.com gesendet werden. Für PNRs innerhalb des Gruppenreservierungsprozesses nach 5.4 gelten keine kostenlose Änderungs-, Stornierungs- und Rückerstattungsregeln gelten für einen bestimmten Zeitraum nach dem Ticketing. Abgesehen davon gelten für alle Änderungen und Stornierungen die Erläuterungen in Abschnitt 5. Ticketänderung und Stornierungsregeln.
4.7.6. Von Zeit zu Zeit bietet Pegasus besondere Vorteile für PNRs im Rahmen des Gruppenreservierungsprozesses, beim Verkauf von zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen, BolPoints-Einnahmen und ähnlichen Anwendungen. Diese vorteilhaften Anwendungen gelten nur in dem Umfang, der in der informativen Mitteilung an die Benutzer für PNRs angegeben ist, die auf der Pegasus-Website angekündigt oder im Rahmen des Gruppenreservierungsprozesses organisiert wurden.
5. REGELN FÜR DIE ÄNDERUNG UND STORNIERUNG VON FLUGSCHEINEN
5.1. Allgemeine Informationen zu Änderungs- und Widerrufsverfahren
5.1.1. In den Artikeln 5.6 und 5.7 finden Sie die Tabellen über die Regeln für die Änderung und Stornierung von Flugscheinen für Ihre Ticketänderungen und Stornierungen. Neben den hier genannten Transaktionsgebühren, Abzugs- und Rückgabebedingungen werden die Differenz in den Tarifklassenunterschieden zwischen den beiden Tickets und die Differenz in Höhe der verbleibenden Gebührenposten berechnet. Für Comfort Flex Packet-Tickets, die vom Comfort Flex Packet herausgegeben werden, gelten besondere Änderungs- und Stornierungsregeln. Außerdem gelten in Bezug auf Pegasus Flex (Änderungsrecht) die Erläuterungen im Abschnitt 3.2. Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen.
5.1.2. Erstattungen werden nur an den Karteninhaber, der von ihm geleisteten Kreditkarte, mit der gleichen Zahlungsweise und am Ort des Tickets vorgenommen.
5.1.3. Wenn Sie Ihr Ticket von der Pegasus-Website, den Pegasus Mobilanwendungen, dem Pegasus Call Center oder den Ticketverkaufsstellen an Flughäfen erworben haben, können Sie über den Menüschritt „Meine Ticket-Transaktionen“ eines beliebigen Online-Vertriebskanals mit dem PNR-Code (Reservierungscode) und der Nachnameninformation einloggen und die gewünschten Änderungen und Stornierungen durchführen. Wenn Sie Ihren Flugschein über die Agentur erworben haben, können Sie Änderungen und Stornierungen über den Vertriebskanal vornehmen, von dem Sie Ihren Flugschein erworben haben. Die hier genannten Ticketwechsel- und Stornierungsregeln gelten auch für Flugscheine, die bei Agenturen gekauft wurden. Außerdem kann die Servicegebühr von den Agenturen bei Ticketwechsel- und Stornierungsvorgängen über Pegasus Call Center und Agenturen eingezogen werden.
5.1.4. Wenn Sie ein Ticket ändern und stornieren möchten, müssen Sie Ihre Kreditkarte und einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder Heiratsurkunde) mit Ihrem E-Ticket vorlegen.
5.1.5. Im Falle der Kündigung des besonderen Stornierungs-, Rückgabe- und Beförderungsvertrages, der in diesem Abschnitt ausgefertigt wurde, gelten die Bestimmungen des jeweiligen Abschnitts. Für Comfort Flex Packet-Tickets, die vom Comfort Flex Packet herausgegeben werden, gelten besondere Änderungs- und Stornierungsregeln.
5.1.6. Bei Änderung und Stornierung des Tickets gelten die Bestimmungen in dem nachfolgenden Abschnitt für die Übertragung oder Rückgabe der Sonderleistungen oder des für den betreffenden Flug gekauften Paketinhalts.
5.1.7. Die Beförderungskosten (a) basieren auf der Basisgebühr, (b) Treibstoffgebühr, (c) Flughafentaxe, (d) Check-in-Gebühr und (e) Servicegebühr. Bei einem Ticketwechsel wird die Differenz zwischen der Grundpreisdifferenz und der Grundgebühr, die sich von der Grundgebühr unterscheidet, berechnet. Bei einer niedrigeren Gebühr wird keine Klassengebühr zurückerstattet. Im Falle eines Ticketwechsels wird das Paket für die im Advantage-Paket und im Comfort Flex-Paket organisierten Tickets nicht auf den neuen Flug übertragen und die Differenz wird zurückerstattet. Zusätzlich dazu wird bei Änderungs- oder Stornierungsvorgängen der mit Ratenzahlung gekauften Tickets die eingezogenen Ratengebühren oder Bank-/Kreditkartenprovision als Strafbetrag widerspiegelt.
5.1.8. Unsere Fluggäste, die eine Stornierung nach weniger als 2 Stunden vor dem geplanten Flug oder nach der planmäßigen Flugzeit beantragen, gelten als Nichterscheinende Fluggäste (no show). In solchen Fällen erfolgt keine Ticketwechsel. Im Falle einer Stornierung wird dem Fluggast nur die Flughafensteuer erstattet, die Grundgebühren, die Treibstoffgebühren, die Check-in-Gebühren sowie die Dienstgebühren werden dem Fluggast nicht zurückgezahlt. Wenn Sie Ihr Ticket von der Pegasus-Website, den Pegasus Mobilanwendungen, dem Pegasus Call Center oder den Ticketverkaufsstellen an Flughäfen erworben haben, können Sie über den Menüschritt „Meine Ticket-Transaktionen“ eines beliebigen Online-Vertriebskanals mit dem PNR-Code (Reservierungscode) und der Nachnameninformation einloggen oder kostenlos über die Seite „Schreiben Sie uns“ Ihre Anforderung für die Rückerstattung einreichen. Wenn Sie Ihr Ticket über die Agentur erhalten haben, können Sie es über denselben Kanal zurücksenden oder kostenlos über die Seite „Schreiben Sie uns“ uns einreichen. Auf Ihre Anfrage wird der Betrag berechnet, den Sie für den Erhalt Ihres Flugscheins erhalten können, und die Transaktion wird spätestens innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen.
5.1.9. Anträge auf Stornierung von Flugscheinen werden im Rahmen des Flugscheinwechsels berücksichtigt.
5.1.10. Stornierungen der in Raten gekauften Flugscheine werden in Raten wieder an die Zahlungskarte zurückerstattet. Zusätzlich dazu werden bei Änderungen oder Stornierungen des mit Ratenzahlung gekauften Tickets die eingezogenen Ratengebühren oder Bank-/Kreditkartenprovision als Strafbetrag angerechnet.
5.2. Stornierung und Rückerstattungen im Rahmen der Fluggastrechte
5.2.1. Nach der Verordnung über die Rechte von Fluggästen (SHY-PASSAGIER) und die entsprechenden Rundschreiben der Generaldirektion der Zivilluftfahrt im Falle freier Buchungsänderungen, Stornierungen und Erstattungen gemäß der EU-Richtlinie EC261 / 2004 und anderen einschlägigen Vorschriften über Fluggastrechte werden Anträge gemäß den einschlägigen Vorschriften bearbeitet.
5.2.2. In diesem Zusammenhang können Flüge und nicht erstattungsfähige Flugscheine für Pegasus-Flüge, die am selben Tag eine Verbindung annimmt oder eine Verbindung abgibt, bis zum Ablaufdatum des Tickets angefordert werden. Um den verknüpften Flug des stornierten Fluges zurückzusenden, muss der Anschlussflug vom Gast nicht durchgeführt worden sein. Für andere Flüge mit dem Flugschein gelten die geltenden Tarifklassenregeln für diesen Flug.
5.3. Beendigung des Beförderungsvertrages durch Pegasus
5.3.1. Pegasus behält sich das Recht vor, den Beförderungsvertrag zu kündigen und die Reservierung und Flugscheine zu stornieren, um die Flugsicherheit, Pegasus, Mitarbeiter von Pegasus, Unternehmen, die mit Pegasus zusammenarbeiten oder deren Mitarbeiter bzw. das Leben und Eigentum von Pegasus-Gästen zu schützen.
5.4. Kostenlose Änderungs-, Stornierungs- und Rückerstattungsregeln innerhalb eines bestimmten Zeitraums aus dem Ticketing-Prozess
5.4.1. Wenn Sie Ihren Flugschein über die Pegasus-Website erworben haben, wird Ihnen die Änderung oder Stornierung nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie die Pegasus-Website in den folgenden Zeiträumen ändern und stornieren:
a) Wenn im Falle von 24 Stunden oder kürzerer Zeit des Abflugs des Linienfluges eine Änderung oder Absage des Flugs innerhalb von 30 Minuten ab dem Zeitpunkt des Ticketings erfolgt oder
b) Wenn im Falle zwischen 24 und 72 Stunden vor dem Abflug des Linienfluges eine Änderung oder Absage des Flugs innerhalb von 60 Minuten ab dem Zeitpunkt des Ticketings erfolgt oder
c) Wenn im Falle von längerer Zeit als 72 Stunden vor dem Abflug des Linienfluges eine Änderung oder Absage des Flugs innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt des Ticketings erfolgt.
5.4.2. Wenn Sie Ihren Flugschein über das Pegasus Call Center, Verkaufsbüros am Flughafen oder Agenturen erworben haben, wird Ihnen die Änderung oder Stornierung nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie die Pegasus-Website in den folgenden Zeiträumen ändern und stornieren:
a) Wenn im Falle von 72 Stunden oder kürzerer Zeit des Abflugs des Linienfluges eine Änderung oder Absage des Flugs innerhalb von 60 Minuten ab dem Zeitpunkt des Ticketings erfolgt oder
b) Wenn im Falle von längerer Zeit als 72 Stunden vor dem Abflug des Linienfluges eine Änderung oder Absage des Flugs innerhalb von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt des Ticketings erfolgt.
5.4.3. Außerdem kann die Servicegebühr von den Agenturen bei Ticketwechselvorgängen über Pegasus Call Center oder Agenturen eingezogen werden.
5.4.4. Die Fristen, die für die kostenlosen Änderungs-, Stornierungs- und Rückgaberegeln ab dem Ticketausstellungsprozess festgelegt wurden, werden unter Berücksichtigung des Datums und der Uhrzeit des ersten im PNR-Datensatz enthaltenen Linienfluges für Transaktionen berechnet, die in all diesen Fällen durchzuführen sind, wenn mehr als ein Linienflug innerhalb desselben PNR vorhanden ist.
5.4.5. Die hier angegebenen Sonderregeln gelten nicht für PNRs, die im Rahmen des Gruppenbuchungsprozesses erstellt wurden, und gelten nicht für diese PNRs.
5.5. Informationen zum Rückerstattungsverkehr
5.5.1. Wenn Ihre Kreditkarte / Debitkarte / Ihr Konto nicht abgeschlossen wurde, wird Ihre Erstattung bearbeitet, nachdem die Bank einen Tagesabschlussbericht erhalten hat.
5.5.2. Um Stornierung / Rückerstattung über das Pegasus Reservierungs- und Verkaufssystem durchzuführen, wird eine automatische Rückmeldung an den virtuellen POS der Bank gesendet. Die Rückgabe von Transaktionen, die von der Bank akzeptiert werden, erfolgt je nach Land innerhalb von 2-3 Tagen nach Tagesende, wenn die Kreditkarte einer türkische Bank gehört und innerhalb von 3-7 Tagen wenn die Kreditkarte einer ausländischen Bank gehört, auf Ihr Konto. Da die Banken keine automatischen Rückgaben akzeptieren, wenn die Verkaufs- und Rückgabegeschäfte am selben Tag ausgeführt werden, erfolgt die Rückgabe am nächsten Tag von Pegasus (außer an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen). Da bei Bankkarten keine Erstattung möglich ist, werden die Kontoinformationen des Gastes per Rückgabe, Überweisung oder EFT angefordert. In diesem Fall ändern die Anforderungen an die Verarbeitung, z. B. der Zugang zu unseren Gästen zum Erhalt von Rückerstattungen, das Einholen von Kontoinformationen für die Rückgabe und das Senden des Zahlungsauftrags an die Banken, die Rückerstattungsfrist.
5.5.3. In solchen Fällen, in denen die zurückerstattete Karte gesperrt ist oder mehr als 6 Monate zwischen Verkauf und Rückgabe liegen, kann die Rückgabe nicht über die virtuellen POS-Systeme erfolgen, wobei in diesem Fall der Geldüberweisungs- / EFT-Prozess beginnt. Die Dauer kann je nach den Umständen variieren.
5.5.4. Da das EDD-System, das über in Deutschland eröffnete Bankkonten bezahlen darf, keine Rückerstattung zulässt, erfolgt die Zahlung nach Einholung der Kontodaten der Fluggäste. In diesem Fall kann die Dauer je nach den Umständen variieren.
5.6. Regeln für Änderungen und Stornierungen der Inlands- und TRNC-Flüge
5.6.1. Für Inlandsflüge, für die keine kostenlosen Stornierungs- oder Änderungsregeln gelten, werden die folgenden Gebühren und Regeln angewendet. Für Comfort Flex Packet-Tickets, die vom Comfort Flex Packet nach Fußtext (2) herausgegeben werden, gelten besondere Änderungs- und Stornierungsregeln.
INLÄNDISCHE TARIFFLÜGE (1), (2), (3),(5),(6) | VERBLEIBENDE ZEIT ZUM FLUG | REGEL | ||
G/P/U/T/Z/V/X/S/N Preisklassen | K/H/M/L/B/Y Preisklassen | |||
FLUGSCHEIN ÄNDERN | 2 Stunden und mehr als 2 Stunden | 550 TRY Transaktionsgebühr wird erhoben | 850 TRY Transaktionsgebühr wird erhoben | |
Weniger als 2 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | ||
FLUGSCHEIN STORNIEREN | 12 Stunden und mehr als 12 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | 1000 TRY Transaktionsgebühr wird erhoben | |
Weniger als 12 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | ||
INLAND - INLAND-FLÜGE | VERBLEIBENDE ZEIT ZUM FLUG | REGEL | ||
FLUGSCHEIN ÄNDERN | Mehr als 72 Stunden | 30% der Gebühr wird abgezogen | ||
72-24 Stunden | 50% der Gebühr wird abgezogen | |||
Weniger als 24 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | |||
FLUGSCHEIN STORNIEREN | Mehr als 72 Stunden | 30% der Gebühr wird abgezogen | ||
72-24 Stunden | 50% der Gebühr wird abgezogen | |||
Weniger als 24 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | |||
(1) | Die Beförderungskosten (a) basieren auf der Basisgebühr, (b) Treibstoffgebühr, (c) Flughafentaxe, (d) Check-in-Gebühr und (e) Servicegebühr. Bei Standardänderungen im Geltungsbereich der Ticketregel gelten die Erläuterungen unter 5.1. Allgemeine Informationen zu Änderungs- und Widerrufsverfahren. Bei einem Unterschied der Grundgebühr und sonstigen Kosten zwischen dem zweiten Flugschein und dem ersten Flugschein, wird die Differenz dem Passagier zugerechnet. | |||
(2) | Die in der Tabelle angegebenen Regeln gelten nicht für die innerhalb des Comfort Flex-Pakets organisierten Flugscheine. Stornierungen und Änderungen, die bis zu 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit in den innerhalb des Comfort Flex-Pakets organisierten Flugscheins vorgenommen werden, unterliegen nicht der Transaktionsgebühr. Die Ticketgebühr wird ohne die Servicegebühr erstattet. Wenn zum planmäßigen Abflug weniger als 2 Stunden übrig sind, wird nur die Flughafensteuer an unsere Fluggäste zurückerstattet, wenn Änderungen und Stornierungen für im Comfort Flex-Paket arrangierte Tickets verlangt werden. Die Regeln in der Fußnote (1) in dieser Tabelle gelten auch für die Flugscheine des Comfort Flex-Pakets. | |||
(3) | Für Tickets im Rahmen des SuperEco-Pakets und Advantage-Pakets wird die Treibstoffgebühr bei Ticketstornierung nicht erstattet. | |||
(4) | Bei Stornierungen und Rückerstattungen, die nicht erstattet wurden, sind die Flughafensteuer sowie das mindestens zwei Stunden vor dem Flug durchgeführte Stornierungs- und Erstattungsverfahren von diesem Umfang ausgeschlossen und an den Fluggast zurückzusenden. | |||
(5) | Bei Umbuchungen oder Stornierungen von Inlandsflügen mit Anschlussflügen gelten die oben genannten Regeln für jeden Flug im Ticket. | |||
(6) | Die Servicegebühr, bei der es sich um die Servicegebühr für den Ticketverkauf handelt, wird unter keinen Umständen im Falle einer Änderung oder Stornierung des Tickets zurückerstattet. |
5.6.2. Für TRNC-Flüge, für die keine kostenlosen Stornierungs- oder Änderungsregeln gelten, werden die folgenden Gebühren und Regeln angewendet. Für Comfort Flex Packet-Tickets, die vom Comfort Flex Packet nach Fußtext (2) herausgegeben werden, gelten besondere Änderungs- und Stornierungsregeln.
TRNZ(Türkische Republik Nordzypern)-Linienflüge (1), (2), (3), (5), (6) | Zeit bis zum Flug | Regel | |||||||
Promotion G/P-Gebührenklassen | Standard U / T/ Z/ V / X/ S-Gebührenklassen | Standard N/K-Gebührenklassen | Standard H-Gebührenklassen | Standard M-Gebührenklassen | Standard L-Gebührenklassen | Standard B-Gebührenklassen | Standard Y-Gebührenklassen | ||
Flugscheinänderung | 2 Stunden und mehr als 2 Stunden | 25 Euro Bearbeitungsgebühr werden fällig | 25 Euro Bearbeitungsgebühr werden fällig | 40 Euro Bearbeitungsgebühr werden fällig | 50 Euro Bearbeitungsgebühr werden fällig | 60 Euro Bearbeitungsgebühr werden fällig | 70 Euro Bearbeitungsgebühr werden fällig | 80 Euro Bearbeitungsgebühr werden fällig | 90 Euro Bearbeitungsgebühr werden fällig |
Weniger als 2 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | |
Flugscheinstornierung | 12 Stunden und mehr als 12 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | 25 Euro Bearbeitungsgebühr werden fällig | 40 Euro Bearbeitungsgebühr werden fällig | 50 Euro Bearbeitungsgebühr werden fällig | 60 Euro Bearbeitungsgebühr werden fällig | 70 Euro Bearbeitungsgebühr werden fällig | 80 Euro Bearbeitungsgebühr werden fällig | 90 Euro Bearbeitungsgebühr werden fällig |
Weniger als 12 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) |
(1) | Die Beförderungskosten (a) basieren auf der Basisgebühr, (b) Treibstoffgebühr, (c) Flughafentaxe, (d) Check-in-Gebühr und (e) Servicegebühr. Bei Standardänderungen im Geltungsbereich der Ticketregel gelten die Erläuterungen unter 5.1. Allgemeine Informationen zu Änderungs- und Widerrufsverfahren. Bei einem Unterschied der Grundgebühr und sonstigen Kosten zwischen dem zweiten Flugschein und dem ersten Flugschein, wird die Differenz dem Passagier zugerechnet. | |||
(2) | Die in der Tabelle angegebenen Regeln gelten nicht für die innerhalb des Comfort Flex-Pakets organisierten Flugscheine. Stornierungen und Änderungen, die bis zu 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit in den innerhalb des Comfort Flex-Pakets organisierten Flugscheins vorgenommen werden, unterliegen nicht der Transaktionsgebühr. Die Ticketgebühr wird ohne die Servicegebühr erstattet. Wenn zum planmäßigen Abflug weniger als 2 Stunden übrig sind, wird nur die Flughafensteuer an unsere Fluggäste zurückerstattet, wenn Änderungen und Stornierungen für im Comfort Flex-Paket arrangierte Tickets verlangt werden. Die Regeln in der Fußnote (1) in dieser Tabelle gelten auch für die Flugscheine des Comfort Flex-Pakets. | |||
(3) | Die Treibstoffgebühr für Fahrscheine im Rahmen des Light-Pakets, des Super Eco-Pakets und des Vorteilspakets wird bei Stornierung des Fahrscheins nicht erstattet. Die Treibstoffgebühr für Fahrscheine im Rahmen des Light-Pakets, des Super Eco-Pakets und des Vorteilspakets wird bei Stornierung des Fahrscheins nicht erstattet. | |||
(4) | Bei Stornierungen und Rückerstattungen, die nicht erstattet wurden, sind die Flughafensteuer sowie das mindestens zwei Stunden vor dem Flug durchgeführte Stornierungs- und Erstattungsverfahren von diesem Umfang ausgeschlossen und an den Fluggast zurückzusenden. | |||
(5) | Für Inlands- und Auslandsflüge, die mit KKTC-Linienflügen verbunden sind, gelten die in 5.6.1 und 5.7.1 angegebenen Regeln für verbundene Flüge. | |||
(6) | Die Servicegebühr, bei der es sich um die Servicegebühr für den Ticketverkauf handelt, wird unter keinen Umständen im Falle einer Änderung oder Stornierung des Tickets zurückerstattet. |
5.7. Regeln für Änderungen und Stornierungen der Auslandsflüge
5.7.1. Für internationale Linienflüge, die nicht als kostenfrei änderbar oder stornierbar gekennzeichnet sind, gelten die folgenden Preise und Regelungen. Für die Neuausstellung und Rückerstattung von Tickets im Rahmen des Comfort-Flex-Pakets gelten die in Anmerkung 2 aufgeführten Sonderregelungen.
INTERNATIONALE LINIENFLÜGE (1), (2), (3), (4), (8) | ZEIT BIS ZUM FLUG | WERBUNG G / P Gebührenklassen | WERBUNG U Gebührenklasse | WERBUNG T Gebührenklasse | STANDARD Z/V/X/S Gebührenklassen | STANDARD N/K Gebührenklassen | STANDARD H Gebührenklasse | STANDARD M Gebührenklasse | STANDARD L Gebührenklasse | STANDARD B Gebührenklasse | STANDARD Y Gebührenklasse | |||||||||||||
TICKETÄNDERUNG | 2 und mehr als 2 Stunden | Keine Ersattung (5) | 40 EUR Festgebühr gültig | 55 EUR Festgebühr gültig | 80 EUR Festgebühr gültig | 95 EUR Festgebühr gültig | 110 EUR Festgebühr gültig | 130 EUR Festgebühr gültig | 145 EUR Festgebühr gültig | 165 EUR Festgebühr gültig | 230 EUR Festgebühr gültig | |||||||||||||
Zeit von weniger als 2 Stunden | Keine Ersattung (5) | Keine Ersattung (5) | Keine Ersattung (5) | Keine Ersattung (5) | Keine Ersattung (5) | Keine Ersattung (5) | Keine Ersattung (5) | Keine Ersattung (5) | Keine Ersattung (5) | Keine Ersattung (5) | ||||||||||||||
ZEIT BIS ZUM FLUG | WERBUNG G Gebührenklasse | WERBUNG P/U/T/Z/V Gebührenklassen | STANDARD X/S Gebührenklassen | STANDARD N/K/H Gebührenklassen | STANDARD M Gebührenklasse | STANDARD L Gebührenklasse | STANDARD B Gebührenklasse | STANDARD Y Gebührenklasse | ||||||||||||||||
TICKETSTORNIERUNG | 12 und mehr als 12 Stunden | Keine Ersattung (5) | Keine Ersattung (5) | 95 EUR Festgebühr gültig | 110 EUR Festgebühr gültig | 140 EUR Festgebühr gültig | 165 EUR Festgebühr gültig | 190 EUR Festgebühr gültig | 265 EUR Festgebühr gültig | |||||||||||||||
Zeit von weniger als 12 Stunden | Keine Ersattung (5) | Keine Ersattung (5) | Keine Ersattung (5) | Keine Ersattung (5) | Keine Ersattung (5) | Keine Ersattung (5) | Keine Ersattung (5) | Keine Ersattung (5) | ||||||||||||||||
INTERNATIONAL – INLANDSVERBINDUNGEN(6) | ZEIT BIS ZUM ABFLUG | RICHTLINIE (Für alle I/E/W/F/A/J/C Tarifklassen) | ||||||||||||||||||||||
NEUAUSSTELLUNG | Mehr als 72 Stunden | Preisreduzierung von 30% | ||||||||||||||||||||||
Zwischen 72 und 24 Stunden (24 Stunden inbegriffen, 72 Stunden ausgeschlossen) | Preisreduzierung von 50% | |||||||||||||||||||||||
Weniger als 24 Stunden | Nicht erstattungsfähig (5) | |||||||||||||||||||||||
STORNIERUNG / ERSTATTUNG | Mehr als 72 Stunden | Preisreduzierung von 30% | ||||||||||||||||||||||
Zwischen 72 und 24 Stunden (24 Stunden inbegriffen, 72 Stunden ausgeschlossen) | Preisreduzierung von 50% | |||||||||||||||||||||||
Weniger als 24 Stunden | Nicht erstattungsfähig (5) | |||||||||||||||||||||||
INTERNATIONAL – INTERNATIONALE ANSCHLUSSFLÜGE (7) | ZEIT BIS ZUM ABFLUG | RICHTLINIE | ||||||||||||||||||||||
WERBEAKTION Q/I Tarifklassen | WERBEAKTION E/W Tarifklassen | STANDARD F/A/J/C Tarifklassen | ||||||||||||||||||||||
NEUAUSSTELLUNG | Mehr als 72 Stunden | Nicht erstattungsfähig (5) | 55 USD Transaktionsgebühr fällt an | 85 USD Transaktionsgebühr fällt an | ||||||||||||||||||||
Zwischen 72 und 2 Stunden (2 Stunden inbegriffen, 72 Stunden ausgeschlossen) | Nicht erstattungsfähig (5) | 55 USD Transaktionsgebühr fällt an | 90 USD Transaktionsgebühr fällt an | |||||||||||||||||||||
Weniger als 2 Stunden | Nicht erstattungsfähig(5) | Nicht erstattungsfähig(5) | Nicht erstattungsfähig(5) | |||||||||||||||||||||
STORNIERUNG / ERSTATTUNG | Mehr als 72 Stunden | Nicht erstattungsfähig (5) | Nicht erstattungsfähig (5) | 130 USD Transaktionsgebühr fällt an | ||||||||||||||||||||
Zwischen 72 und 12 Stunden (12 Stunden inbegriffen, 72 Stunden ausgeschlossen) | Nicht erstattungsfähig (5) | Nicht erstattungsfähig (5) | 150 USD Transaktionsgebühr fällt an | |||||||||||||||||||||
Weniger als 12 Stunden | Nicht erstattungsfähig (5) | Nicht erstattungsfähig (5) | Nicht erstattungsfähig (5) | |||||||||||||||||||||
(1) | Der Beförderungstarif setzt sich zusammen aus (a) Grundtarif, (b) Treibstoffzuschlag, (c) Flughafensteuern, (d) Check-in-Gebühr und (e) Servicegebühr. Für standardmäßige Änderungen und Stornierungen, die in Übereinstimmung mit den Ticketregeln vorgenommen werden, gelten die Bestimmungen unter 5.1 Allgemeine Informationen zu Flugänderungen und -stornierungen. Bei Transaktionen, die eine Ticketänderung betreffen, wird die Preisdifferenz berechnet, wenn der Gesamtbeförderungspreis für den neuen Linienflug höher ist als der Gesamtbeförderungspreis für den ursprünglichen Linienflug. | |||||||||||||||||||||||
(2) | Im Falle einer Stornierung und/oder Änderung eines Tickets im Rahmen des Comfort Flex Pakets gelten die in dieser Fußnote aufgeführten Regeln nur einmal (1). Die in der obigen Tabelle angegebenen Transaktionsgebühren gelten nicht für die Stornierung und Änderung von Tickets, die im Rahmen des Comfort Flex Pakets ausgestellt wurden, und zwar bis zu zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit. Im Falle einer Ticketstornierung wird der Beförderungspreis mit Ausnahme der Servicegebühr vollständig erstattet. Bei Ticketänderungen für Tickets, die im Rahmen des Comfort Flex Pakets ausgestellt wurden, wird die Preisdifferenz berechnet, wenn der Gesamtbeförderungspreis für den neuen Linienflug höher ist als der Gesamtbeförderungspreis für den ursprünglichen Linienflug. Bei Ticketänderungen für Tickets, die im Rahmen des Comfort Flex Pakets ausgestellt wurden, wird die Preisdifferenz jedoch nicht erstattet, wenn der Gesamtbeförderungspreis für den neuen Linienflug niedriger ist als der Gesamtbeförderungspreis für den ursprünglichen Linienflug. Bei Stornierungen und Umbuchungen von Tickets, die im Rahmen des Comfort Flex Pakets ausgestellt wurden und weniger als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit liegen, wird nur der Flughafensteueranteil des Beförderungspreises erstattet. Im Falle einer Ticketänderung weniger als zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit wird der Beförderungspreis für das neue Ticket berechnet. Die Ratenzahlungsgebühr, die beim Kauf eines Tickets mit Ratenzahlung anfällt, wird in jedem Fall bei der Stornierung und Änderung des Tickets berücksichtigt. Nachfolgend finden Sie eine Tabelle, die die Regeln für die Stornierung und Änderung von Tickets im Rahmen des Comfort Flex Pakets in Bezug auf die verbleibende Zeit bis zur Abflugzeit zusammenfasst: Fußnote (2).1 Tabelle zum Comfort Flex Paket
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(3) | Die Treibstoffgebühr für Fahrscheine im Rahmen des Light-Pakets, des Super Eco-Pakets und des Vorteilspakets wird bei Stornierung des Fahrscheins nicht erstattet. Im Falle einer Ticketänderung, wenn der Flug 2 Stunden oder länger dauert, gibt es keinen Abzug bei der Treibstoffgebühr, aber wenn es weniger als 2 Stunden sind, wird die Treibstoffgebühr nicht erstattet. | |||||||||||||||||||||||
(4) | Bei Linienflügen mit einem Start- oder Zielort in der Türkei, in Dänemark, England, Schweden oder der Schweiz werden sämtliche Gebühren und Beträge für Neuausstellungen und Rückerstattungen in die jeweilige Landeswährung umgerechnet. | |||||||||||||||||||||||
(5) | Bei allen nicht erstattungsfähigen Änderungs- und Erstattungstransaktionen, die mindestens 2 Stunden vor Abflug erfolgen, stellt die Check-in-Gebühr eine Ausnahme dar und wird dem Fluggast erstattet. | |||||||||||||||||||||||
(6) | Gilt nur für die Anschlussverbindung im Inland bei internationalen Flügen. Für den internationalen Streckenabschnitt gelten die Bestimmungen für Ticketänderungen und -stornierungen für internationale Flüge. Für Inlandsflüge ohne Anschlussverbindungen oder Inlandsflüge mit Anschlussverbindungen im Inland gelten die Bestimmungen für Ticketänderungen und -stornierungen für Inlands- und Nordzypern-Flüge. | |||||||||||||||||||||||
(7) | Gilt nur für den internationalen Streckenabschnitt bei Tickets mit internationalen Anschlussflügen. Für den ersten internationalen Streckenabschnitt sowie für internationale Flüge ohne Anschlussverbindungen gelten die Bestimmungen für Ticketänderungen und -stornierungen für internationale Flüge. | |||||||||||||||||||||||
(8) | Der Servicegebührenanteil des Tickets, der mit dem Ticketverkauf zusammenhängt, ist bei keiner Ticketänderung oder Stornierung erstattungsfähig. |
5.8. Anwendbare Regeln für das Übertragen oder Widerruf von speziellen Dienstleistungen und Paketinhalten in einen neuen Flug in Änderungs- und Stornierungverfahren
5.8.1. Die folgenden Regeln gelten für alle Inlands-, TRNC- und internationalen Linienflüge, für die Änderung und Stornierung von Flugscheinen sowie für die Übertragung oder Rückgabe von zur Stornierung gekauften besonderen Dienstleistungen.
ALLE LINIENFLÜGE | ZEIT BIS ZUM FLUG | REGEL | |||
PEGASUS CAFÉ | SITZAUSWAHL - | BORDGEPÄCK UND HandGEPÄCK (3) RECHTE | BESONDERE DIENSTLEISTUNG | ||
TICKETÄNDERUNG | 23 Stunden und länger | Dienst wechselt zu neuem Flug (1) | Wenn der gekaufte Sitzplatz oder ein gleichwertiger Platz verfügbar ist, wird die Dienstleistung auf dem neuen Flug befördert, wenn nicht, wird er nicht befördert und die Gebühr wird erstattet. | Frachtgepäck: Die Dienstleistung wird auf den neuen Flug übertragen. - Handgepäck (3): Nur für internationale und TRNZ-Flüge gibt es eine Beschränkung für die Anzahl des Handgepäcks auf dem Flug. Wenn die Anzahl der Handgepäckstücke nicht überschritten wird, wird der Service auf den neuen Flug übertragen, Wird die Anzahl des Handgepäcks überschritten, kann das Handgepäck nicht befördert werden und die entsprechende Gebühr wird erstattet. | Die Dienstleistung wird auf den neuen Flug übertragen, sofern das Limit für die Art des Sonderdienstes für den Flug nicht überschritten wird; bei Überschreitung wird sie nicht übertragen und die Gebühr zurückerstattet |
- Zeit von weniger als 23 Stunden | Die Dienstleistung wird nicht auf den neuen Flug übertragen, die Gebühr ist nicht erstattungsfähig (2) | ||||
TICKETSTORNIERUNG | 23 Stunden und länger | Die Gebühr wird zurückerstattet | Die Gebühr wird zurückerstattet | Die Gebühr wird zurückerstattet | Die Gebühr wird zurückerstattet |
- Mehr als 23 Stunden - | Die Gebühr wird nicht zurückerstattet | Die Gebühr wird zurückerstattet | Die Gebühr wird zurückerstattet | Die Gebühr wird zurückerstattet |
(1) Falls der neue Linienflug mindesten 24 Stunden vor dem Flug während des Ticketänderungsprozesses geändert wird, wird die Dienstleistung zum neuen Flug übertragen. Andernfalls wird die Dienstleistung nicht übertragen und die Gebühr wird zurückerstattet. (2) Falls der neue Linienflug mindesten 24 Stunden vor dem Flug während des Ticketänderungsprozesses geändert wird, kann die Dienstleistung zum neuen Flug übertragen werden. Der Pegasus Café-Tarif wird jedoch für den neuen planmäßigen Flug berechnet, da die Bestellung für den Flug nicht storniert werden kann.
3) Im Rahmen des Light-Pakets, das auf internationalen und TRNZ-Flügen angeboten wird, können unsere Passagiere mit den Gepäckstück, das unter den Sitz passt. Das Light-Paket beinhaltet jedoch nicht die Rechte für Frachtgepäck und Handgepäck. Die entsprechenden Freigepäckmengen können jedoch gegen eine separate Gebühr erworben werden. Die Pakete Super Eco, Advantage und Comfort Flex beinhalten zusätzlich zu den Gepäckstück, das unter den Sitz passt , auch Rechte für Frachtgepäck und Handgepäck.
5.8.2. Die folgenden Regeln gelten für alle Inlands-, TRNC- und internationalen Linienflüge, für die Änderung und Stornierung von Flugscheinen sowie für die Übertragung oder Rückgabe von zur Stornierung gekauften Sitzplatzauswahl, zusätzlichen Gepäckrecht, Pegasus Café und weiteren besonderen Dienstleistungen. Mit Ausnahme der genannten Punkte gelten hinsichtlich der Ticketgebühr 5.6. Änderungs- und Stornierungsregeln der Inlands- und TRNC-Flüge und 5.7. Änderungs- und Stornierungsregeln der Auslandsflüge .
ALLE LINIENFLÜGE | ZEIT BIS ZUM FLUG | REGEL | ||||
LIGHT-PAKET (1) | SUPER ECO PAKET | ADVANTAGE PAKET | COMFORT FLEX PAKET | |||
TICKETÄNDERUNG | 23 Stunden und länger | Das Paket hat keinen zu verarbeitenden Gehalt. | Das Recht auf Frachtgepäck und Handgepäck (1) wird auf den neuen Flug übertragen. | Die Produkte im Paket werden direkt zum neuen Flug befördert, sofern Platz vorhanden ist. (2) Die Passagiere können Änderungen an bestehenden oder aktualisierten Paketen vornehmen. | Die Produkte im Paket werden direkt zum neuen Flug befördert, sofern Platz vorhanden ist. (2) Die Passagiere können Änderungen an bestehenden oder aktualisierten Paketen vornehmen. | |
Zeit von weniger als 23 Stunden | ||||||
TICKETSTORNIERUNG | 23 Stunden und länger | Keine anderen als die in 5.6 und 5.7 genannten Transaktionen in Bezug auf den Paketinhalt | Regeln gemäß 5.6 und 5.7 wird angewendet und die Differenz der Paketgebühr wird zurückerstattet | Regeln gemäß 5.6 und 5.7 wird angewendet und die Differenz der Paketgebühr wird zurückerstattet | ||
Zeit von weniger als 23 Stunden | ||||||
(1) | Es wird nur auf internationalen und auf Zypern-Flügen im Fluglinienverkehr zum Verkauf angeboten. Die in anderen Paketen enthaltenen Freimengen für Frachtgepäck und Handgepäck können separat erworben und zum Flug hinzugefügt werden. | |||||
(2) | Wenn der gekaufte Sitzplatz für den betreffenden Flug nicht verfügbar ist, kann die Sitzplatzauswahl nicht verschoben werden. Der Passagier wird zu einer neuen Sitzplatzauswahl geleitet. In Fällen, in denen die Verpflegungsleistung nicht erbracht werden kann, wird der Passagier auf ein neues Verpflegungsangebot verwiesen. Wenn der Passagier bis 24 Stunden vor dem Flug keine Auswahl trifft, wird dem Passagier automatisch das erste verfügbare Pegasus-Zusatzprodukt und der erste verfügbare Pegasus-Service zugewiesen. |
6. CHECK-IN (EINCHEKEN)
6.1. Was ist ein Check-in und warum ist es notwendig?
6.1.1. Sie vertritt das Eintragsverfahren der Passagiere für den bezugnehmen Flug vor Einstieg in das Flugzeug. In diesem Zusammenhang muss für die Aufnahme der Passagiere in einen beliebigen Flug von Pegasus, der Sitz zugewiesen, ggf. das Gepäck, das befördert werden soll, an Pegasus abgegeben und gemäß den Vorschriften der Luftfahrt eingecheckt werden.
6.1.2. Bei allen Pegasus-Flügen wird die Sitzplatzzuweisung automatisch während des Check-In-Vorgangs durchgeführt, und es besteht keine Möglichkeit, einen Sitzplatz für den Check-In zu wählen. Sie können jedoch Ihren Sitzplatz (gegen Gebühr) vor dem Check-in oder beim Check-in selbst auswählen. Ausführliche Informationen finden Sie im Abschnitt 3.2. Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen.
6.1.3. Aufgrund der Anforderungen, die sich aus der Flugsicherheit ergeben, dürfen unsere Fluggäste unter 18 Jahre, mit Säuglingen oder, die hinsichtlich Ihrer Mobilität oder Gesundheitszustand im Falle einer Notsituation nicht geeignet sind, nicht erlaubt an den Notausgangsplätzen zu sitzen.
6.2. Check-in (Fluganmeldung)-Methoden
6.2.1. Sie können Ihre Flüge über die Pegasus-Website und Pegasus Mobilanwendungen, über den Bordkartendruck (Kiosk) oder über automatische Check-In- und Gepäckauslieferungsautomaten (Express Gepäckservice) an den Flughäfen, an denen der Service angeboten wird, und an den Check-In-Schaltern an allen Flughäfen einchecken.
6.3. Check-in (Fluganmeldung) im Flughafen
6.3.1. In allen Fällen, in denen keine Flugregistrierung mit anderen Check-In-Verfahren erfolgt, müssen unsere Fluggäste die Flugregistrierungsprozeduren an den Check-In-Schaltern des Flughafens vor dem Flug durchführen.
6.3.2. Alle Fluggäste, die den Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, aber ihr Gepäck abgeben möchten oder ihr Gepäck nicht für das Flugzeug zugelassen ist und Fluggäste mit besonderen Anforderungen (z.B. Eingeschränkte Mobilität bzw. Gesundheitszustand, Mitnahme von Haustieren) müssen sich zum Schalter wenden. Die Gepäckausgabe kann in den Ausgabebereichen erfolgen, in denen der Express-Gepäckservice am Istanbul Sabiha Gökçen Airport angeboten wird.
6.3.3. Für weitere Informationen zum Check-in und allen anderen Check-in-Fristen klicken Sie hier. Fluggäste, die innerhalb der angegebenen Zeiträume die Check-in (Fluganmeldung)-Transaktionen nicht abgeschlossen haben, verlieren ihre Rechte an diesem Flug.
6.3.4. Aufgrund der Anforderungen, die sich aus der Flugsicherheit ergeben, dürfen unsere Fluggäste unter 18 Jahre, mit Säuglingen oder, die hinsichtlich Ihrer Mobilität oder Gesundheitszustand im Falle einer Notsituation nicht geeignet sind, nicht erlaubt an den Notausgangsplätzen zu sitzen. Auch wenn Sie den Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, ist unser autorisiertes Personal berechtig aus Gründen wie Flugzeugtypwechsel, Flugsicherheit oder der Flugsicherheit Änderungen durchzuführen.
6.4. Check-in (Fluganmeldung) über Internet-Kanäle
6.4.1. Internet Check-in ist eine bequeme Dienstleistung, mit der Sie über Pegasus-Website oder Pegasus Mobilanwendungen vor dem Eintreffen am Flughafen Ihren Flugeintrag durchführen können. Darüber hinaus können Sie die mobile Bordkarte (Barcode) -Anwendung an verschiedenen Flughäfen, an denen Internet-Check-In-Service angeboten wird, nutzen. Alle Fluggäste, die den Internet-Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, aber ihr Freigepäck abgeben möchten oder ihr Gepäck nicht für das Flugzeug zugelassen ist und Fluggäste mit besonderen Anforderungen (z.B. Eingeschränkte Mobilität bzw. Gesundheitszustand, Mitnahme von Haustieren) müssen zum den Schalter wenden. Die Gepäckausgabe kann in den Ausgabebereichen erfolgen, in denen der Express-Gepäckservice am Istanbul Sabiha Gökçen Airport angeboten wird.
6.4.2. Bei einigen Flughäfen, in denen unsere Flugzeug abfliegen, gibt es keinen Internet-Check-in. Die Verfügbarkeit der Internet Check-in und Mobile mobile Bordkarte (Barcode) an bestimmte Flughäfen können Sie hier finden.
6.4.3. Aufgrund der Anforderungen, die sich aus der Flugsicherheit ergeben, dürfen unsere Fluggäste unter 18 Jahre, mit Säuglingen oder, die hinsichtlich Ihrer Mobilität oder Gesundheitszustand im Falle einer Notsituation nicht geeignet sind, nicht erlaubt an den Notausgangsplätzen zu sitzen. Auch wenn Sie den Internet-Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, ist unser autorisiertes Personal berechtig aus Gründen wie Flugzeugtypwechsel, Flugsicherheit oder der Flugsicherheit Änderungen durchzuführen.
6.4.4. Während des Internet-Eincheckvorgangs müssen die erforderlichen Passagierinformationen korrekt eingegeben werden.
6.4.5. Während des Internet-Eincheckvorgangs, können Sie auch für alle Passagiere einchecken, die im selben PNR registriert sind, nebeneinander oder nahe beieinander sitzen.
6.4.6. Klicken Sie hier, um Informationen zu den Internet-Check-in-Fristen zu erhalten. Fluggäste, die innerhalb der angegebenen Zeiträume die Fluganmeldung-Transaktionen nicht abgeschlossen haben, verlieren ihre Rechte an dem Flug.
6.5. Check-in (Fluganmeldung) über Bordkartendruck (Kiosk) oder über automatische Check-In- und Gepäckauslieferungsautomaten (Express Gepäckservice)
6.5.1. Kiosk Check-in und Express Gepäckservice ist ein Service, der die Flugregistrierung erleichtern kann, ohne in der Check-in-Warteschlange am Flughafen warten zu müssen. Kiosk-Boarding-Karten auf Kiosken an definierten Flughäfen gedruckt werden. Alle Fluggäste, die den Kiosk-Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, aber ihr Freigepäck abgeben möchten oder ihr Gepäck nicht für das Flugzeug zugelassen ist und Fluggaste mit besonderen Anforderungen (z.B. Eingeschränkte Mobilität bzw. Gesundheitszustand, Mitnahme von Haustieren) müssen zum den Schalter wenden. Die Gepäckausgabe kann in den Ausgabebereichen erfolgen, in denen der Express-Gepäckservice am Istanbul Sabiha Gökçen Airport angeboten wird.
6.5.2. Der Kiosk-Check-in-Vorgang kann an bestimmten Flughäfen erfolgen. Verfügbarkeit des Kiosk-Check-in können Sie hier überprüfen. Der Express-Gepäckservice ist nur am Flughafen Istanbul Sabiha Gökçen verfügbar.
6.5.3. Aufgrund der Anforderungen, die sich aus der Flugsicherheit ergeben, dürfen unsere Fluggäste unter 18 Jahre, mit Säuglingen oder, die hinsichtlich Ihrer Mobilität oder Gesundheitszustand im Falle einer Notsituation nicht geeignet sind, nicht erlaubt an den Notausgangsplätzen zu sitzen. Auch wenn Sie den Kiosk-Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, ist unser autorisiertes Personal berechtig aus Gründen wie Flugzeugtypwechsel, Flugsicherheit oder der Flugsicherheit Änderungen durchzuführen.
6.6. Check-in (Fluganmeldung)-Fristen
6.6.1. Für alle unsere inländischen und internationalen Linienflüge muss der Check-in (Fluganmeldung) mit vorgenannten Verfahren innerhalb der folgenden Zeiträume abgeschlossen sein. Fluggäste, die innerhalb der angegebenen Zeiträume die Fluganmeldung-Transaktionen nicht abgeschlossen haben, verlieren ihre Rechte an dem Flug.
Inländische Check-in (Fluganmeldung)-Kanäle |
Check-in (Fluganmeldung)-Schließzeit |
Boarding (Flugzulassung)-Schließzeit |
Inländische Internet* |
60 Minuten vor dem Flug | 20 Minuten vor dem Flug |
Inländische Schalter/Kiosks |
45 Minuten vor dem Flug |
|
Ausländische Schalter/Kiosks |
60 Minuten vor dem Flug |
*Internationales und TRNC-Internet-Check-in-Zeiten variieren je nach Zustand der Stationsinfrastruktur. Internet-Check-in-Zeiten für alle Bahnhöfe entnehmen Sie bitte der Tabelle unter Die Verfügbarkeit der Internet Check-in in Flughäfen.
6.6.2. Für alle Ihre Flüge sollten Sie ausreichend Zeit für die Ankunft an den Sicherheitskontrollpunkten des Flughafens, für die Flugregistrierung, für besondere Serviceanfragen, die Passprozeduren und den Zugang zum Flugsteig zur Verfügung haben um rechtzeitig am Flugsteig bereit zu sein. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, dass Sie mindestens 2 Stunden vor Abflug für Ihre Inlandsflüge und mindestens 3 Stunden vor Abflug für Ihre internationalen Flüge haben.
6.7. Erforderliche Dokumente zum Einchecken (Fluganmeldung)
6.7.1. Um in inländischen Flügen Ihren Eincheck-Prozess abzuschließen muss mit der Original-Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto mit der Republik Türkei-Identifikationsnummer vorgewiesen werden (z.B. Geburtsurkunde, Führerschein, Reisepass oder Passersatzpapier, Heiratsurkunden, von offiziellen Institutionen / Organisationen ausgestellte Ausweise, Geburtsurkunden, die zusammen mit der Identität des Elternteils bis zu einem Monat nach der Geburt einzureichen sind). Damit unsere Fluggäste ab 15 Jahren reisen können, muss auf ihren Ausweis ein Foto vorhanden sein. Fluggäste, die keine Bürger der Republik Türkei sind, müssen für inländische Flüge einen Auslandspersonalausweis vom Innenministerium bzw. Reisepass vorweisen können.
6.7.2. Um Ihren Check-in auf unseren internationalen Flügen durchführen zu können, sind Pässe oder gleichwertig Original-Dokumente erforderlich. Reisedokumente, die unsere Fluggäste für ihre internationalen Reisen eingereicht haben, müssen für internationale Reisen akzeptiert werden.
6.7.3. Angaben zu den Sonderregeln für Kinder und Kleinkinder können Sie unter Abschnitt 10.1. Baby- und Kinderpassagiere finden.
6.8. Check-in (Fluganmeldung)-Gebühr
6.8.1. Die Check-In-Gebühr ist ein integraler Bestandteil der All-Inclusive-Beförderungsgebühr. Detaillierte Informationen finden Sie unter 4.4. Informationen zu Beförderungskosten und Tarifklassen.
7. BOARDING (Flugzulassung)
7.1. Allgemeine Informationen zum Boarding (Flugzulassung)
7.1.1. Das Boarding (Flugzulassung) umfasst die Endkontrolle und das Einsteigen von Passagieren, die das Check-in-Verfahren (Fluganmeldung) abgeschlossen haben. Der Einstieg wird am für diese Vorgänge festgelegten Flugsteig durchgeführt. Aus betrieblichen Gründen, die an jedem Flughafen und nicht bei Pegasus auftreten, kann jedoch die Nummer des Flugsteigs, die zum Einstieg benutzt wird, geändert werden. Es liegt in der Verantwortung unserer Fluggäste, die Informationsmeldungen über den Wechsle des Flugsteigs am Flughafen und in den Informationsbildschirmen zu verfolgen.
7.1.2. Bei allen Flügen von Pegasus werden Boarding-Verfahren 20 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit beendet. Fluggäste, die erst zum angegebenen Zeitpunkt nicht am Flugsteig anwesend sind, verlieren alle Rechte, die mit ihren Flügen verbunden sind.
7.1.3. Um in den Flug aufgenommen zu werden, müssen unsere Fluggäste ein Ticket für ihren jeweiligen Flug erhalten und den Check-In (Fluganmeldung)-Vorgang abgeschlossen haben.
7.1.4. Pegasus kann den Einstieg auf der Grundlage der Flugsicherheits- und Betriebsanforderungen in der von Pegasus festgelegten Prioritätsreihenfolge durchführen. Sofern zwingende Gründe nichts anderes erfordern, haben unsere Fluggäste, die Pegasus über die Notwendigkeit besonderer Unterstützung unterrichtet haben, den Vorrang. Detaillierte Informationen zu unseren Gästen mit eingeschränkter Mobilität können Sie unter den Regeln in 10.4. Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und besonderem Gesundheitszustand überprüfen.
7.2. Erforderliche Dokumente für die Flugzulassung
7.2.1. Sie müssen Ihre Bordkarte oder Ihr Internet-Check-in-Dokument/ Ihre mobile Bordkarte (Barcode) oder Ihrem durch den Druckautomaten (Kiosk) ausgestellte Bordkarte zusammen mit Ihrem für den Check-in (Fluganmeldung) verwendeten Ausweis vorlegen. Im Istanbul Sabiha Gökcen Flughafen konnen unsere Fluggäste im Linieninlandsflug, die ihren Check-in-Prozess abgeschlossen haben, mit ihrer Republik Türkei Ausweis, in den Flug ohne Bordkarten aufgenommen werden.
7.2.2. Akzeptierte Ausweisdokumente für den Check-in (Fluganmeldung) und die Flugzulassung sind folgendermaßen:
· In allen inländischen Flügen muss mit der Original-Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto mit der Republik Türkei-Identifikationsnummer vorgewiesen werden (z.B. Geburtsurkunde, Führerschein, Reisepass oder Passersatzpapier, Heiratsurkunden, von offiziellen Institutionen / Organisationen ausgestellte Ausweise, Geburtsurkunden, die zusammen mit der Identität des Elternteils bis zu einem Monat nach der Geburt einzureichen sind). Damit unsere Fluggäste ab 15 Jahren reisen können, muss auf ihren Ausweis ein Foto vorhanden sein. Fluggäste, die keine Bürger der Republik Türkei sind, müssen für inländische Flüge einen Auslandspersonalausweis vom Innenministerium bzw. Reisepass vorweisen können.
· Um Ihren Check-in auf allen internationalen Flügen durchführen zu können, sind Pässe oder gleichwertig Original-Dokumente erforderlich. Reisedokumente, die unsere Fluggäste für ihre internationalen Reisen eingereicht haben, müssen für internationale Reisen akzeptiert werden.
· Angaben zu den Sonderregeln für Kinder und Kleinkinder können Sie unter Abschnitt 10. Babys, Kinder und Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und besonderem Gesundheitszustand überprüfen.
7.2.3. Unsere Fluggäste, die die erforderlichen Dokumente während des Flugvorgangs nicht einreichen, werden nicht zum Flug zugelassen, auch wenn sie für ihren jeweiligen Flug ein Flugticket bestellt haben und / oder den Check-in (Fluganmeldung) durchgeführt haben.
7.2.4. Es liegt in der Verantwortung unserer Gäste, die erforderlichen Reisedokumente für alle durchzuführenden Reisen aufzubewahren, und Pegasus übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Reisedokumente. Pegasus übernimmt keine Verantwortung für die Sperrung von Reisen durch die zuständigen Grenzbehörden aus den angegebenen Gründen. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen werden unsere Gäste, bei denen sich herausstellt, dass sie nicht über die erforderlichen Reisedokumente für die Dokumentenprüfung während der Flugaufnahme verfügen, nicht zum Flug zugelassen, obwohl sie einen Check-in (Flugregistrierung) durchgeführt und ein Ticket in ihrem Namen angeordnet haben. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt 11. Regeln für die Eignung für die Reise. Detaillierte Informationen zu speziellen Praktiken für Reisen in einige Länder finden Sie auf der Seite mit den gesetzlichen Reiseanforderungen auf der Pegasus-Website. Den dazugehörigen Bereich erreichen Sie hier.
7.2.5. Auf der anderen Seite hält sich Pegasus um die Flugsicherheit zu gewährleisten, um das Leben und Eigentum von Pegasus, Pegasus-Mitarbeitern, von Unternehmen, die mit Pegasus zusammenarbeiten und deren Mitarbeiter, das Recht vor, Passagiere an Bord nicht anzunehmen, auch wenn diese auf ihren Nahmen ausgestellten Flugschein besitzen und/oder ihre Check-in (Fluganmeldung) abgeschlossen haben. Bitte lesen Sie darüber den Abschnitt 5.3. Beendigung des Beförderungsvertrages durch Pegasus.
7.3. Für den Flug zugelassene und in die Kabine mitnehmbare Güter
7.3.1. Bei unseren Flügen sind die Artikel, die unsere Gäste behalten können, in Anzahl, Gewicht und Größe begrenzt. Ausführliche Informationen zu Einschränkungen finden Sie im Abschnitt 9. Gepäckregeln, tragbare Güter und besondere Dienstleistungen.
7.3.2. Im Falle der Annahme wird die Ware, die mit sich mitnehmen, auf Übereinstimmung mit den Bestimmungen der 9. Gepäckregeln, tragbare Güter und besondere Dienstleistungen übeprüft. Bei Verstößen gegen diese Regeln wird Übergepäck unter dem aufgegebenen Gepäck ausgewertet. Dementsprechend können zusätzliche Gebühren anfallen oder die nicht für den Transport geeignete Ware kann von Pegasus abgelehnt werden. Weitere Informationen zu den Beschränkungen für Waren, die nicht von Pegasus akzeptiert werden finden Sie unter Abschnitt 9. Gepäckregeln, tragbare Güter und besondere Dienstleistungen.
8. ANWENDBARE REGELN IM FLUGZEUG
8.1. Allgemeine Beschreibung
8.1.1. Die Regeln in diesem Abschnitt gelten für alle Pegasus-Flüge.
8.1.2. Die hier dargelegten Regeln sind keinesfalls einschränkend. Alle Fluggäste müssen alle gesetzlichen Bestimmungen und Beförderungsvorschriften hinsichtlich der Flugsicherheit und anderer Bedingungen einhalten, die in den Allgemeinen Bestimmungen aufgeführt sind, und die diesbezüglichen Warnungen und Anweisungen des Personals befolgen. Sie sind verpflichtet, auf jegliche Handlungen und Verhaltensweisen auszuweichen, die die Sicherheit von Leben und Eigentum sowie die Disziplin und Ordnung der Reise beeinflussen können.
8.1.3. Der Verstoß gegen die Flugregeln innerhalb des Flugzeugs, wie zum Beispiel die Nichteinhaltung von Anweisungen auf Sitzen, anlegen von Sicherheitsgurt, schließen des Gepäckfachs, fortfahrende Diskussion mit anderen Passagieren oder der Flugbesatzung, die Flugbesatzung mit Gewalt daran hindern, ihren Dienst zu verrichten, die Flugbesatzung und die anderen Passagiere zu beleidigen, verbale Belästigung, die Anweisungen der Kabinenbesatzung und der Gefahrenschilder nicht zu beachten, wird von Pegasus an die Generaldirektion für Zivilluftfahrt gemeldet und stellt eine Straftat dar, die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit einer Geldbuße belegt wird. Pegasus behält sich alle anderen Rechte vor, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen und den Pegasus Allgemeinen Vorschriften aufgrund solcher Handlungen ergeben.
8.2. Verbot der Verwendung von rauchproduzierenden Geräten und Produkten in Flugzeugen
8.2.1. Die Verwendung von Geräten und Produkten zur Raucherentwöhnung, einschließlich Zigaretten und elektronische Zigaretten, ist im Flugzeug nicht gestattet.
8.2.2. Verstoßende Handlungen gegen diese Regelungen werden von Pegasus an die Generaldirektion für Zivilluftfahrt gemeldet und stellen eine Straftat dar, die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit einer Geldbuße belegt wird.
8.3. Verwendung elektronischer Geräte im Flugzeug
8.3.1. Alle elektronische Geräte, Laptops und Mobiltelefone dürfen nach der Durchsage an der Startbahn, vor dem Abheben, während des Flugs, bis zur Durchsage nach der Landung nur im Flugmodus benutzt werden.
8.3.2. Alle Fluggäste müssen während der Sicherheitsanweisung vor dem Abheben, beim Abheben und während der Landung ihre Kopfhörer abnehmen, auch wenn das elektronische Gerät, an das sie angeschlossen sind, ausgeschaltet ist.
8.3.3. Die Verwendung von Mikrobatterien, solarbetriebenen Geräten, elektrischen Uhren (einschließlich DCF-Empfängern), Hörgeräten (einschließlich digitaler Empfänger), Pager (nur Empfänger) und herzbetriebenen Geräten während des Fluges ist nicht eingeschränkt.
8.3.4. Notebooks mit CD-ROM-Lesegerät und DVD-Playern mit Treiber, Nicht-Drucker-Taschenrechner, CD-Player, Mini-Discs und MP3-Player, Audio-Magnetband-Player (Walkman), Computerspiele und -konsole, Videokameras und digitalen Aufzeichnungsgeräten, Digitalkameras, Monitore (außer Kathodenstrahlröhren), GPS-Empfänger, Elektrorasierer und elektronisches Spielzeug dürfen nur während des Fluges verwendet werden. Bei der Verwendung jeglicher Aufzeichnungsmittel sind die Rechte und Interessen anderer Fluggäste und des Personals, das für den Schutz ihrer persönlichen Daten verantwortlich ist, zu beachten.
8.3.5. Die verwendung von Radiofrequenzgeräten, Funkgeräten, Fernsteuerungsspielzeugen, Kathodenrohr-Displays, drahtlose Computerausrüstungen (Maus, Tastatur usw.), Druckern für Personalcomputern, CD-Brennern und Mini-Disc-Recordern für Aufnahmen, tragbaren große Stereo-Musikgeräten, mobilen Funkgeräten (AM / FM) und Fernsehempfängern sind vor und während des Fluges und während der Landung verboten.
8.3.6. Um die Brandgefahr im Flugzeug zu vermeiden, müssen beschädigte Telefone oder elektronische Geräte während des Fluges geschlossen, nicht aufgeladen und im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Bei Beschädigung, Erhitzung, Entrauchung oder Verlust der von den Insassen in der Kabine mitgeführten Geräte ist die Kabinenbesatzung unverzüglich zu informieren.
8.3.7. Verstoßende Handlungen gegen diese Regelungen werden von Pegasus an die Generaldirektion für Zivilluftfahrt gemeldet und stellen eine Straftat dar, die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit einer Geldbuße belegt wird.
9. GEPÄCKREGELN, MITNEHMBARE GÜTER UND BESONDERE DIENSTLEISTUNGEN
9.1. .Frachtgepäck
9.1.1. Frachtgepäck umfasst das aufgegebene Gepäck, das Pegasus vom Passagier beim Check-in (Flugregistrierung) erhält, um es in den Gepäckabteilen des Flugzeugs zu transportieren. Das Frachtgepäck wird auf dem Passagierflugschein vermerkt, erhält dafür einen Gepäckanhänger und wird in einem separaten Fach im Flugzeug untergebracht.
9.1.2. Auf allen Pegasus-Flügen unterliegen die Passagiere den Stück- und Gewichtsbeschränkungen für ihr Frachtgepäck. - Bitte beachten Sie die Erläuterungen in Abschnitt 9.4. Frachtgepäck für Flüge mit Frachtgepäck und Beschränkungen der Frachtgepäckmenge.
9.1.3. Im Falle einer Beschädigung, eines Verlustes oder einer verspäteten Auslieferung des Frachtgepäcks während der Beförderung ist die Haftung von Pegasus als Luftfrachtführer gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen beschränkt. Aus den vorgenannten Gründen können wertvolle Dokumente, Geld, Ausweispapiere, amtliche Dokumente, Schmuck, Edelmetalle, elektronische Geräte und Gegenstände von hohem materiellem oder immateriellem Wert nicht im Frachtgepäck befördert werden. Ausführliche Informationen über die beschränkte Haftung des Beförderers finden Sie in den Erläuterungen in Abschnitt 13.
9.1.4.Die Waren, die im Fluggepäck befördert werden dürfen, können gemäß den in den Flugländern geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den Entscheidungen der zuständigen Zivilluftfahrtbehörden, den IATA-Normen oder gemäß den in den Allgemeinen Vorschriften festgelegten Bedingungen Einschränkungen unterliegen. Pegasus behält sich das Recht vor, die Beförderung von Gegenständen zu verweigern, die nicht für die Beförderung an Bord des Flugzeugs zugelassen sind. Bitte beachten Sie die Erläuterungen in Abschnitt 9.6. Beschränkungen bei der Annahme von Gepäck bezüglich der Beschränkungen für tragbare Gepäckstücke.
9.1.5.Das zulässige Höchstgewicht für ein einzelnes Frachtgepäckstück auf allen Pegasus-Flügen beträgt 32 Kilogramm. Die Beförderung eines Frachtgepäckstücks mit einem Gewicht von mehr als zweiunddreißig (32) Kilogramm ist gemäß den IATA-Normen und den DGCA-Vorschriften nicht gestattet.
9.1.6.Bitte bereiten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit Ihr Frachtgepäck selbst vor oder beaufsichtigen Sie die Vorbereitung. Nachdem Sie alle geschlossenen Pakete, Kartons und Verpackungen geöffnet und kontrolliert haben, bereiten Sie Ihr Gepäck vor. Nehmen Sie niemals einen Gegenstand an, der Ihnen gegeben wird, um ihn zu jemand anderem zu bringen. Wenn Sie sich bereit erklären, Gegenstände oder Gepäck zu befördern, die Ihnen von einer anderen Person übergeben wurden, sind Sie rechtlich für diese Gegenstände, die in Ihrem Namen befördert werden sollen, und für alle Folgen, die sich aus diesen Gegenständen ergeben können, verantwortlich.
9.2. Handgepäck (Kabine)
9.2.1. Als Handgepäck gilt maximal 1 Gepäckstück mit einer Größe und einem Gewicht von 55x40x20 cm und 8 Kilogramm, das der Passagier während des Fluges mit sich führt. Das Handgepäck wird während des Fluges in den Gepäckfächern in der Kabine mitgeführt. Das Handgepäck und sein Inhalt unterliegen der Aufsicht und Verantwortung der Passagiere. Vergessene, verlorene oder beschädigte Gegenstände oder Gegenstände, die anderen Personen und Sachen an Bord des Flugzeugs Schaden zufügen, liegen in der Verantwortung des betreffenden Passagiers. Pegasus übernimmt in diesem Zusammenhang keine Verantwortung.
9.2.2. Auf allen unseren Inlandsflügen kann nur ein (1) Handgepäckstück (55 cm x 40 cm x 20 cm) kostenlos an Bord des Flugzeugs mitgenommen werden, um die Abfertigung während des Fluges zu beschleunigen und zu erleichtern. Das Gewicht des Handgepäcks darf die Grenze von 8 Kilogramm nicht überschreiten. Fluggäste, die mehr als ein Handgepäckstück mit sich führen, werden während des Einsteigens in den Frachtraum des Flugzeugs gebracht. Auf unseren Inlandsflügen ist es nicht möglich, zusätzlich zum Handgepäck ein Gepäckstück, das unter den Sitz passt mitzuführen. Auf unseren Inlandsflügen können unsere Passagiere nur Handgepäck in der angegebenen Anzahl, Größe und Gewicht mitführen.
Inlands-Pakete Freigepäckmengen
FREIGEPÄCK | SUPER ECO PAKET | ADVANTAGE PAKET | COMFORT FLEX PAKET |
Ein (1) Handgepäckstück | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. |
Frachtgepäck | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. |
9.2.3. Für internationale und TRNZ-Flüge ist im Rahmen des Light-Pakets nur ein (1) Gepäckstück, das unter den Sitz passt mit einer maximalen Größe und einem maximalen Gewicht von 40x30x15 cm und 3 kg zulässig, jedoch wird kein Handgepäck angeboten. Die Pakete Super Eco, Advantage und Comfort Flex enthalten eine (1) Gepäckstück, das unter den Sitz passt mit einer maximalen Größe und einem maximalen Gewicht von 40x30x15 cm und 3 kg sowie ein (1) Handgepäck mit einer maximalen Größe und einem maximalen Gewicht von 55x40x20 cm und 8 kg. Wenn Sie Stücke oder zusätzliche Gegenstände in die Kabine mitnehmen, die über die für Handgepäck und Gepäckstück, das unter den Sitz passt, angegebenen Maße hinausgehen, wird beim Einsteigen eine zusätzliche Gebühr von 50 Euro für jedes Stück erhoben.
Internationale und TRNZ-Pakete Freigepäcke
FREIGEPÄCK | LIGHT-PAKET | SUPER ECO PAKET | ADVANTAGE PAKET | COMFORT FLEX PAKET |
Ein (1) Gepäckstück, das unter den Sitz passt | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. |
Ein (1) Handgepäckstück | Nicht im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. |
Frachtgepäck | Nicht im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. |
9.2.4. Bei internationalen und TRNZ-Flügen ist die Anzahl des Handgepäcks für jeden Passagier auf ein (1) Stück begrenzt, das einzeln oder im Rahmen des gewählten Flugpakets erworben werden kann.
9.2.5. Bei internationalen und TRNZ-Flügen ist die Anzahl des Handgepäcks, das pro Flug im Flugzeug befördert werden kann, begrenzt. Wenn Sie sich für das Light-Paket entscheiden und das Kontingent für das Handgepäck auf dem betreffenden Flug voll ist, können Sie das Unterfluggepäck kaufen und Ihr Gepäck unter dem Flugzeug verstauen. Wenn es bei der Flugkartenausstellung kein Handgepäck gibt, das im Rahmen des Light-Pakets erworben werden kann, wird dies unseren Passagieren mitgeteilt und sie werden bei der Flugkartenausstellung darauf hingewiesen, dass sie mit Inflight-Gepäck fortfahren können.
9.2.6. Handgepäck ist im Light-Paket für internationale und TRNZ-Flüge nicht enthalten. Wenn es ein Kontingent an Handgepäck gibt, das auf dem betreffenden Flug erworben werden kann, können unsere Passagiere mit dem Light-Paket das Handgepäck über die Pegasus-Website, die Pegasus-Mobilanwendung und die Reisebüros bei der Flugscheinausstellung erwerben. Wenn das Handgepäck nicht zum Zeitpunkt der Flugscheinausstellung erworben wurde, kann es nach der Ausstellung des Flugscheins über das Pegasus Call Center und die Verkaufsstellen am Flughafen erworben werden.
9.2.7. Bei internationalen und TRNZ-Flügen verfällt das mit dem Light-Paket individuell erworbene Handgepäck, wenn der Passagier sein Flugschein storniert; in diesem Fall wird die Gebühr für das Handgepäck erstattet. Wenn der Passagier, der die Freigepäckmenge einzeln mit dem Light-Paket erworben hat, sein Paket auf ein Paket aufwertet, das die Freigepäckmenge enthält, da die Freigepäckmenge pro Passagier auf ein (1) Stück begrenzt ist; da er nicht zwei (2) Freigepäckmengen haben kann, wird die einzeln erworbene Freigepäckmenge storniert, während die Freigepäckmenge des neuen Flugpakets weiterläuft, und die Gebühr für die Freigepäckmenge wird erstattet.
9.2.8. Bei Anschluss- oder Transitflügen für internationale und TRNZ-Flüge gilt die Handgepäckregelung für die internationale Strecke zwischen den betreffenden Flügen für alle Anschlussflüge. Die Rechte auf Handgepäck und Gepäckstück, das unter den Sitz passt von unserer Passagiere, die auf internationalen und/oder TRNZ-Flügen ein Recht auf Handgepäck und Gepäckstück, das unter den Sitz passt haben, gelten auf Inlandsflügen in gleicher Weise. Unsere Passagiere, die auf internationalen und TRNZ-Flügen kein Recht auf Handgepäck, sondern nur auf ein Gepäckstück, das unter den Sitz passt haben, setzen ihre Inlandsflüge auf die gleiche Weise fort, nur mit dem Recht auf ein Gepäckstück, das unter den Sitz passt.
9.2.9. Die von Fluggästen mit Kleinkindern mitgeführte Babytragetasche oder der Kinderwagen sowie der tragbare Rollstuhl oder die Krücken, die von den Fluggästen benutzt werden müssen, werden beim Einsteigen in den Frachtraum des Flugzeugs gebracht. Passagiere mit Kleinkindern haben auf unseren Flügen keinen Anspruch auf Handgepäck und es wird kein individuelles Handgepäck für Kleinkinder verkauft.
9.2.10. Überschreiten das Gepäckstück, das unter den Sitz passt und das Handgepäck unserer Passagiere, die an unseren Flügen teilnehmen, an der letzten Kontrollstelle am Flugsteig während des Einsteigens in das Flugzeug die angegebene Größe und Menge, so wird für jedes Stück, das die Grenze überschreitet und unter das Flugzeug verladen wird, eine zusätzliche Gebühr erhoben, unabhängig von der bestehenden Freimenge für das Unterfluggepäck. In diesem Fall wird eine zusätzliche Gebühr von 300 Türkischen Lira für Inlandsflüge, 50 Euro für TRNZ-Flüge und 50 Euro für alle anderen internationalen Flüge fällig.
9.2.11. Unsere Passagiere, die von einem Inlandsflughafen in der Türkei in die TRNZ und internationale Flüge abfliegen und im Rahmen des für diese Flüge ausgestellten Flugscheins nicht über eine Freigepäckmenge für Frachtgepäck verfügen, müssen am Schalter eine Gebühr für zusätzliches Gepäck von 0 bis 12 Kilogramm entrichten, die für die betreffende Strecke gültig ist und bis zu 12 Kilogramm beträgt, wenn die Größe und das Limit des Gepäcks die Freigepäckmenge für das Gepäckstück, das unter den Sitz passt oder das Handgepäck übersteigt. In Fällen, in denen das Gewicht zwölf (12) Kilogramm übersteigt, gelten die Gebühren für zusätzliches Gepäck über der in der Gebührenordnung für zusätzliches Gepäck angegebenen Gewichtsgrenze.
9.2.12. Es kann vorkommen, dass das Handgepäck unserer Passagiere, das auf unseren Flügen im Gepäckfach befördert wird, aus betrieblichen Gründen in das Unterflurabteil gebracht werden muss. Wenn unser Gast, dessen Handgepäck auf internationalen und TRNZ-Flügen in das Frachtraumabteil verlagert wird, einen entsprechenden Antrag bei uns stellt, wird ihm die Differenz zwischen der Gebühr für das Handgepäck und der Gebühr für das 12 kg schwere Frachtraumabteil im Falle einer betrieblichen Notwendigkeit erstattet.
9.3. Gepäckstück, das unter den Sitz passt
9.3.1.Gepäckstück, die unter den Sitz passt: Es handelt sich um die Gepäcke von Passagiere, die in allen Paketen enthalten sind, die auf internationalen und TRNZ-Linienflügen zum Verkauf angeboten werden, mit einem Maximum von 1 Gepäck, mit einer maximalen Größe und Gewicht von 40x30x15 cm und 3 kg.
9.3.2.Auf internationalen und TRNZ-Linienflügen sind unsere Fluggäste berechtigt, zusätzlich zum Handgepäck der Super Eco-, Advantage- und Comfort Flex-Pakete mit Ausnahme des Light-Pakets eine Gepäckstück, das unter den Sitz passt mitzunehmen, sofern es unter dem Sitz transportiert wird. Bei internationalen und TRNZ-Linienflügen ist das Handgepäckrecht nicht im Light-Paket enthalten. Unsere Fluggäste haben jedoch das Recht, eine Gepäckstück, das unter den Sitz passt mitzubringen, vorausgesetzt, es wird unter dem Sitz getragen. Internationale und TRNZ-Pakete Freigepäcke
FREIGEPÄCK | LIGHT-PAKET | SUPER ECO PAKET | ADVANTAGE PAKET | COMFORT FLEX PAKET |
Ein (1) Gepäckstück, das unter den Sitz passt | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. |
Ein (1) Handgepäckstück | Nicht im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. |
Frachtgepäck | Nicht im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. | Im Paket enthalten. |
9.3.3.Auf allen unseren Inlandsflügen kann nur ein Handgepäckstück (55 cm x 40 cm x 20 cm) kostenlos an Bord des Flugzeugs mitgenommen werden, um die Abfertigung während des Fluges zu beschleunigen und zu erleichtern. Zusätzlich zum Handgepäck auf allen unseren Inlandsflügen ist es nicht möglich, auf unseren Inlandsflügen ein Gepäckstück, das unter den Sitz passt mitzuführen.
9.3.4.Für alle internationale und TRNZ-Flüge ist ein (1) Gepäckstück, das unter den Sitz passt mit einer maximalen Größe und einem maximalen Gewicht von 40x30x15 cm und 3 kg zulässig. Bei Mitnahme von Handgepäckstücken oder zusätzlichen Gepäckstücken, die über die für Handgepäck und Gepäckstück, das unter den Sitz passt, angegebenen Maße hinausgehen, wird beim Einsteigen eine zusätzliche Gebühr von 50 Euro für jedes Stück erhoben.
9.5. .Besondere Dienstleistungen
9.5.1. Zu den besonderen Dienstleistungen gehören speziell qualifizierte tragbare Güter, die nicht im Umfang des Frachtgepäcks, des Handgepäcks, des Gepäckstück, das unter den Sitz passt und des zusätzlichen Gepäcks enthalten sind und gegen eine gesonderte Gebühr befördert werden können, sowie besondere Dienstleistungen, die auf Anfrage gegen eine gesonderte Gebühr oder kostenlos angeboten werden.
9.5.2. Gebühren besonderer Dienstleistungen unterliegen separaten Tarifen für Inlandsflüge (einschließlich TRNC-Flüge) und internationale Flüge. Hier finden Sie spezifische Servicetypen, deren Definitionen und Tarife für die von Pegasus angebotenen besonderen Dienstleistungen. Bestimmte Regeln und Einschränkungen gelten für bestimmte Arten von benutzerdefinierten Diensten zusätzlich zu den im Link angegebenen.
9.5.3. Sportartikel werden nicht als Frachtgepäck angenommen und bewertet. Jedes transportierte Ausrüstungsteil wird nach dem Tarif für besondere Dienstleistungen berechnet. Sportgeräte können je nach Gewicht oder Größe in der Kabine oder im Gepäckraum des Flugzeugs befördert werden.
9.5.4. Sportartikel werden pro Stück berechnet. Das zweite Paar und die folgenden Paare der in derselben Tasche mitgebrachten Waren werden in Höhe der Anzahl der mitgebrachten zusätzlichen Teile gemäß dem Flugtarif der besonderen Dienstleistung berechnet. Die Gebühr der besonderen Dienstleistung wird für jeden Flug separat von den Gästen berechnet, die Sportartikel mitführen und auf der Durchreise reisen.
9.5.5. Passagiere, die Sportartikel mitführen, sollten ihre Transportanfragen an ihrem Check-in-Schalter an das Pegasus Call Center oder an Flughafenflüge senden.
9.5.6. Aufblasbare Bälle müssen nicht abgesenkt werden. Aufblasbare Bälle können in Flugzeugen transportiert werden.
9.5.7. Passagiere, die Musikartikel mitführen, sollten ihre Transportanfragen an ihrem Check-in-Schalter an das Pegasus Call Center oder an Flughafenflüge senden. Für alle Musikinstrumente mit Handtaschenmaßen (55 cm x 40 cm x 20 cm) kann das Instrument in der Kabine transportiert werden, nachdem die Gebühr für die besondere Dienstleistung, am Check-in-Schalter bezahlt wurde. Ein zusätzliches Sitz-Produkt kann für Instrumente erworben werden, die die Abmessungen des Handgepäcks überschreiten. Instrumente, die die zusätzlichen Sitzbedingungen nicht erfüllen, müssen in der Spezialbox oder entsprechend gepackt im Gepäckraum des Flugzeugs transportiert werden.
9.5.8. Die Gebühr der besonderen Dienstleistung wird für jeden Flug separat von den Gästen berechnet, die Musikinstrumente mitführen und auf der Durchreise reisen.
9.5.9. Die Mitnahme von Waffen und ihren Bestandteilen, die Passagieren gehören, erfolgt im Einklang mit den Vorschriften und Beschränkungen, die vom Nationalen Sicherheitsrat für die Zivilluftfahrt und den Sicherheitskommissionen der Flughäfen festgelegt wurden. Im Einklang mit diesen Vorschriften und Beschränkungen sind alle Arten von zugelassenen Waffen und deren Komponenten zur Beförderung auf Inlands- und Auslandsflügen zugelassen, soweit dies von den jeweiligen Staaten erlaubt ist. Zugelassene Waffen und ihre Bestandteile werden an Bord des Luftfahrzeugs mitgeführt und vor dem Flug bei der zuständigen Sicherheitsstelle des Flughafens abgegeben bzw. bei der Sicherheitsstelle des Zielflughafens abgeholt. Pegasus befördert Waffen und deren Bestandteile auf internationalen Flügen, wenn dies von allen relevanten Staaten, einschließlich des/der Abflug-, Transit- (falls zutreffend) und Bestimmungsstaates, rechtlich genehmigt wurde. Passagiere sind verpflichtet, diese Genehmigungen bei der zuständigen Behörde einzuholen und sie bei der Übergabe ihrer Waffen und Komponenten vor der Abfertigung vorzulegen. Pegasus übernimmt keine Haftung, die dem Passagier aufgrund eines Verstoßes gegen die Vorschriften für die Beförderung von Waffen und deren Bestandteilen auferlegt werden kann.
9.5.10. Waffen und ihre Bestandteile nicht nicht in der Kabine und / oder mit den Passagieren befördert werden.
9.5.11. Der Transport von lizenzierten Waffen und Komponenten sowie der Transport von Sportwaffen unterliegen der Gebühr für besondere Dienstleistungen. Die Kosten für den Transport von Waffen im besonderen Dienstleistungstarif mit dem Kurzcode WPAY und die Transportgebühr für die Sportwaffen in derselben Tabelle auch mit dem Kurzcode SPEQ angegeben. Der Flugpreis wird von den Passagieren während der Fluganmeldung am Check-in-Schalter erhoben.
9.5.12. Die folgenden Passagiere sind von der WPAY-Vergütungsanwendung befreit. Befreite Fluggäste können von der Befreiung Nutznießen, sofern sie die gültigen Ausweisdokumente am Check-in-Schalter während der Fluganmeldung vorlegen.
a) VIP-Passagiere, die die Ehren-Lounges und VIP-Lounges der Flughäfen nutzen
b) Autorisiertes Sicherheitspersonal bzw. öffentliche Beamte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über private Sicherheitsdienste Nr. 5188, das mit VIP-Passagieren reist,
c) Als Offiziere, Unteroffiziere und spezialisierte Unteroffiziere der türkischen Streitkräfte angestelltes Personal
d) Sicherheitspersonal Personal in zentralen und provinziellen Funktionen der Generaldirektion für Sicherheit
e) Als Offiziere, Unteroffiziere und spezialisierte Unteroffiziere der Küstenwache und der Gendarmerie-Organisation angestelltes Personal
f) Als feste Beamte und Vertragspersonal der Nationalen Geheimdienstorganisation sowie in den türkischen Streitkräften angestelltes festes Beamtenpersonal
g) Gemeindepolizei
h) Dorfwächter
i) Forstbeamte unter dem Ministerium für Forstwirtschaft
j) Zollbeamte des Zoll- und Handelsministeriums
9.6. Einschränkungen bei der Gepäckannahme
9.6.1. Die Mitnahme von Messern, Taschenmessern, Scheren, Rasiermessern, Rasierklingen, Spießen und ähnlichen schneidenden, stechenden oder verletzenden Objekten im Handgepäck ist strengstens untersagt; diese Gegenstände dürfen nur im Frachtgepäck mitgeführt werden. Wenn solche Gegenstände bei der Kontrolle vor dem Flug entdeckt werden, können sie von den Sicherheitsbeamten vernichtet oder einbehalten werden, ohne dass sie an Sie zurückgegeben werden können. Pegasus übernimmt keine Verantwortung für den Verlust dieses Artikels aus den genannten Gründen. Scharfe Gegenstände im Fluggepäck müssen fest und sicher verpackt sein, um Schäden für die Flugbegleiter und andere Personen, die das Frachtgepäck abfertigen, zu vermeiden.
9.6.2. Elektronische Geräte wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Tablets, die Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien enthalten und mit dem Passagier mitgeführt werden können, werden mit einer Obergrenze von 2 Gramm oder weniger für Lithium-Metall-Gehalt und 100 Wh für Lithium-Ionen-Batterien, mit einem Maximum von 15 tragbaren elektronischen Geräten (PED - Portable Electronic Device) und einem Maximum von 20 Ersatzbatterien pro Person zugelassen. Die Batterie von Gepäckstücken (außer Lithium-Knopfzellen), die mit einer Lithium-Batterie ausgestattet sind, muss herausnehmbar sein. Wird ein solches Gepäckstück als Frachtgepäck aufgegeben, muss die Batterie vor der Auslieferung entfernt und in der Kabine unter Aufsicht des Passagieres mitgeführt werden. Ersatz-Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien oder Batterien für tragbare elektronische Geräte oder Telefone oder elektronische Geräte können nur in der Kabine mit dem Passagier im Handgepäck und in das Gepäckstück, das unter den Sitz passt mitgeführt werden. Außerdem dürfen tragbare elektronische Geräte, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, nicht in demselben aufgegebenen Gepäck wie brennbare Flüssigkeiten (z. B. Parfüms und Aerosole) befördert werden.
9.6.3. Gepäckstücke, die gefährliche, gesundheits-, sicherheits- und sonstige gefährliche Stoffe enthalten, müssen während des Lufttransports gemäß den internationalen und nationalen Vorschriften deklariert und auf dem Beförderer, der den gefährlichen Stoff enthält, eindeutig angegeben werden.
9.6.4. Die Beförderung aller Arten von Waffen und Waffenkomponenten, scharfen oder scharfkantigen Gegenständen, spitzen oder scharfzackigen Gegenständen, Werkzeugen, die eine Verletzung verursachen können, auch wenn sie nicht scharf oder scharfkantig oder scharfzackig sind, entflammbaren, brennbaren, explosiven Stoffen, Chemikalien und giftigen Stoffen sowie flüssig-geligen Gegenständen, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit, die Sicherheit des Luftfahrzeugs und seines Inhalts oder die Gesundheit der Passagiere und der Flugbesatzung darstellen, ist in gereinigten Sicherheitsbereichen des Flughafens, an Bord des Luftfahrzeugs und im Frachtgepäck verboten. Solche Beschränkungen können sich aus internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, internationalen Normen und den Vorschriften des Luftfahrtunternehmens zur Gewährleistung der Flug- und Luftsicherheit ergeben. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die nachstehenden Links zu den Beschränkungen bei der Annahme von Gepäckstücken.
Beförderungsbedingungen für gefährliche Güter für Fluggäste und Besatzungen in Pegasus Airways (Quelle: IATA)
Tabelle für den Transport von Lithiumbatterien im von Pegasus Airways Flugzeugen als Passagiergepäck
Sie können die Flüssigkeitseinschränkungen der Generaldirektion für Zivilluftfahrt hier beobachten.
Summary List of Dangerous Items
9.6.5. Gemäß dem vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei auf der Grundlage des Nationalen Luftfahrt-Sicherheitsprogramms genehmigten Verfahren kann bei der Entdeckung von Stoffen, die nicht im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, das Handgepäck in Anwesenheit der Polizei, privater Sicherheitsbeamter, des Zollpersonals an den internationalen Strecken und des Luftfahrtunternehmens oder seines Vertreters ohne Anwesenheit des Passagiers in der an das CCTV-System angeschlossenen Kameraaufzeichnung geöffnet werden, um die Sicherheit als Ergebnis der Sicherheitskontrolle oder -prüfung zu gewährleisten. Falls das Gepäck verschlossen ist, gehen alle Schäden, die durch das Aufbrechen des Schlosses entstehen, zu Lasten des Passagiers.
9.6.6 Um ein Auslaufen zu verhindern, dass das Flugzeug beschädigen und eine Gefahr zu verursachen könnte dürfen Olivenöl, Melasse, Honig und weitere flüssige Lebensmittel sowie Getränke unter folgenden Bedingungen, auf Pegasus-Flügen transportiert werden. Pegasus behält sich das Recht vor, das Mitführen von Gepäck mit Olivenöl, Melasse, Honig und weitere flüssige Lebensmittel sowie Getränke abzulehnen, das die genannten Anforderungen nicht erfüllt.
a) Olivenöl, Melasse, Honig, andere flüssige Lebensmittel und Getränke in Flaschen können nur im Sondergepäckfach des Flugzeugs im Frachtgepäck befördert werden.
b) Das maximale Transportlimit pro Passagier beträgt 5 Liter.
c) Mindestens 5% der Flasche sollten leer sein, um ein Lecken unter Druck zu vermeiden.
d) Frachtgepäck wird von Pegasus durch Ausstellung eines begrenzten Freigabeetiketts akzeptiert..
e) Für die Beförderung von flüssigen Lebensmitteln wie Olivenöl, Sirup, Honig oder Getränken sind unbedingt Plastikbeutel ohne Löcher oder Undichtigkeiten zu verwenden. Beutel mit Verschluss müssen verschlossen werden. Ansonsten muss der Beutel fest zugeknotet werden. Stellen Sie den Beutel daraufhin in einen zweiten Plastikbeutel ohne Löcher oder Undichtigkeiten und verschließen bzw. verknoten Sie ihn fest. Stellen Sie den Beutel daraufhin in einen stabilen Karton mit einer Schutzschicht (wie Schaumstoff oder luftgepolsterte Plastikverpackung) und versiegeln Sie ihn mit Klebeband. Vergessen Sie nicht, den Karton mit einem Namensetikett zu versehen.
f) Pegasus übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Auslaufen von Lebensmitteln und/oder Verpackungen von Olivenöl, Melasse, Honig oder anderen flüssigen Lebensmitteln und Getränken, die im Ausland mitgeführt oder aus dem Ausland mitgebracht werden, während der Zollabfertigung oder der Be-/Entladung des Frachtgepäcks
9.7. Informationen zu Gepäckproblemen
9.7.1. Gepäckprobleme umfassen alle Arten von verlorenem, beschädigtem oder zu verspätetem Gepäck. Wir bitten Sie jedoch, das Büro für verlorenes Gepäck von Pegasus am Ankunftsflughafen zu kontaktieren, am selben Tag ohne die Ankunftshalle zu verlassen, und einen vollständigen Bericht ausfertigen zu lassen und die angeforderten Informationen vorzulegen.
9.7.2. Unsere Passagiere, bei denen es am Ankunftsflughafen zu Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Frachtgepäck kommt, sollten sich mit den folgenden Dokumenten an das für Pegasus-Flüge zuständige Fundbüro wenden und einen Gepäckunregelmäßigkeitsbericht (PIR - Property Irregularity Report) erstellen lassen.
a) Buchungsnummer (PNR), Ticket und Bordkarte
b) Gepäcketikett,
c) Ausweis.
9.7.3. Bei der PIR-Registrierung wird die Anforderung bei Bedarf über WorldTracer verarbeitet (globales Gepäcküberwachungssystem, das von vielen Fluggesellschaften weltweit verwendet wird). Sie können Ihre Gepäckprobleme jederzeit auf der Pegasus-Website unter dem Reiter „Gepäckverfolgung“ überprüfen.
9.7.4. Für Schäden, die bei beschädigtem Gepäck nicht sofort erkannt werden können, muss dem Beförderer innerhalb von sieben Tagen nach dem Anreisedatum gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen eingereicht werden. In den späteren Anträgen entfällt die rechtliche Verantwortung von Pegasus.
9.7.5. Falls Sie mit einer anderen Buchungsnummer (PNR) reisen, geben Sie dies bitte im Gepäckbericht an. Fluggäste, die das Gepäcketikett und den in ihrem Namen angeordneten Gepäckausfallsbericht (PIR) nicht vorlegen können, verlieren ihren Anspruch.
9.7.6. Wir bitten Sie, die elektronischen Kopien der folgenden Informationen und Dokumente an die Abteilung für verlorenes und beschädigtes Gepäck des Pegasus Center weiterzuleiten, damit die Verfahren im Rahmen der Pegasus-Prozeduren durchgeführt werden können.
a) Gepäckverlust / beschädigtes Gepäckbericht
b) Buchungsnummer (PNR), Ticket und Bordkarte
c) Gepäcketikett
d) Inhalt des Frachtgepäcks bei Verlust des Gepäcks
e) Informationen zu Gepäckmarke und -modell für beschädigtes Gepäck, Datum des Eingangs der Reparaturrechnung oder Kaufdatum des beschädigten Gepäcks
f) Bankverbindung (IBAN, Vor-/ Nachname des Kontoinhabers, Name der Bank, BIC / SWIFT-Code)
g) Ihre E-Mail-Adresse, unter der wir Sie kontaktieren können
9.7.7. Im Falle einer Beschädigung, eines Verlustes oder einer verspäteten Auslieferung des Frachtgepäcks während der Beförderung ist die Haftung von Pegasus als Luftfrachtführer gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen beschränkt. Aus den vorgenannten Gründen können wertvolle Dokumente, Geld, Ausweispapiere, amtliche Dokumente, Schmuck, Edelmetalle, elektronische Geräte und Gegenstände von hohem materiellem oder immateriellem Wert nicht im Frachtgepäck befördert werden.
9.7.8. Das Gepäckstück, das unter den Sitz passt, das Handgepäck und sein Inhalt unterliegen der Aufsicht und Verantwortung der Passagiere. Vergessene, verlorene oder beschädigte Gegenstände oder Gegenstände, die anderen Personen und Sachen an Bord des Flugzeugs Schaden zufügen, liegen in der Verantwortung des betreffenden Passagiers. Pegasus übernimmt in diesem Zusammenhang keine Verantwortung.
9.7.9. Wir empfehlen Ihnen, an jedem Stück Ihres Frachtgepäcks ein vollständig ausgefülltes Namensschild anzubringen. Unter Luftfahrzeugen kann Frachtgepäck, dessen Eigentümer nicht identifiziert werden kann, in Anwesenheit des Luftfahrtunternehmens oder seines Vertreters ohne den Passagier geöffnet werden, wenn dies zur Identifizierung des Eigentümers oder zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung erforderlich ist, um den möglichen Verlust von Menschenleben und/oder Eigentum zu verhindern.
9.7.10. Pegasus übernimmt keine Verantwortung für Schäden am Frachtgepäck, die aus den folgenden Gründen entstanden sind:
a) Leichten Abnutzungen, Löcher, Schnitte;
b) Leichter Befeuchtung, Benetzung;
c) Die Beschaffenheit des Kofferraums, ein Defekt oder eine Beschädigung im Koffer selbst;
d) Schäden verursacht durch schlecht verpacktes (zerbrechliches) und Gewicht;
e) Schäden im Umfang des eingeschränkten Freigabe mit dem Etikett der eingeschränkten Freigabekennsatz (LRT - Limited Release Tag).
9.6.11. Sie können die zentrale Abteilung für verlorenes und beschädigtes Gepäck von Pegasus über die untenstehenden Kontaktinformationen erreichen.
a) Tel 0850 250 0224
b) Web : https://www.flypgs.com/bize-yazin
9.4. Freigepäck und Gebühr für zusätzliches Gepäck
9.4.1.Auf allen Pegasus-Flügen haben unsere Passagiere Anspruch auf Handgepäck und Frachtgepäck, das auf die Anzahl, die Größe und das Gewicht beschränkt ist, die im Rahmen des Pakets, für das sie den Flugschein erworben haben, festgelegt sind. Flugscheine, die im Rahmen des Light-Pakets für unsere internationalen und TRNZ-Flüge ausgestellt werden, enthalten kein Handgepäck und keine Freigepäckmenge; unsere Passagiere können jedoch Freigepäck und/oder Handgepäck in der Anzahl und dem Gewicht, die sie erwerben können, haben, die als zusätzliche Freigepäckmenge zu dem von ihnen erworbenen Flugschein gegen eine separate Gebühr definiert sind.
9.4.2.Für unsere Inlands-, TRNZ- und internationalen Flüge haben die Passagiere je nach dem Paket, zu dem der Flugschein gehört, Anspruch auf die in der nachstehenden Tabelle angegebene Freimenge für Frachtgepäck.
Freigepäck für das Frachtgepäck * | ||||
Flug/Paket | Light-Paket | SUPER ECO PAKET | ADVANTAGE PAKET | COMFORT FLEX PAKET |
Inlandsflüge - | Auf unseren Inlandsflügen gibt es kein Light-Paket. | 15 kg | 20 kg | 20 kg |
Internationale Flüge (TRNZ inklusive) | 0 kg | 20 kg | 20 kg | 20 kg |
* Für Kleinkinder unter 2 Jahren gilt für alle Pakete und Linien eine Freigepäckmenge von 10 kg für das Frachtgepäck. Zusätzlich zu den oben genannten Freigepäckgrenzen für Frachtgepäck können unsere Passagiere gegen eine gesonderte Gebühr zusätzliches Gepäck mitnehmen.
9.4.3. Zusätzlich zu den oben genannten Freigepäckrechten können unsere Gäste, mit der für die zusätzlichen Freigepäckmenge bezeichneten Anzahl und Gewicht eine zusätzliche Gepäckmenge gegen eine Sondergebühr zufügen.
9.4.4. Zusätzliche Freigepäckgebühren unterliegen separaten Tarifen für Inlandsflüge, TRNC-Flüge und internationale Flüge. Gebühren für die zusätzliche Gepäckausgabe sind hier verfügbar.
9.4.5. Für die internationalen Flüge von der Außenlinie zur Innenlinie und von der Innenlinie zur Außenlinie gilt das für den internationalen Flug geltende Freigepäckrecht. Die Gebühr für die zusätzliche Freigepäckmenge wird separat der Gebühr für die zusätzliche Freigepäckmenge berechnet, die für jeden internationalen und Inlandsflug gilt.
9.4.6. Zusätzliche Gepäcktransaktionen können auf der Pegasus-Website, im Pegasus Call Center, in Reisebüros und in den Flughafenverkaufsbüros bis zum Abschluss des entsprechenden Fluges (Check-in) durchgeführt werden.
9.4.7. Es ist nicht möglich, das Gewicht des Handgepäcks auf die für das Frachtgepäck geltende Freimenge für das Frachtgepäck aufzuschlagen.
9.4.8. Die Freigepäckmenge wird nicht zurückerstattet, wenn das Gewicht des Frachtgepäcks geringer ist als die im Voraus gekaufte Freigepäckmenge. Übersteigt das Gewicht des aufgegebenen Gepäcks die im Voraus erworbene Freigepäckmenge, so ist die Gebühr für die Freigepäckmenge in Höhe der Gewichtsdifferenz am Flughafen zu entrichten.
9.4.9. Im Falle eines Ticketwechsels wird die für den geänderten Flug erworbene zusätzliche Gepäckausgabe automatisch auf den neuen Flug übertragen. Bei einem Unterschied in der Gebühr für die zusätzliche Freigepäckmenge aufgrund der Flugänderung wird der Differenzbetrag vom Passagier abgerechnet oder an den Passagier zugerechnet. Bei einer Flugstornierung wird die Gebühr für den zusätzlichen Gepäckkauf automatisch zurückerstattet.
9.4.10. Die Freimenge für Handgepäck und die Freimenge für zusätzliches Gepäck werden nicht für Kleinkinder verkauft.
9.4.11. Das gekaufte Handgepäck und das zusätzliche Gepäck können nicht auf eine andere Person übertragen werden.
10. BABYS, KINDER, FLUGGÄSTE MIT EINSCHRÄNKUNG UND BESONDEREN GESUNDHEITSBEDINGUNGEN
10.1. Baby- und Kinderpassagiere
10.1.1. Für alle Pegasus-Linienflüge gelten Fluggäste, die zum Zeitpunkt des Fluges nicht älter als 3 Jahre alt sind (0-24 Monate), als Baby-Passagiere. Für alle Pegasus-Linienflüge gelten Fluggäste, die zum Zeitpunkt des Fluges älter als 3 Jahre, aber kleiner als ihr 13. Lebensjahr alt sind (2-12 Lebensjahre), als Kinder-Passagiere.
10.1.2. Babygäste und ihre Mütter werden in den ersten 48 Stunden nach der Geburt nicht zum Flug zugelassen, auch wenn ein ärztlicher Befund auf Reisefähigkeit vorliegt. Von 48 Stunden nach der Geburt bis zum Ende der ersten 7 Tage nach der Geburt werden die Gäste und ihre Mütter auf der Grundlage eines schriftlichen ärztlichen Gutachtens zum Flug zugelassen, wonach keine Flughindernisse bestehen. Gemäß den Flugsicherheitsregeln darf ein erwachsener Passagier maximal ein Baby-Passagier begleiten.
10.1.3 Kinder ab 8 Tagen und unter dem 3. vollendeten Lebensjahr (2-12 Jahre), werden mit ihren Eltern oder volljährigen Begleitern zum Flug aufgenommen. Gemäß Regelungen, die für Flüge in die türkischen Republik Nordzypern sowie Länder auf bestimmten Linien gelten, können zusätzliche Einschränkungen für die Reise von Minderjährigen gebracht werden. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite mit den gesetzlichen Anforderungen auf der Pegasus-Website und können den jeweiligen Bereich hier finden.Darüber hinaus müssen die Gäste in jeder Phase der Aufnahme und Zulassung die im Abschnitt 7.1. genannten erforderlichen Dokumente zur Flugzulassung vorlegen. Für unsere Babygäste gelten Babygebühren und es wird für sie kein unseren Babygästen wird kein separater Sitzplatz zugewiesen; sie reisen mit ihren Begleitern auf demselben Sitzplatz. Pegasus bietet im Rahmen der Sonderdienstleistung keinen Begleitungsdienst für unsere Babygäste an. Für nähere Informationen über die Babygebühren, beachten Sie die Erläuterungen unter Abschnitt 10.2. Baby- und Kinderermäßigung.
10.1.4. Kinder über ihrem 3. Lebensjahr, die unter ihrem 13. Lebensjahr sind (2-12 Jahre), gilt eine Kinderermäßigung und werden auf den für sie bestimmten Sitzen reisen. In Promotion-Preisklassen wird keine Kinderermäßigung gewährt. Pegasus bietet keinen Begleitdienste für unsere im Rahmen der vorgenannten Altersgruppe angehörigen Kinder-Gäste im Rahmen der besonderen Dienstleistungen an. Für detaillierte Informationen zur Babygebühr lesen Sie bitte den Abschnitt 10.2. Baby- und Kinderermäßigung. Für Kinder, über ihrem 7. Lebensjahr, die unter ihrem 13. Lebensjahr sind (6-12 Jahre), gilt die Anwendung für Kinder ohne Begleitung.
10.1.5. Kinder über ihrem 7. Lebensjahr, die unter ihrem 13. Lebensjahr sind (6-12 Jahre), können mit der Begleithilfe von Pegasus im Rahmen der besonderen Dienstleistung allein reisen. Detaillierte Informationen zu unbegleiteten Minderjährigen finden Sie in den Erläuterungen in Abschnitt 10.3. Anwendung für unbegleitete Kinder. Für Kinder der genannten Altersgruppe gilt die Kinderermäßigung und die Kindergäste reisen auf dem ihnen zugewiesenen Sitzplatz. In Promotion-Preisklassen wird keine Kinderermäßigung gewährt. Für detaillierte Informationen zur Babygebühr lesen Sie bitte den Abschnitt 10.2. Baby- und Kinderermäßigung.
10.1.6. Minderjährige Kinder über ihrem 13. Lebensjahr dürfen allein und ohne die Prozedur für unbegleitete Kinder reisen. Diese Fluggäste dürfen jedoch nicht mit Kindern unter 13 Jahren reisen.
10.1.7 Fluggäste, die mit einem Baby oder einem Kind zusammenreisen, bitten wir, die gesetzlichen Anforderungen über die mitzunehmenden Dokumente für sich selbst und für die Babys bzw. Kinder in ihrer Begleitung, auf der Webseite von Pegasus sorgfältig durchzulesen. Den genannten Abschnitt können Sie hier erreichen. Fluggäste, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht zum Flug aufgenommen.
10.1.8.: Auf allen Pegasus-Flügen müssen Kleinkinder (bzw. Babys) mit einem Erwachsenen über 18 Jahren reisen und auf dem Schoß des Erwachsenen reisen, mit dem sie reisen, oder in einer Babytrage. Kleinkinder (bzw. Babys) dürfen nicht auf den Sitzen in den Notausgangsreihen reisen.
10.2. Baby- und Kinderermäßigung
10.2.1. Die Altersbeschränkungen für Preisanwendungen für Babys und Kinder gelten für jeden Flug, für den das Ticket gilt gesondert. Entsprechend dem Flugschein mit mehr als einem Flug sollten Fluggäste, die im ersten Flug unter der Altersgrenze für Babys liegen, in den folgenden Flügen jedoch die Altersgrenze überschreiten, gemäß den Flugsicherheitsregeln auf den Sitz gesetzt werden, sodass diese Flüge im Rahmen der Kinderermäßigung berechnet werden müssen. Ebenso werden für folgende Flüge, nach dem ersten Flug, in denen unsere Fluggäste die die Altersgrenze für Kinder unter 12 Jahren überschreiten, zu normalen Ticketpreisen berechnet.
10.2.2. Die folgenden Regeln gelten für den Fluggastpreis für Babys und für die Ermäßigung von Kinder-Passagieren.
FLUGTYP | GAST | GEBÜHRENKLASSE | GEBÜHRENVORSCHRIFT |
INLANDSFLÜGE & TRNC LINIENFLÜGE | BABY | G/P/U/T/Z/V/X/S/N/K/H/M/L/B/Y | 399 TL Festgebühr gültig |
*Flüge in die TRNC Für Flüge in die TRNC wird in allen Tarifklassen eine Pauschalgebühr von 10 USD erhoben, für Flüge aus der TRNC wird in allen Tarifklassen eine Pauschalgebühr von 10 EUR erhoben. | |||
KIND | G/P/U/T/Z/V | Gebühr für Erwachsene gültig | |
X/S/N/K/H/M/L/B/Y | TRY 10 Ermäßigung für Erwachsene gültig | ||
INLANDSFLÜGE - INLANDSANSCHLUSSFLÜGE | BABY | Alle Klassen | 399 TL Festgebühr gültig |
KIND | Alle Klassen | Gebühr für Erwachsene gültig | |
INTERNATIONALE LINIENFLÜGE | BABY | G/P/U/T/Z/V | 20 EUR Festgebühr gültig |
X/S/N/K/H/M/L/B//Y | 30 EUR Festgebühr gültig | ||
KIND | G/P/U/T/Z/V | Gebühr für Erwachsene gültig | |
X/S/N/K/H/M/L/B//Y | 30 USD Ermäßigung auf den Erwachsenentarif | ||
INTERNATIONALE LINIENFLÜGE-INLÄNDISCHE LINIENFLÜGE VERBINDUNGSFLÜGE | BABY | Alle Klassen | 12 USD Festgebühr gütig |
KIND | Alle Klassen | Gebühr für Erwachsene gültig | |
INTERNATIONALE FLÜGE - INTERNATIONALE ANSCHLUSSFLÜGE | BABY | Q/I/E/W | 30 USD Festgebühr gütig |
F/A/J/C | 50 USD Festgebühr gütig | ||
KIND | Q/I/E/W | Gebühr für Erwachsene gültig | |
F/A/J/C | 15 % Ermäßigung für Erwachsene gültig |
10.3. Anwendung für unbegleitete Kinder
10.3.1. Die Anwendungen zu unbegleiteten Kindern, ist eine besondere Dienstleistung, die für alle, mit Ausnahme der unter Artikel 10.3.2 genannten Linienflüge von Pegasus, für alle Kinder-Passagiere ab dem 7. Lebensjahr, jedoch unter 13 Jahren (6-12 Jahre) die Möglichkeit bietet, ohne Begleitung reisen zu können. Dieser Sonderdienst gilt für den Tarif unter Artikel 9.4.2 angegebenen Gebühr. Bei unseren Flügen ist der Begleitservice gemäß den Flugsicherheitsregeln auf die Zahl des Flugpersonal pro Flug beschränkt. Daher ist es sehr wichtig, die Anfrage für den begleitenden Service zum Zeitpunkt des Ticketkaufs zu melden. Für die Gäste, die von der Anwendung für unbegleitete Kinder Gebrauch machen möchten wird der Ticketverkauf nur über das Pegasus Call Center abgewickelt.
10.3.2. Anfragen für unbegleitete Minderjährige werden bis zu 24 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit bearbeitet. Anfragen für die Anwendung für unbegleitete Kinder nach dem angegebenen Zeitraum werden nicht akzeptiert. Die Anwendung für Kinder ohne Begleitung gilt nicht für Flüge, die mit anderen Fluggesellschaften verbunden sind und einer Buchungsnummer (PNR) unterliegen.
10.3.3. Die Reise von Kindern, die im Rahmen der Anwendung für unbegleitete Kinder reisen, bedarf der Genehmigung des Vormunds oder gesetzlichen Vertreters des Kindes. Das Formular zur Genehmigung einer unbegleiteten Beförderung von Kindern wird am Flughafen ausgefüllt und vom Elternteil oder gesetzlichen Vertreter des Kindes unterschrieben und genehmigt. Außer wie oben angegeben, können alle Eltern bzw. Personen, die durch ein Notariat als Vormund bevollmächtigt oder als ein gesetzlicher Vertreter bevollmächtigt sind, einen Anfrage im Rahmen einer Anwendung für unbegleitete Kinder stellen. Der Kindergast wird während der Abflugzeit in Begleitung eines Bodenpersonals zur Kabinenaufsicht begleitet. Bis zum Abflug des Flugzeugs muss der Vormund oder gesetzliche Vertreter des Kindes am Abflughafen warten. Am Ankunftsflughafen wird das Kind vom Kabinenpersonal an das Bodenpersonal übergeben. Das Bodenpersonal übergibt den Kinderpassagier den zum Empfang berechtigten Personen. Handelt es sich bei der Person, der der Kinderpassagier vom Bodenpersonal übergeben werden soll, nicht um einen seiner Eltern oder einen gesetzlichen Vertreter, muss sie den Pegasus-Behörden zum Zeitpunkt des Fluges ein notariell beglaubigtes Genehmigungsdokument vorlegen, um den Kinderpassagier zu empfangen.
10.3.4. Auf Anfrage der Anwendung für unbegleitete Kinder müssen unsere Kindergäste und deren Eltern oder gesetzliche Vertreter mindestens 1,5 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit für Inlandsflüge und mindestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit für internationale Flüge am Flughafen einchecken (Fluganmeldung).
10.4. Passengers with Reduced Mobility and Special Health Condition
Passengers with Reduced Mobility and Use of Wheelchairs
10.4.1. Passengers with reduced mobility comprise persons whose mobility when using transport is reduced due to any physical disability, sensory or locomotor, permanent or temporary, intellectual disability or impairment or any other cause of disability, or age, and whose situation needs appropriate attention and the adaption to his or her particular needs of the service made available to all Passengers.
10.4.2. To allow us to provide on-time and appropriate assistance to those who require wheelchairs due to health reasons, the request for wheelchair assistance must be communicated to Pegasus during the booking of the Ticket and in any event until 48 hours before the Schedule Flight departure time through the Pegasus Call Center at +90 888 228 1212. Passengers who will benefit from such services must also commence their Check-in process at the airport at least two hours before the Scheduled Flight departure time. A special Check-in service desk may be allocated for Passengers with reduced mobility, subject to the availability of the necessary facilities at the relevant airport. The services are provided to the extent healthcare services available at the relevant airport can accommodate requests and may result in extended Check-in, boarding and security screening time. Unless the request for such service is communicated until 48 hours before the Schedule Flight departure time, the service can only be provided subject to availability and may not be provided on time.
10.4.3. Passengers with reduced mobility purchasing their Tickets through the Airport Ticket Sales Offices or Travel Agents must inform the agent of their wheelchair request appropriate to their needs during the purchase of the Ticket.
10.4.4. The accommodation of wheelchair requests of our Passengers is limited by flight safety rules. In all Pegasus Scheduled Flights a maximum of eight Passengers with reduced mobility traveling in a wheelchair can be carried.
10.4.5. If you experience problems with long walks, climbing up stairs to enter the aircraft or move inside the cabin to be seated please make sure that we are notified of your special condition within the time limits prescribed in this Section. The correct information provided by you during the purchase of the Ticket or Check-in will help overcome delays and disruptions in terms of your access to the aircraft and your travel experience.
10.4.6. Passengers traveling with non-battery powered and foldable wheelchairs must complete their Check-in at the airport Check-in desk and register their wheelchair for the Flight. Wheelchairs thus registered will be taken delivery during boarding for carriage in the aircraft’s cargo compartment, free of extra charge.
10.4.7. Passengers traveling with battery-powered wheelchairs need to make the following preparations before traveling with our aircraft. We do not carry liquid batteries on our Flights. Dry-battery or gel-battery-powered wheelchairs will be carried provided that the battery heads are secured to prevent short-circuit and that the wheelchair is firmly secured. The following rules apply for battery-powered equipment especially for those who are designed to be adjusted by the user:
a) After the batteries are removed the wheelchair will be carried as Checked Baggage without any restrictions.
b) Battery heads must be isolated (e.g. by taping over the polar heads) to prevent short-circuit.
c) The batteries must be removed inside a protective sheet and should be kept free of damages. Batteries must be carried by the Passenger inside the cabin.
d) The user must conduct battery removal in accordance with the valid instructions for the equipment.
e) Passengers can only bring one spare battery not exceeding 300 Wh or two spare batteries not exceeding 160 Wh.
f) Rules regarding the carriage of lithium batteries inside the cabin and the carriage of dangerous goods specified in Section 9.5.4. will apply to the carriage of lithium batteries. Please refer to the links provided in the relevant Section.
Pregnant Passengers
10.4.8. Unless otherwise stated in this Section, pregnant Passengers are not required to present a doctor’s report to travel on Pegasus Flights. Nevertheless, we strongly recommend all our pregnant Passengers to consult with their doctor before traveling by the air.
10.4.9. Pegasus does not admit pregnant Passengers with singular-pregnancy without complications after the lapse of 36 weeks of pregnancy. All Ticketed Flights must be flown before the end of the 36th month of pregnancy. Pegasus does not admit pregnant Passengers with multiple-pregnancy without complications after the lapse of 32 weeks of pregnancy. All Ticketed Flights must be flown before the end of the 32nd month of pregnancy.
10.4.10. We strongly recommend all our pregnant Passengers having complications with their pregnancy to consult with their doctor before traveling by the air. Such Passengers who cannot present a doctor’s report permitting air travel and where there is reasonable doubt as to the declared expected birth date, the admission of the Passenger to our aircraft may be subject to a written release to be obtained from the Passenger.
10.4.11. Mothers and their children will not be admitted to our Flights within 48 hours following birth even if a doctor report permitting travel is submitted. Between 48 hours after birth until the end of the seventh day following birth, mothers and their children may be admitted to Pegasus Flights based on a written doctor report permitting travel by air. For flight safety an adult Passenger can only accompany one infant during flight.
10.4.12. The doctor’s report permitting air travel for the relevant Passenger must conclude that “there are no concerns regarding travel by aircraft” for the relevant Passenger. Such report must be prepared no earlier than seven days before the Flight.
10.4.13. Pegasus does not assume any responsibility for any loss arising during air travel due to a violation of the Pegasus General Rules by pregnant Passengers. In these circumstances, the Passengers are responsible for the consequences of air travel on their health.
10.4.14. Pregnant Passengers will not be entitled to any rights other than those available for the relevant Ticket in the event they are denied boarding by Pegasus for reasons stated in this Section.
Passengers Dependent on Medical Oxygen Use
10.4.15. Pegasus does not supply Passengers with oxygen except in emergency cases. Passengers dependent on medical oxygen use during the flight will not be admitted to Pegasus Flights. Pegasus may supply oxygen only in medical emergency situations. Pegasus accepts the carriage of empty oxygen tubes with vanes open as Checked Baggage.
Anaphylaxis
10.4.16. Passengers subject to anaphylaxis must inform the Pegasus Call Center during Ticketing or warn the cabin attendant to prevent that the edible items they purchase on-board do not give rise to any allergic reactions.
Diabetes
10.4.17. Passengers subject to diabetes must keep sufficient amount of insulin for their travel time. Insulin and diabetes needles can be carried in Cabin Baggage. The use of diabetes insulin pens is allowed provided that they comply with limitations regarding the carriage of liquids on board, that they are accompanied with the relevant medical documentation and that they are declared at the security control. We also recommend Passengers on prescribed medication to have their prescriptions with them for confirmation, if necessary.
Passengers on Medication
10.4.18. Passengers subject to a chronic disease must keep sufficient amount of medication for their travel time. All medication must be kept in their original bottles or boxes with clearly identified tags. We recommend all Passengers on medication to keep spare medication in their Checked Baggage as a precaution in case the medicines they carry on-board are lost or otherwise rendered unusable. We also recommend that all medication that needs to be taken on board or immediately after a flight is kept in your Cabin Baggage together with the prescriptions for them. We advise Passengers on prescribed medication to have their prescriptions with them for confirmation, if necessary.
10.4.19. Our cabin staff do not have the means to keep your medicines at a specific temperature inside the cabin. Passengers who need to keep their medicine in cool temperatures will be admitted to carry their own cold bags or vacuumed thermos to preserve such medicine. Passengers must consult with their pharmacists to understand how best they can preserve their medication.
10.4.20. Sharp object and packages containing liquids above 100 milliliters must be carried in Checked Baggage.
10.4. Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und besonderem Gesundheitszustand
Reiseregeln für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und Rollstuhl
10.4.1. Wenn mobilitätseingeschränkte Gäste Beförderungsmittel nutzen, sind dies auch Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, altersbedingten oder sonstigen Behinderungen, die mit permanenten oder vorübergehenden, sensorischen oder bewegungsspezifischen Fähigkeiten verbunden sind, besondere Aufmerksamkeit und Anpassung an die Bedürfnisse anderer Passagiere benötigen.
10.4.2. Damit wir Passagieren, die einen Rollstuhl benötigen, zeitnah und angemessen helfen können, rufen Sie bitte unsere kostenlose Helpline unter der Nummer 0 850 250 6702 aus der Türkei oder +90 850 250 67 77 aus anderen Ländern an. Sie sollten den Anruf beim Kauf eines Tickets oder mindestens 48 Stunden vor Ihrer geplanten Abflugzeit tätigen. Passagiere, die diese Dienstleistung in Anspruch nehmen, müssen zudem zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit am Flughafen eintreffen und am Check-in-Schalter einchecken. Je nach Flughafen steht möglicherweise ein separater Check-in-Schalter für Personen mit eingeschränkter Mobilität zur Verfügung. Die Bereitstellung dieser Dienstleistung an Flughäfen hängt von der Kapazität und Verfügbarkeit ab und ihre Inanspruchnahme kann dazu führen, dass das Einchecken, das Boarding und die Sicherheitskontrollen länger als gewöhnlich dauern. Bei Anfragen, die weniger als 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit eingehen, wird die Dienstleistung vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit erbracht. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass sie zum gewünschten Zeitpunkt verfügbar ist.
10.4.3. Passagiere, die ihre Flugscheine über die Flughafenverkaufsstellen oder -agenturen kaufen, müssen den Betreuer während der Ticketkaufphase über die Rollstuhlanforderungen informieren, die ihren Bedürfnissen entsprechen.
10.4.4. Die Anforderungen unserer Gäste, die einen Rollstuhl benötigen, können nach den Regeln der Flugsicherheit erfüllt werden. In allen unseren Linienflügen können Passagiere mit eingeschränkter Mobilität mit bis zu acht Rollstuhlanfragen befördert werden.
10.4.5. Wenn Sie eine besondere Situation haben, große Entfernungen zurücklegen, die Flugzeugleiter zu steigen bzw. ohne Hilfe Ihren Platz einzunehmen, teilen Sie uns dies bitte zu den angegebenen Zeiten mit. Die korrekten Informationen, die Sie während des Ticketkaufs oder der Fluganmeldung (Check-Ins) machen, können Unterbrechungen Zugang zum Flugzeug und Verzögerungen Ihrer Reise verhindern.
10.4.6. Fluggäste, die mit eigenen, nicht batteriebetriebenen und faltbaren Rollstühlen reisen, müssen ihre Fahrzeuge an den Flughafenschaltern einchecken (check-in) und registrieren lassen. Die auf diese Weise registrierten Waren werden von Pegasus am Flugsteig (Boarding) des Flugzeugs beim Einsteigen in Empfang genommen und ohne zusätzliche Kosten unter dem Flugzeug befördert.
Passagiere, die mit ihrem eigenen batteriebetriebenen Rollstuhl reisen, müssen vor dem Flug spezielle Vorbereitungen für die in ihren Stühlen verwendeten Batterien treffen. Flüssigbatterien werden auf unseren Flügen nicht befördert. Die Batterie von Rollstühlen mit Trockenbatterie- oder Gelbatterieantrieb kann in ihrer Schutzhülle unter dem Flugzeug transportiert werden, sofern die Batterieköpfe so geschützt sind, dass ein Kurzschluss verhindert wird (z. B. durch Abkleben der Polkappen). Die Angaben zu Batterietyp und Wattstunden (wh) werden bei der Abfertigung am Flughafen überprüft. Batteriebetriebene Rollstühle, die nicht den in Artikel 9.5.4 festgelegten Anforderungen an den Batterietyp und die Größe der Batterie gemäß "Pegasus Anforderungen an die Beförderung gefährlicher Güter für Fluggäste und Besatzung an Bord von Luftfahrzeugen" entsprechen oder bei der Abfertigung nicht an der Batterie/dem Akku identifiziert werden können, werden aus Sicherheitsgründen nicht zum Flug zugelassen.
Die folgenden Regeln gelten für batteriebetriebene Fahrzeuge, insbesondere für batteriebetriebene Fahrzeuge, die so konstruiert sind, dass sie vom Benutzer verstellt werden können:
a) Nachdem die Batterien entfernt wurden, können Rollstühle ohne Einschränkungen als Bordgepäck befördert werden.
b) Batterien müssen durch Isolierung der Batteriepole (z. B. durch Abkleben der Pole) vor Kurzschlüssen geschützt werden.
c) Es muss verhindert werden, dass die in der Schutzhülle entnommenen Batterien beschädigt werden. Die Batterien müssen in der Kabine mit dem Passagier mitgeführt werden.
d) Das Abklemmen der Batterie des Geräts muss vom Eigentümer unter Beachtung der Gebrauchsanweisung vorgenommen werden.
e) Auf unseren Flügen kann maximal 1 Ersatz-Akku mit maximal 300 Wh oder 2 Ersatz-Akkus mit jeweils maximal 160 Wh mitgeführt werden.
f) Die Beförderung von Lithiumbatterien im Passagiergepäck und die Bedingungen für die Beförderung gefährlicher Güter gemäß Artikel 9.5.2. finden Anwendung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Erläuterungen in den Links, die im jeweiligen Abschnitt angegeben sind.
Schwangere Fluggäste
10.4.7. Schwangere Fluggäste müssen keinen medizinischen Bericht vorlegen, um auf Pegasus-Flügen zu reisen, mit den in diesem Abschnitt genannten Ausnahmen. Wir empfehlen unseren schwangeren Gästen jedoch dringend, sich vor der Flugreise von einem Facharzt über ihren Gesundheitszustand zu informieren.
10.4.8. Pegasus akzeptiert einzelnen unkomplizierte Schwangerschaften keine Reisen von werdenden Müttern, die länger als 36 Wochen schwanger sind. Alle Flüge müssen vor der 36. Schwangerschaftswoche abgeschlossen sein. Pegasus akzeptiert plurale unkomplizierte Schwangerschaften keine Reisen von werdenden Müttern, die länger als 32 Wochen schwanger sind. Alle Flüge müssen vor der 32. Schwangerschaftswoche abgeschlossen sein.
10.4.9. Bei komplizierten Schwangerschaften empfehlen wir dringend, vor der Flugreise einen Facharzt zu konsultieren. In Fällen, in denen ein begründeter Verdacht auf eine komplizierte Schwangerschaft besteht, die Pegasus nicht vorgelegt wurde, und dem von unserem Gast angegebenen voraussichtlichen Geburtsdatum, kann die Bedingung bestehen, dass der Gast ein Reisegarantieformular akzeptiert und unterschreibt.
10.4.10. Neugeborene Babys und ihre Mütter werden in den ersten 48 Stunden nach der Geburt nicht zum Flug zugelassen, auch wenn ein ärztlicher Befund auf Reisefähigkeit vorliegt. Von 48 Stunden nach der Geburt bis zum Ende der ersten 7 Tage nach der Geburt werden die Mütter und ihre Babys auf der Grundlage eines schriftlichen ärztlichen Gutachtens zum Flug zugelassen, wonach keine Flughindernisse bestehen. Gemäß den Flugsicherheitsregeln darf ein erwachsener Passagier maximal ein Baby-Passagier begleiten.
10.4.11. In dem Bericht des Arztes, der besagt, dass unsere Gäste keine Hindernisse für die Flugreise haben, sollte die Erklärung „Es besteht keine Unannehmlichkeit für ihre Flugreise“ eingefügt werden. Das ärztliche Attest muss spätestens 7 Tage vor dem Flug ausgestellt werden.
10.4.12. Pegasus übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Flugreisen entstehen können, wenn unsere schwangeren Gäste die allgemeinen Bestimmungen nicht einhalten. In diesen Fällen sind unsere Gäste für die Folgen der Flugreise verantwortlich.
10.4.13. Falls sich Pegasus weigert, eine schwangere Besucherin gemäß den hierin festgelegten Regeln zu befördern, haben schwangere Fluggäste keinen Anspruch außer den für die Ticketklassen geltenden Storno- und Rückgaberegeln.
Fluggäste, die medizinischen Sauerstoff benötigen
10.4.14. Pegasus stellt seinen Passagieren außer in Notfällen keine Sauerstoffunterstützung zur Verfügung.
Unsere Passagiere, die während des Fluges medizinischen Sauerstoff benötigen, können nicht mitfliegen. Nur in medizinischen Notfällen kann Pegasus im Bedarfsfall die notwendige Unterstützung leisten. Pegasus akzeptiert die Beförderung der leeren Sauerstoffflaschen unserer Passagiere mit offenen Ventilen als Frachtgepäck.
10.4.15. Gäste, die einen tragbaren Sauerstoffkonzentrator während des Fluges mitnehmen möchten, dürfen die Geräte nur gegen eine schriftliche Erklärung über die Transportvorschriften des Geräts unter den von Pegasus akzeptierten Bedingungen in der Kabine befördern. Um die Verfügbarkeit des Geräts zu erhalten, müssen Gäste mindestens 48 Stunden vor dem Flug das Pegasus Call Center anrufen und Informationen über das Thema und den Inhalt der Erklärung erhalten.
Erdnuss-Allergie
10.4.16. Passagiere, die an Anaphylaxie leiden, müssen das Pegasus Call Center beim Ticketkauf informieren oder das Kabinenpersonal warnen, um sicherzustellen, dass die Lebensmittel, die sie an Bord kaufen, keine allergischen Reaktionen hervorrufen. Pegasus kann jedoch keine Garantie übernehmen und kann daher nicht haftbar gemacht werden, wenn andere Passagiere während des Fluges Lebensmittel/Produkte verzehren, auf die der betreffende Passagier allergisch ist bzw. die er nicht verträgt, und/oder wenn sich die betreffenden Lebensmittelpartikel über das Belüftungssystem im Flugzeug verteilen. Diese Produkte/Nahrungsmittel sind im Rahmen des Pegasus Cafés erhältlich und können während des Fluges den anderen Passagieren angeboten und verkauft werden. Pegasus übernimmt keine Haftung für etwaige allergische Reaktionen und/oder gesundheitliche Probleme, die in diesem Zusammenhang auftreten können. Wenn unsere Fluggäste mit Allergien/Nahrungsmittelunverträglichkeiten erklären, dass sie den betreffenden Flug unter diesen Bedingungen antreten möchten, müssen diese bestätigen, dass sie jegliche Haftung für die Durchführung des Fluges übernehmen. Wenn unsere Fluggäste erklären, dass sie den Flug unter diesen Bedingungen nicht antreten möchten, wird der betreffende Flug im Rahmen unserer Ticketregeln storniert (für Standardstornierungen, die in Übereinstimmung mit den Ticketregeln vorgenommen werden, gelten die Bestimmungen unter 5.1. Allgemeine Informationen zu Flugscheinänderungen und -stornierungen), wenn sie ihre Allergie in Form eines ärztlichen Attests über Schreiben Sie uns (https://www.flypgs.com/en) oder per Brief an unsere Unternehmensadresse nachweisen und/oder nachweisen, dass die Durchführung des Fluges ein Risiko darstellt, wird der im Rahmen unserer Ticketregeln abgebuchte Betrag erstattet.
Diabetes
10.4.17. Fluggäste mit Diabetes sind dafür verantwortlich während des Fluges ausreichend Insulin dabei zu haben. Insulin- und Diabetes-Nadeln können im Handgepäck mitgeführt werden. Die Verwendung von diabetischen Insulinpens ist bei Flüssigkeitsbeschränkungen im Kabinenbeutel, bei Vorliegen eines medizinischen Dokuments und bei Sicherheitsüberprüfungen zulässig. Es wird dringend empfohlen, dass unsere Fluggäste zusätzlich zu ihren ärztlich verschriebenen Medikamenten, Dokumente zur Behandlung vorlegen, um sie zu bestätigen.
Gäste, die Medikamenten benötigen
10.4.18.
Es liegt in der Verantwortung unserer Passagiere mit einer chronischen Krankheit, alle Medikamente, die sie während des Fluges benötigen, mit sich zu führen.
Alle Medikamente müssen in ihren Originalbehältern oder -flaschen mit lesbaren Etiketten in das Gepäckstück, das unter den Sitz passt oder im Handgepäck des Passagiers aufbewahrt werden. Wir empfehlen unseren Passagieren, ihre Medikamente im Handgepäck aufzubewahren, um den Verlust oder die Beschädigung von Medikamenten im Handgepäck zu vermeiden. Es wird empfohlen, Medikamente, die während der Reise oder innerhalb kurzer Zeit nach der Landung eingenommen werden müssen, zusammen mit Rezepten mit der genauen Bezeichnung des Medikaments in das Gepäckstück, das unter den Sitz passt oder im Handgepäck aufzubewahren. Wir empfehlen unseren Passagieren dringend, eine Kopie der Rezepte mit sich zu führen, für den Fall, dass ihre Medikamente verloren gehen oder bei Sicherheitskontrollen ein Nachweis über die Einnahme verlangt wird.
10.4.19. Es besteht keine Möglichkeit für das Kabinenpersonal, die Medikamente in der Kabine auf Wunsch unserer Gäste zu kühlen oder kalt aufzubewahren. Wenn der Fluggast ein Medikament verwenden muss, das kühl aufbewahrt werden muss, wird das Medikament als Aufbewahrung in einem kalten Beutel oder einer Vakuumthermos akzeptiert, die von unserem Fluggast bereitgestellt werden muss. Unsere Gäste sollten sich vorab mit ihren Apothekern darüber informieren, wie sie ihre Medikamente optimal aufbewahren können.
10.4.20. Scharfe Gegenstände müssen in ihren Hüllen oder so verpackt sein, dass sie nicht aus dem Gepäck herausfallen können, und Verpackungen mit mehr als 100 Milliliter Flüssigkeit müssen im Frachtgepäck befördert werden.
11. EIGNUNG FÜR EINE REISE
11.1. Bedingungen für die Ablehnung der Beförderung aus gesundheitlichen Gründen
11.1.1. Pegasus behält sich das Recht vor, aus nachstehenden Gründen, die Annahme unserer Ticketgäste wegen ihres Gesundheitszustands und der Sicherheit anderer Fluggäste oder des verantwortlichen Personal abzulehnen. Falls sich Pegasus weigert, einen Fluggast gemäß den hierin festgelegten Regeln zu befördern, haben Fluggäste keinen Anspruch außer den für die Ticketklassen geltenden Storno- und Rückgaberegeln.
a) Fluggäste, die während des Fluges medizinische Versorgung benötigen oder medizinische Geräte, Ausrüstung, Behandlung oder Systeme verwenden, die nicht in einem Flugzeug oder elektrisch oder pneumatisch mit Druckluft oder Druckluft betrieben werden.
b) Gäste, die kurz vor dem Flug einen Asthmaanfall oder ein akutes Atemversagen am Flughafen durchgehen.
c) Fluggäste, die während des Fluges besondere medizinische Maßnahmen benötigen, können aufgrund der gesundheitlichen Bedingungen ein Flugrisiko darstellen.
d) Fluggäste, die soweit leiden, die nachteilige Folgen zu verursachen können, z. B. die Änderung der Flugroute oder den Tod
e) Fluggast deren infizierende Krankheit noch in der Infektionsphase sind und kein Gesundheitsbericht der geheilten Infektionsphase vorweisen können.
f) Fluggäste, die ein Verhalten zeigen können, das die Sicherheit, Gesundheit und Unversehrtheit des Körpers anderer Gäste und / oder des Personals beeinträchtigen kann oder die Flugsicherheit oder die rechtzeitige Realisierung des Fluges aufgrund von Krankheit oder körperlicher Verfassung gefährden können.
g) Fluggäste, die während des Fluges persönliche Betreuung benötigen, die sich ihre eigenen Bedürfnisse wie Mahlzeiten, Toiletten und Reisen ohne Begleiter nicht leisten können.
h) Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität unterliegen und nach Artikel 10.4., 10.4.3 und 10.4.4 genannten Einschränkungen haben.
i) Schwangere, Baby und Mütter die nach Artikel 10.4.9, 10.4.10 und 10.4.11 genannten Fällen nicht zum Flug zugelassen werde.
j) Fluggäste, deren Gliedmaßen innerhalb der ersten 24 Stunden ihres Gipsverbands an einem Flug teilnehmen möchten, der zwei Stunden oder kürzer dauert bzw. innerhalb der ersten 48 Stunden nach dem Gipsverband an einem Flug teilnehmen möchte, der länger als zwei Stunden dauert.
11.2. Ablehnung der Beförderung aufgrund der Flugsicherheit
11.2.1. Pegasus behält sich das Recht vor, den Beförderungsvertrag zu kündigen und die Reservierung und Flugscheine zu stornieren und in diesem Umfang die Fluggäste an einem Flug abzulehnen, um die Flugsicherheit, Pegasus, Mitarbeiter von Pegasus, Unternehmen, die mit Pegasus zusammenarbeiten oder deren Mitarbeiter bzw. das Leben und Eigentum von Pegasus-Gästen zu schützen. Falls sich Pegasus weigert, einen Fluggast gemäß den hierin festgelegten Regeln zu befördern, haben Fluggäste keinen Anspruch außer den für die Ticketklassen geltenden Storno- und Rückgaberegeln.
11.2.2. Gemäß den Bestimmungen des türkischen Zivilluftfahrtgesetzes Nr. 2920 sind die Fluggäste verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes internationaler Abkommen, in denen die Türkei eine Partei vertritt, und der Anweisungen des Beförderers einzuhalten und sich jeglicher Handlung und Verhaltensweise zu enthalten, die die Sicherheit von Leben und Eigentum sowie die Disziplin und Ordnung der Reise beeinträchtigen würde. Der zuständige Pilot ist dafür verantwortlich, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Ordnung des Luftfahrzeugs zu gewährleisten, Befehle und Anweisungen für Passagiere, Personal und andere Personen im Luftfahrzeug zu erteilen und sie gegebenenfalls aus dem Luftfahrzeug zu entfernen. Der verantwortliche Kapitänspilot ergreift auch die erforderlichen Maßnahmen in Fällen, in denen die Sicherheit von Leben und Eigentum gefährdet ist oder ein Schaden durch Verspätung eintreten kann. Sie sind befugt, Personen in Gewahrsam zu halten, Personen oder Besitztümer zu durchsuchen, den zur Straftat benutzten bzw. beabsichtigten Gegenstand zu beschlagnahmen, bis die zuständigen Polizeibeamten den Fall unter Kontrolle haben.
11.2.3. Die Republik Türkei ist Partei des am 14. September 1963 in Tokio abgeschlossenen Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen. Gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags hat der Luftfahrzeugführer das Recht eine Notlandung in anderen Staatsgrenzen vornehmen, und Personen, die gegen die Strafgesetze verstoßen oder eine Straftat darstellen, können die Sicherheit des Luftfahrzeugs oder seiner Personen oder seines Eigentums, sei es strafbar oder nicht, gefährdet, den Behörden zu übergeben.
11.2.4. Als Betreiber für Passagierbeförderung über Luft ist Pegasus damit verpflichtet, gemäß den gesetzlichen geltenden Vorschriften in der Türkei und in ausländischen Ländern, die Flugscheine und weitere Passagierdokumente über ihre Gültigkeit für Einreise bzw. Durchreise des betreffenden Landes zu überprüfen um unerlaubte Personen die Einreise bzw. Durchfahrt durch das Land zu rechtzeitig zu hindern, weil sie den Anforderungen für die Beförderung nicht entsprechen. Diese rechtlichen Regelungen verpflichten Pegasus nicht zur Überprüfung und Bestätigung der Eignung der Reisedokumente der Fluggäste, sondern erfordern verschiedene Maßnahmen, um die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zu gewährleisten. Pegasus kann sich weigern, Fluggäste im Rahmen dieser Maßnahmen zu befördern.
11.2.5. In diesem Abschnitt sind die Situationen und Verhaltensweisen, die zur Annahme oder Ablehnung der Aufnahme zum Flug führen können, wie folgt:
a) Wenn der Fluggast nicht nachweisen kann, dass er die im Flugschein angegebene Person ist.
b) In Fällen, in denen der vom Fluggast vorgelegte Flugschein rechtswidrig von einer nicht autorisierten Person außer Pegasus Kommunikationskanäle und Reisebüros zur Verfügung gestellt wurde, oder im Zusammenhang mit Kreditkartentransaktionen, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich gemäß Madde 4.6.4 um einen Verstoß oder um einen Missbrauch handelt.
c) Wenn der Fluggast die gesetzlichen Bestimmungen der Länder nicht erfüllt, in denen der Fluggast seinen endgültigen Bestimmungsort oder den Durchflugspunkt hat, die angeforderten Reisedokumente (Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Visum) für die Annahme seines Bestimmungslandes und Durchflugslandes nicht vorlegen kann.
d) Bedingungen, die die Ablehnung des Fluges des Gastes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Luftraumländer des Abflugs bzw. der Landung bzw. des Durchflugs erfordern.
e) Wenn der Fluggast aufgrund seines Verhaltens, seines Alters, seiner körperlichen oder psychischen Verfassung keine besondere Unterstützung erhält und die Situation des Gastes eine unbequeme Umgebung für die anderen Gäste schafft oder die Gefahr besteht, dass andere Personen oder Eigentum verletzt werden.
f) In Fällen, in denen der Insasse ein Risiko für seine geistige oder körperliche Verfassung, die Einstellung oder das Verhalten aufgrund des Alkohol- oder Drogenkonsums, für die anderen Gäste, für das Personal im Flugzeug, für das Eigentum oder für die Sicherheit des Fluges darstellt.
g) Wenn der Fluggast darauf besteht, gegen die vom Beförderer festgelegten Regeln zu verstoßen, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, der ausdrücklichen Anweisungen und Warnungen des betroffenen Personals, einschließlich der Bestimmungen der Allgemeinen Vorschriften zur Flugsicherheit.
h) Alle anderen Bedingungen, die sich der Flugsicherheit begründen.
11.2.6. Pegasus behält sich das Recht vor, den betroffenen Passagier auf etwaige Schäden zu verweisen, die ihm aufgrund der hierin genannten Umstände entstehen könnten. Pegasus kann diese Verluste von dem gesamten vom Gast bezahlten Betrag für den nicht in Anspruch genommenen Teil der Reise oder für andere Produkte und Dienstleistungen abziehen, die unter das Ticket fallen.
11.3. Passagiere, deren Einreise in das Land nicht zugelassen (INAD) und ausgewiesen (Deport) wurden
11.3.1. Für Fluggäste, die während ihrer Reise von einer zuständigen Verwaltungsbehörde nicht in das Land zugelassen (INAD - unzulässig) werden und die während einer Reise mit Pegasus-Flügen in ein Land eingereist sind, von den zuständigen Behörden dieses Landes jedoch nicht länger im Land bleiben dürfen (Deport) werden durch Pegasus-Flüge besondere Regeln in diesem Abschnitt durchgeführt.
11.3.2. Auf Pegasus-Flügen werden deportierte Passagiere nur mit Begleitpersonen befördert. Für Fluggäste mit Verwahrung oder Inhaftierung kann Pegasus aus Gründen der Flugsicherheit zusätzliche Beschränkungen oder Regeln hinsichtlich der Anzahl der zu befördernden Fluggäste und Begleitpersonen anwenden.
11.3.3. Pegasus kann hinsichtlich der Beförderung von INAD- oder Deport-Passagieren aus Sicherheitsgründen ablehnen, wenn eine Gefahr für die restlichen Fluggäste des betreffenden Fluges besteht.
11.3.4. INAD-Passagiere werden entsprechend der Entscheidung der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde oder von Pegasus hinsichtlich Flugsicherheit mit oder ohne einem Begleiter befördert.
11.3.5. Pegasus kann INAD- und Deport-Passagiere, die mit Begleitpersonen befördert werden sollen:
a) Nach Erhalt aller relevanten Informationen und Dokumente, die sich auf den INAD- bzw. Deport-Passagiere beziehen, der angeforderten Flugnummer, INAD/Deport-Passagierzahl, INAD/Deport-Grund, Angben zur Begleitperson und alle weiteren Informationen über die Flugsicherheit mindestens 24 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit und
b) Falls alle Dokumente und Genehmigungen im Zusammenhang mit INAD- oder Deporte-Passagieren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingegangen sind, die die Beförderung erfordert
in die Flüge aufnehmen.
11.3.6. Wenn der Passagier aufgrund seiner Ablehnung an der Zollkontrolle in einen beliebigen Zwischenpunkt in der Reiseroute bzw. einen beliebigen Staat am Zielort auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zurück in den Startpunkt der Reise oder einen anderen Ort gebeten wird, wird die Passagiergebühr vom Passagier entrichtet. Pegasus kann die Gebühren für den ungenutzten Teil der Beförderung, für die der Gast bezahlt hat, oder andere Produkt- und Dienstleistungszahlungen abziehen, indem er die zusätzliche Beförderungsgebühr einseitig verrechnet. Bitte beachten Sie, dass alle Kosten, die Pegasus für den Transport in oder aus dem Land, in das der Gast deportiert wird, berechnet werden, in keinem Fall erstattet werden. Pegasus kann auch den nicht genutzten Teil des Tickets stornieren und der Gast kann das Recht verlieren, die Reise in den angegebenen Fällen abzuschließen. Für alle Maßnahmen, die Pegasus gemäß den hierin festgelegten Regeln ergreift, haben Fluggäste keinen Anspruch außer den für die Ticketklassen geltenden Storno- und Rückgaberegeln.
11.3.7. Für den Fall, dass gegen Pegasus von den zuständigen Verwaltungsbehörden eine Geldbuße verhängt wird, weil der Fluggast die gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes und die Warnungen und Anweisungen des zuständigen Verwaltungspersonals nicht eingehalten hat, oder falls er die von ihm verlangten Dokumente nicht vorlegt, behält sich Pegasus das Recht vor, bei allen Schäden im Bezug auf alle fälligen bzw. gezahlten Geldbußen auf den betroffenen Passagier zurückzugreifen. Pegasus kann solche Verluste von dem gesamten durch das Ticket abgedeckten Preis für den nicht genutzten Teil der Reise oder für alle anderen vom Gast bezahlten Produkte und Dienstleistungen abziehen.
11.3.8. Unsere Gäste sind dafür verantwortlich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Luftraumländer einzuhalten, die während des Abflugs und der Ankunft oder während des Fluges betreten werden, sowie den allgemeinen Pegasus-Regeln. Schäden, die durch unsere Gäste verursacht werden, die die angegebenen Regeln nicht einhalten, liegen in ihrer Verantwortung. Pegasus übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die der Passagier als Folge von INAD oder Deporte erlitten haben soll.
12. REISEN MIT HAUSTIEREN
12.1. Reisemöglichkeiten mit Haustieren und allgemeine Einschränkungen
12.1.1. Auf Pegasus-Flügen wird der Transport von Haustieren gegen Aufpreis als besondere Dienstleistung angeboten. Pegasus erlaubt im Umfang von Haustierbeförderung auf Inlandflügen nur Katzen, Hunde und Vögel auf internationalen Flügen nur Katzen und Hunde mitzuführen. Die Beförderung von Wild-, Raub- und Kampfhunden sowie Vögeln ist nicht gestattet. Kangal-Hunde werden höchstens bis zu sechs Monaten befördert. Außerdem sind American Pit Bull, American Staffordshire Terrier, Boxer, American Bulldog, Caucasian, Chow, Dobermann, Dogo Argentinos, Fila Brazileiro, Japanische Tosa, Mastiff, Mastino Napoletano, Pitbullterier, Presa Canario und Rottweiler im Flugzeug nicht erlaubt.
12.1.2. Haustiere müssen älter als 12 Wochen (3 Monate) sein, um in das Flugzeug aufgenommen zu werden. Schwangere Haustiere sowie neugeborene Katzen und Hunde die noch gestillt werden und stillende Müttertiere werden in das Flugzeug nicht aufgenommen.
12.1.3. Die Mitnahme von Haustieren mit Pegasus erfolgt in der Kabine (PETC) für Haustiere mit einem Gewicht von höchstens 8 kg in Käfigen oder Reisetaschen mit den Abmessungen von maximal 32 cm x 32 cm x 50 cm und im Frachtraum mit Belüftungssystem (AVIH) für Haustiere, die dieses Gewicht überschreiten, nur auf Inlandsflügen und Flügen nach Türkische Republik Nordzypern. Für die Beförderung von Haustieren im Rahmen von Sonderdiensten gilt die Gebühr, die in dem in Artikel 9.4.2 genannten Tarif für den jeweiligen Dienst festgelegt ist. Zu den besonderen Bedingungen zur Mitnahme von in der Kabine mitzunehmenden Haustiere (AVIH) siehe auch Abschnitt 12.2. Besondere Bestimmungen für nicht in der Kabine mitgenommene Haustiere (AVIH).
12.1.4. Die Mitnahme von AVIH-Haustieren ist nur auf unseren Inlandsflügen und Flügen nach Türkische Republik Nordzypern gestattet. Daher ist es nicht möglich, AVIH-Haustiere auf internationalen Flügen mitzunehmen, und 12.2. die Sonderregeln für die nicht in der Kabine mitgenommene Haustiere (AVIH), gelten nicht für internationale Flüge. Andere Haustiere als Vögel können jedoch auf allen Pegasus-Flügen in der Kabine mitgenommen werden, außer auf Flügen nach Großbritannien, Bahrain, Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Saudi-Arabien. Zugelassene Vogelarten dürfen nur auf Inlandsflügen und in der Kabine mitgeführt werden. Für die Mitnahme von Haustieren (PETC oder AVIH) bei der Ausreise aus den Flugplätzen sind unsere Fluggäste dafür verantwortlich, die Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, die bei der Ausreise, der Ankunft, dem Transfer und den Transitzwischenstationen gelten.
12.1.5. Alle Transportanträge für Haustiere (PETC oder AVIH) werden nur über das Pegasus Call Center oder durch Reisebüros bearbeitet.
12.1.6. Wenn die Abmessungen des Käfigs, in dem PETC-Haustiere innerhalb der Kabine transportiert werden sollen, maximal 32 cm x 32 cm x 50 cm betragen, werden die Käfige in die Kabine aufgenommen. Bis zu 2 Katzen, 2 Hunde oder 2 Vögel können in demselben Käfig transportiert werden, wobei Mutter und Babytiere denselben Käfig oder zwei Babytiere dieselbe Mutter teilen.
12.1.7. Unsere Gäste müssen das Gesundheitszeugnis, den Impfpass und den Ausweis des mitgeführten Tieres mit sich führen. Unsere Gäste, die in Länder der Europäischen Union reisen, müssen einen Heimtierausweis für das Haustier mit sich führen, das sie auf ihrer Reise mitnehmen wollen. Alle Impfungen der Haustiere müssen vollständig sein. Insbesondere müssen die gewünschten Haustiere innerhalb eines Jahres vor dem Flugdatum gegen Tollwut und Mischimpfungen geimpft worden sein. Zusätzlich zu den oben genannten Verpflichtungen kann für das Haustier, das unsere Gäste auf ihrer Reise mitführen wollen, eine Einfuhrgenehmigung/ein Chip gemäß den Vorschriften und Gepflogenheiten des jeweiligen Ziellandes erforderlich sein, und unsere Gäste sind dafür verantwortlich, ihre Haustiere gemäß den Vorschriften des Ziellandes mitzuführen. Für Inlandsflüge gibt es keine Chip-Pflicht. Es liegt in der Verantwortung unserer Gäste, über die notwendigen Dokumente für das Haustier zu verfügen und die Verpflichtungen für alle durchzuführenden Reisen zu erfüllen, und Pegasus übernimmt keine Verpflichtung hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der relevanten Dokumente für den Transport von Haustieren.
12.1.8. Die Fluggäste haben noch vor dem Flug zu überprüfen, ob die Länder, in die sie einreisen werden, sämtliche Maßnahmen zur Überprüfung bezüglich Sonderregeln für die Förderung und Aufnahme von Haustieren getroffen haben. Für nähere Informationen über die Einschränkungen und Regel, die von den zuständigen Behörden dem Pegasus mitgeteilt werden, finden Sie auf der Internetseite von Pegasus zum Abschnitt „Gesetzliche Anforderungen zu den Reisen“ und sollten diesen Abschnitt sorgfältig durchlesen. Lebendige Tiere, die von den Fluggästen mitgenommen werden, jedoch die in dem bezüglichen Abschnitt genannten Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht zum Flug aufgenommen. Für Haustiere, die aus irgendeinem Grund im Zielland nicht aufgenommen werden, übernimmt Pegasus keine Haftung.
12.1.9. Pegasus behält sich das Recht vor, Haustiere aus berechtigten Gründen zu vom Flug unterbinden. Haustiere sollten gesund, harmlos, sauber und geruchlos sein. In Fällen, in denen hinsichtlich des Haustiers Zweifel an der Erfüllung dieser Bedingungen befinden, kann das Tier von dem zuständigen Personal nicht zum Flug angenommen werden, insbesondere wenn es unangenehm, aggressiv, krank, sehr alt oder zu klein ist.
12.1.10. Haustiere, die seh- und hörbehinderte Fahrgäste begleiten können als („Führungstiere“), ohne dem gemäß unter Artikel 9.4.2 genannten Dienstkosten im Tarif hinsichtlich der Tierbeförderung im Umfang der speziellen Dienstleitungen, in der Kabine und ohne Käfig mitgeführt werden. Die Führungstiere müssen, sofern sie für den Flug zugelassen sind, in der Nähe des mitreisenden Passagiers auf dem Boden reisen. Zusätzlich zu den für Haustiere erforderlichen Dokumenten müssen Dokumente, aus denen hervorgeht, dass sich diese Tiere im Status von Leittieren befinden, separat eingereicht werden. Außer den hier aufgeführten Ausnahmen unterliegen die Leittiere allen Beschränkungen und Vorschriften für den Transport von Haustieren.
12.1.11. Fluggäste, die mit PETC fliegen, können nicht auf Sitzplätzen am Notausgang und in den Sitzen der ersten Reihe, die als XL definiert sind, reisen.
12.1.12. Ebeso unsere Fluggäste unter 12 Jahren, die alleine reisen, dürfen nicht mit PETC reisen.
12.2. Sonderregeln für Haustiere, die nicht in der Kabine befördert werden (AVIH)
12.2.1. Die Mitnahme von AVIH-Haustieren ist nur auf unseren Inlandsflügen und Flügen nach Türkische Republik Nordzypern gestattet. Daher ist es nicht möglich, AVIH-Haustiere auf internationalen Flügen mitzunehmen.
12.2.2. Wenn das Gesamtgewicht von Käfig und Haustier 8 kg übersteigt, wird das Haustier (AVIH) im Laderaum mit Belüftungssystem mitgenommen. Die in diesem Rahmen mitzunehmenden Haustiere werden in zwei Gruppen unterteilt:
a) AVIS (AVIH Small): AVIH mit einem Gewicht zwischen 8 kg und 15 kg.
b) AVIB (AVIH Big): AVIH mit einem Gewicht von über 15 kg.
12.2.3. Der Käfig für AVIH-Haustiere muss von unseren Fluggästen beschaffen werden. Die Käfige müssen eine tragbare Größe haben, und unsere Fluggäste müssen die Käfige verschlossen und sicher zum Terminal bringen. Die Gäste müssen den Käfigschloss zum Zeitpunkt der Auslieferung der Haustiere bei der Fluganmeldung (Check-in) überprüfen. Die Käfigöffnungen sollten nicht zu groß sein. Käfige, die die folgenden Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht für den Flug akzeptiert. Klicken Sie hier, um Bilder von Tierkäfigen für das Lagerhaus zu betrachten.
a) Allgemeine Transporthinweise
· Die Schlösser der Käfige müssen aus Stahl, robust und sicher sein.
· Käfige sollten Lüftungsabschnitte haben.
· Die Käfige müssen aus leicht zu transportierenden Materialien bestehen.
b) Lüftungsanforderungen
· Der Käfig muss ausreichend belüftet und an drei Seiten Öffnungen haben, damit das Tier atmen kann.
· Das Tier sollte gesund, harmlos, sauber und geruchlos sein.
c) Sicherheitsbedingungen
· Der Käfig muss groß genug sein, dass das Tier bequem stehen, liegen und sich drehen kann.
· Die Innenkanten des Käfigs sollten weich sein und keine Struktur aufweisen, die das Tier verletzen kann. Die Außenkanten des Käfigs sollte auch sicher sein und nicht aus spitzen, harten und scharfen Materialien bestehen.
· Der Käfig darf nicht von innen oder außen geöffnet werden, darf keine Fremdkörper eindringen lassen und stark genug sein, um das Tier vom ausreißen zu hindern. Das Schloss muss außerdem überprüft werden.
d) Komfort und Gesundheitszustand lebender Tiere
· Jeder Käfig muss sauber, desinfiziert und sterilisiert sein. Der Eigentümer ist für diese Bedingungen verantwortlich.
· Der Bereich, in dem der Käfig geladen wird, sollte so ruhig und dunkel wie möglich sein.
· Wenn bei den Tieren während des Eincheckvorgangs (Check-in), die in dem Lagerhaus befördert werden sollen, eine Stimmung oder aggressives Verhalten auftritt, kann es ratsam sein, den Gästen vom Personal beruhigende Medikamente zur Verfügung zu stellen.
e) Anforderungen an Futter und Getränk
· Als Maßnahme gegen Verspätungen oder Fehlfunktionen sollten im Käfig sollten Futter und Getränk bereitgestellt werden.
· Der Besitzer ist für die Bereitstellung von Lebensmitteln und Getränken verantwortlich, die das Tier während der Reise benötigt. Das Tier sollte im Käfig mit ausreichend und für den Flug genehmigtes Futter und Getränk versorgt werden.
13. WARNHINWEISE IM BEZÜGLICH DER HAFTUNG DES BEFÖRDERERS
13.1. Gesetzliche Regelungen, denen der Beförderungsvertrag unterliegt
13.1.1. Der Beförderungsvertrag und die in diesem Zusammenhang erbrachte Dienstleistung gemäß dem türkischen Zivilluftfahrtgesetz Nr. 2920 von 1983, dem am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichneten Warschauer Abkommen über die Vereinigung internationaler Luftverkehrsregeln und seiner Anwendung entsprechend dem Haager Protokoll vom 28. September 1955, das dieses Abkommen geändert hat (in diesem Abschnitt als „Warschauer Abkommen“ bezeichnet) oder in Übereinstimmung mit dem am Übereinkommen über die Vereinigung bestimmter Regeln des internationalen Luftverkehrs vom 28. Mai 1999 in Montréal (in diesem Abschnitt als „Montréal Abkommen bezeichnet) genannten Regeln und Haftungsbeschränkungen des Beförderers. Diese Vereinbarungen regeln und beschränken die Haftung des Beförderers im Falle von Tod, Verletzung, Verlust oder Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks oder der Ladung.
13.2. Haftung des Beförderers bei Unfall, Tod oder Verletzung
13.2.1. In den Fällen, in denen die Bestimmungen des Warschauer Abkommens angewendet werden,
13.2.1.
gilt die Haftung des Beförderers auf 250.000 Poincare-Franc (16.600 Sonderziehungsrechte (SDR)) pro Passagier in Todesfällen oder Körperverletzungen begrenzt, außer in Fällen, in denen ein Schaden durch eine Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder durch vorsätzlichen Schaden gegen den Beförderer bzw. seinen Mitarbeitern verursacht wurde.
13.2.2. Wenn die Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens anwendbar sind, haftet der Beförderer für Schäden, die 113.100 Sonderziehungsrechte (SDR) pro Fluggast nicht überschreiten. Der Beförderer wird bei einer überschreitung des genannten Betrags nicht haften, wenn:
a) der Schaden nicht infolge eines Mangels, Fehlers oder Nachlässigkeit der Angestellten des Beförderers oder ihrer Vertreter aufgetreten ist; oder
b) der Schaden aufgrund Mangels, Fehler oder Nachlässigkeit Dritter aufgetreten ist,
bewiesen wird.
13.2.3. Vorauszahlung: Bei einem Unfall, der zu einem Tod oder einer Körperverletzung des Passagiers führt, kann der Beförderer gemäß den örtlichen Gesetzen eine Vorauszahlung leisten, um die dringenden wirtschaftlichen Anforderungen von Entschädigungsberechtigten zu erfüllen. Die Vorauszahlung stellt keine Übernahme der Verantwortung dar und kann von der vom Beförderer später zu zahlenden Entschädigung abgezogen werden.
13.2.4. In Übereinstimmung mit den Warschauer und Montrealer Abkommen, ist der Beförderer von der Haftung befreit, wenn der Schaden nachweist, dass der Schaden aus einem Grund der Ersatz beantragenden Person entstanden ist.
13.2.5. Die in den Warschauer und Montrealer Abkommen festgelegten Grenzwerte sind die Obergrenzen, wobei die Beweislast beim Rechtsinhaber liegt. Der Begünstigte kann in den fraglichen Grenzen einen tatsächlichen und direkten Schaden geltend machen.
13.3. Haftung des Beförderers bei Beschädigung, Verlust oder Verspätung von registrierten Gepäckstücken oder Ladungen
13.3.1. In den Fällen, in denen die Bestimmungen des Warschauer Abkommens angewendet werden, gilt die Haftung des Beförderers auf 250 Poincare-Franc (17 Sonderziehungsrechte (SDR)) pro Passagier bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des aufgegebenen Gepäcks oder der Ladung, außer in Fällen, in denen ein Schaden durch eine Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder durch vorsätzlichen Schaden gegen den Beförderer bzw. seinen Mitarbeitern verursacht wurde.
13.3.2. In den Fällen, in denen die Bestimmungen des Montrealer Abkommen angewendet werden , gilt die Haftung des Beförderers zum Zeitpunkt der Auslieferung des Gepäcks an dem Ort, an dem es keine besondere Leistungserklärung abgibt, und, falls der Fall eine zusätzliche Zahlung erfordert, wenn der Verlust oder die Beschädigung der registrierten Gepäcks für jeden Passagier auf die Obergrenze von 1.131 Sonderziehungsrechten (SDR) für jeden Passagier begrenzt ist . Diese Grenze ist bei Frachtbeförderungen auf 19 Sonderziehungsrechte (SDR) pro Kilogramm begrenzt.
13.3.3. Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die durch zerbrochenes oder verderbliches Material, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Silberwaren, Wertpapiere oder andere Handelspapiere, Reisepässe oder andere Identitäten oder Schäden des registrierten Frachtführers verursacht werden können.
13.3.4. Wenn das Gewicht des registrierten Gepäcks nicht im registrierten Gepäckgutschein registriert ist, wird davon ausgegangen, dass die Summe des registrierten Gepäckgewichts die in den Transportregeln festgelegte Freigepäckmenge nicht überschreitet.
13.3.5. In den Fällen, in denen das Warschauer Abkommen Anwendung findet, ist die Haftung des Luftfrachtführers bei Verspätungen von Fluggästen vorbehaltlich der darin enthaltenen Einschränkungen auf 5000 Poincaré-Francs (332 Sonderziehungsrechte - SZR) beschränkt, sofern der Passagier einen Schaden nachweist. Dieser Betrag ist auf 250 Poincare-Francs (17 Sonderziehungsrechte - SZR) pro Kilogramm aufgegebenen Gepäcks und Fracht begrenzt.
13.3.6. In den Fällen, in denen das Montreal Abkommen Anwendung findet, ist die Haftung des Luftfrachtführers bei Verspätungen von Fluggästen vorbehaltlich der darin enthaltenen Einschränkungen auf 5.346 Sonderziehungsrechte (SZR) beschränkt, sofern der Passagier einen Schaden nachweist. Dieser Betrag ist auf 1288 Sonderziehungsrechte (SZR) begrenzt.
13.3.7. Die in den Warschauer und Montrealer Abkommen festgelegten Grenzwerte sind die Obergrenzen, wobei die Beweislast beim Rechtsinhaber liegt. Der Begünstigte kann in den fraglichen Grenzen einen tatsächlichen und direkten Schaden geltend machen.
13.4. Verwirkungsfrist von Ansprüchen
13.4.1. Anspruch auf Schadenersatz Eingetragenes Gepäck:
a) Im Falle eines Schadens unmittelbar nach der Feststellung des Schadens durch die autorisierte Person und spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen ab dem Datum der Auslieferung,
b) Innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen ab dem Datum, an dem das Gepäck oder die Ladung bei verspäteter Inanspruchnahme selbst verwendet wird,
Der Anspruch muss dem Beförderer zugestellt sein. Wenn innerhalb dieser Fristen keine Ansprüche geltend gemacht werden, verliert der Rechtsinhaber das Recht, den Beförderer zu verklagen, außer in Fällen betrügerischer Handlungen.
13.4.2. Bei Schadensersatzansprüchen im Luftverkehr beträgt die Klagefrist zwei (2) Jahre ab Ankunft des Flugzeugs bis zum Ziel oder ab dem Datum, an dem das Flugzeug oder die Beförderung gestoppt werden musste. Dies ist eine Zeitbegrenzung, andernfalls fällt das Recht, Schaden zu fordern und geltend zu machen.
13.5. Pflichten des vertraglichen und tatsächlichen Beförderers
13.5.1. Für den Fall, dass der Passagier, der den Flug mit dem Vertrag durchführt, sich von dem Luftfahrtunternehmen unterscheidet, kann der Passagier einen Schadensersatzanspruch gegen den Beförderer oder beiden Fluggesellschaften geltend machen. Der Name oder der Flugcode der Fluggesellschaft auf dem Flugschein ist die vertragliche Fluggesellschaft.
13.5.2. Die Regeln, die die Verantwortung des Beförderers aufheben oder einschränken, gelten auch für die Beauftragten, Mitarbeiter und Vertreter des Beförderers. Der Gesamtbetrag der Entschädigung, die vom Beförderer und seinen Vertretern, Mitarbeitern und Angestellten verlangt werden kann, übersteigt nicht die Haftungsgrenze des Beförderers.
13.5.3. Kein Büro, Personal oder Vertreter des Beförderer ist befugt, den Beförderungsvertrag und jegliche anwendbaren Haftungsvereinbarungen zu ändern oder zu entfernen.
13.5.4. Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, stellen keine hierin enthaltenen Regeln einen Verzicht auf das Recht dar, die Haftung aufgrund der Konvention oder des Gesetzes einzuschränken oder freizustellen.
13.6. Rechtsvorschriften bezüglich der Fluggastrechte im Bezug auf Flugstörungen
13.6.1. Nach der Verordnung über die Rechte von Fluggästen (SHY-PASSAGIER) und die entsprechenden Rundschreiben der Generaldirektion der Zivilluftfahrt im Falle freier Buchungsänderungen, Stornierungen und Erstattungen gemäß der EU-Richtlinie EC261 / 2004 und anderen einschlägigen Vorschriften über Fluggastrechte werden Anträge gemäß den einschlägigen Vorschriften bearbeitet.
14. PEGASUS BOLBOL ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
14.1. Allgemeine Informationen zu Pegasus BolBol
14.1.1. Pegasus BolBol ist ein Treueprogramm, das durch Pegasus betrieben wird und seinen Mitgliedern von Pegasus und seinen Geschäftspartner im Umfang seines Programms von Produkten und Dienstleistungen BolPuan-Punkte sammelt und die Möglichkeit bietet mit den gesammelten BolPuan-Punkten Flugscheine von Pegasus-Linienflügen und zusätzliche Produkte und Dienstleistungen, die von Pegasus angeboten werden zu kaufen und dadurch seinen Mitgliedern Dienstleistungen, Angebote und Vorteile bietet.
14.1.2. Die Regeln und Bedingungen, die zwischen dem Pegasus BolBol-Programm und den Mitgliedern des Pegasus BolBol-Programms in Bezug auf die Pegasus BolBol-Mitgliedschaft anzuwenden sind, sowie die von den Mitgliedern im Rahmen des Pegasus BolBol-Programms zu ergreifenden Maßnahmen unterliegen den hierin festgelegten besonderen Bestimmungen. Die allgemeinen Regeln von Pegasus finden Anwendung, soweit sie auf die hier nicht genannten Angelegenheiten zutreffen.
14.1.3. Pegasus behält sich das Recht vor, einseitige Änderungen an den nachstehenden Bedingungen und Bestimmungen vorzunehmen.
14.2. Spezifische Definitionen und Interpretationen zu Pegasus BolBol-Regeln
14.2.1. Definitionen
Die folgenden Definitionen werden in den allgemeinen Regeln von Pegasus BolBol so verstanden und interpretiert, dass sie für sie sinnvoll sind.
a) Pegasus: Pegasus definiert den Betreiber des Pegasus BolBol-Programms, das im Umfang des Pegasus BolBol-Programms seinen Mitgliedern BolPuan-Punkte verteilt und die Möglichkeit gibt diese BolPuan-Punkte Produkte und Dienstleistungen, die gemäß den in den Pegasus BolBol Allgemeinen Bestimmungen festgelegt sind, zu verwenden und nach den Gesetzen der Republik Türkei gegründete und unter der Adresse Aeropark, Yenişehir Mah. Osmanlı Bul. No: 11/A Kurtköy 34912 Pendik Istanbul / TÜRKEI tätige Pegasus Hava Taşımacılığı Anonim Şirketi (Pegasus Luftbeförderung AG).
b) Das Pegasus BolBol Programm: Ein durch Pegasus betriebenes Treueprogramm, das seinen Mitgliedern von Pegasus und seinen Geschäftspartner im Umfang seines Programms von Produkten und Dienstleistungen BolPuan-Punkte sammelt und die Möglichkeit bietet mit den gesammelten BolPuan-Punkten Flugscheine von Pegasus-Linienflügen und zusätzliche Produkte und Dienstleistungen, die von Pegasus angeboten werden zu kaufen und dadurch seinen Mitgliedern Dienstleistungen, Angebote und Vorteile bietet. Das Pegasus BolBol-Programm ist auch das einzige Treueprogramm, das Pegasus seinen Gästen anbietet.
c) BolPuan-Punkte: Bezeichnet eine Promotionsberechnungseinheit, mit denen die Mitglieder ihre im Umfang des Pegasus BolBol-Programms gesammeltes und verwendbares Guthaben, das keinen Bargeld-Gegenwert hat und nicht in Bargeld umgewandelt werden kann.
d) Mitglied: Bezieht sich auf jede natürliche Person, die am Pegasus BolBol-Programm teilnimmt und die allgemeinen Regeln von Pegasus Bolbol gemäß den allgemeinen BolBol-Regeln akzeptiert.
e) Geschäftspartner: Bezeichnet die Geschäftspartner, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, die ihren Mitgliedern im Umfang des Pegasus BolBol Programms BolPuan verteilt. Die vollständige Liste der Geschäftspartner im Umfang des Pegasus BolBol-Programms finden Sie hier.
f) Pegasus BolBol Allgemeine Vorschriften: Bezieht sich auf die hier genannten Vertragsvorschriften und -Bedingungen, die für die Mitgliedschaft des Pegasus BolBol Programms, durch Mitglieder im Umfang des Pegasus-BolBol Programms durchzuführende und anzuwendende Geschäfte.
g) Abhängige-Mitgliedschaft: Bezieht sich auf das zusätzliche Mitgliedskonto, das basierend auf dem Mitgliedskonto gemäß den Anmerkungen unter der Überschrift erstellt wurde.
14.2.2. Interpretation
14.2.2.1. In den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol gelten Verweise auf die Teilnahmebestimmungen, Kapitel- und Positionsnummern als auf die Teilnahmebestimmungen der Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol bezogen, sofern nicht anders angegeben.
14.2.2.2. In den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol wird der Begriff „inklusiv“, der für verschiedene Themen verwendet wird, nicht als Einschränkung interpretiert, sofern nicht anders angegeben.
14.2.2.3. In den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol gelten Verweise auf gesetzliche Bestimmungen als im Einklang mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich aller Änderungen der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
14.2.2.4. Die Ausdrücke, die in den Allgemeinen Regeln von Pegasus BolBol nicht definiert sind, doch in den Allgemeinen Regeln von Pegasus definiert wurden, haben die Bedeutung, die ihnen in den Allgemeinen Regeln von Pegasus zugewiesen wird.
14.3. Mitgliedschaft
14.3.1. Bedingungen für die Mitgliedschaft
14.3.1.1. Personen, die älter als 18 Jahre sind, können eine Mitgliedschaft beantragen.
14.3.1.2. Mitglieder können über die Seite für Kinder- und Jugendkonten auf den Mitgliedschaftsseiten für natürliche Personen, die älter als 2 Jahre, jedoch unter 18 Jahre sind, eine angeschlossene Mitgliedschaft für ihr eigenes Mitgliedskonto erstellen. Die Transaktionen der verbundenen Mitgliedschaft, die für diese Personen erstellt wurden, werden von den Inhabern des Mitgliedskontos ausgeführt, mit denen sie verbunden sind. Die BolPuan-Punkte des verbundenen Mitglieds sammeln sich auf dem Konto des Mitglieds und das Mitglied ist für die Verwendung dieser BolPuan-Punkte verantwortlich. Natürliche Personen unter 18 Jahren haben keine Schulden oder Verpflichtungen im Rahmen dieses Programms, und alle Verantwortung und Haftung liegt bei dem Mitglied, das in seinem Namen ein Mitgliedskonto für die angeschlossene Mitgliedschaft eröffnet hat.
14.3.1.3. Mitglieder unter 18 Jahre, werden vom System automatisch aus der Mitgliedschaft entfernt und ihr Konto gelöscht nachdem sie 18 Jahre alt sind. Die gesammelten BolPuan-Punkte der verbundenen Mitglieder deren Mitgliedschaft gelöscht wurde, werden auf das Konto des Hauptmitglieds übertrag, worauf es diese BolPuan-Punkte verwenden kann. Verbundene Mitglieder, deren Mitgliedskonten gelöscht wurden, müssen ein neues BolBol-Mitgliedskonto für sich selbst eröffnen. Nach der Löschung der Konten der verbundenen Mitgliedschaft können sie ihre Transaktionen auf ihren eigenen Konten nachverfolgen und nicht das Konto verwenden, zu dem sie gehören und BolPuan-Punkte sammeln.
14.3.2. Anmeldung für die Mitgliedschaft und Beginn der Mitgliedschaft
14.3.2.
14.3.2.1. Wer Mitglied des Pegasus BolBol-Programms werden möchte, können sich über das Online-Formular auf der Pegasus-Website oder Pegasus Mobilanwendungen oder über andere Kanäle anmelden, die die Mitgliedschaft über Tätigkeiten der Vertretungen von Pegasus oder Geschäftspartnern ermöglichen.
14.3.2.2. Die Benachrichtigung über die erforderlichen Mitgliedschaftsinformationen zur Bestätigung und Aktivierung der Mitgliedschaft an Pegasus sowie die Zustimmung des Antragstellers zu den Pegasus BolBol-Generellen Geschäftsbedingungen und zur Erlaubnis der E-Mail-Kommunikation sind Voraussetzungen für die Pegasus BolBol-Mitgliedschaft. Die für die Pegasus BolBol-Mitgliedschaft erteilte Erlaubnis zur E-Mail-Kommunikation kann jederzeit nach Bestätigung und Aktivierung Ihrer Pegasus BolBol-Mitgliedschaft auf der BolBol-Mitgliedschaftseinstellungsseite widerrufen werden.
14.3.2.3. Für die Bestätigung und Aktivierung der Mitgliedschaft, wird dem Mitglied, die alle erforderlichen Angeben abgegeben hat, über eine Kurznachricht (SMS) an Mobilfunkgeräte deren Betreiber in der Türkei eingetragen ist, andernfalls über ein E-Mail, eine Nachricht gesendet, nach deren Anweisungen die Mitgliedschaft bestätigt und aktiviert wird. Mitglieder, dessen Aktivierung nicht erfolgreich war, können keine Passwörter erstellen, um sich bei ihren Konten anzumelden.
14.3.2.4. Die Bestätigungsnachricht, die das System bei der Bestätigung und Aktivierung der Mitgliedschaft an das Mitglied sendet, ist der Beginn der Mitgliedschaft. Nach dieser Nachricht wird die Mitgliedschaft aktiv und das Mitglied erhält das Recht, von den Dienstleistungen, Möglichkeiten und Vorteilen des Pegasus BolBol-Programms zu gewinnen.
14.3.2.5. Das Mitglied ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Gesamtheit der während der Anmeldung und später während der Mitgliedschaft bereitgestellten Informationen verantwortlich. Pegasus ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Gesamtheit der von den Anmeldern bereitgestellten Informationen zu überprüfen, und übernimmt keinerlei Verpflichtung über Unannehmlichkeiten, Streitigkeiten oder Schäden zu dieser Angelegenheit.
14.3.3. Bestehende und wiederholte Mitgliedschaften
14.3.3.1. Vor dem Datum des Inkrafttretens von Pegasus BolBol unterliegen die gemäß den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus Plus am genannten Tag gegründeten Mitgliedschaften den festgelegten allgemeinen Regeln von Pegasus BolBol. Alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft nach diesem Datum werden gemäß den Allgemeinen Regeln von Pegasus BolBol ausgeführt.
14.3.3.2. Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft in der Zeit von Pegasus Plus aufgenommen haben, können, solange sie ihre Zustimmung über die Pegasus BolBol Allgemeinen Vorschriften nicht abgeben, können über ihre im Rahmen des Pegasus BolBol Programm eingekauften Pegasus-Linienflüge, zusätzlichen Produkt und Dienstleistungen und im Rahmen der im Programm befindenden Geschäftspartnern eingekauften Produkten und Dienstleistungen weiterhin BolPuan-Punkte sammeln, aber diese nicht verwenden. Um BolPuan-Punkte verwenden zu können, müssen Mitglieder die Allgemeinen Vorschriften von Pegasus Bolbol akzeptieren.
14.3.3.3. Die Telefonnummer ist die Mitgliedsnummer der anmeldenden Person. Mit einer Mobiltelefonnummer kann nur eine Mitgliedschaft erstellt werden. Persönliche Informationen, wie z. B. die Mobiltelefonnummer, die E-Mail-Adresse und die TR-ID-Nummer, die in einer Mitgliedschaft verwendet werden, dürfen in keiner anderen Mitgliedschaft verwendet werden. Mit diesen Informationen kann kein neues Mitgliedskonto erstellt werden.
14.3.3.4. Pegasus behält sich das Recht vor, die verschiedenen Mitgliedskonten ohne Erlaubnis des betreffenden Mitglieds zusammenzuführen und zu aktualisieren, von denen sie bestimmt hat, dass sie zu derselben Person gehören. Dieses Recht stellt keine Verpflichtung von Pegasus in Bezug auf die Weiterverfolgung, Aktualisierung und Verwaltung der Mitgliedskonten dar und beseitigt nicht die Verantwortung der Mitglieder.
14.3.4. Gültigkeit von Einträge
14.3.4.1. Pegasus ist die einzige bevollmächtigte Person in Bezug auf den Betrieb der Mitgliedskonten, die Berechnung der BolPuan-Punkte, die Aktualisierung der Mitgliedskonten, die Aktualisierung der Nutzungsinformationen, die Bewertung der Einwände der Mitglieder und gegebenenfalls Korrekturen. Bei Streitigkeiten gelten die Einträge von Pegasus.
14.3.4.2. Die Mitglieder sind sich darin einig, dass die Pegasus-Einträge einen schriftlichen Beweis gemäß Artikel 193 des Zivilprozessgesetzes Nr. 6100 darstellen.
14.3.5. Beendigung der Mitgliedschaft
14.3.5.1. Mitglieder können jederzeit während der Gültigkeitsdauer ihrer Mitgliedschaft und ohne Angabe von Gründen das Pegasus BolBol-Programm verlassen. Anträge auf Austritt der Mitgliedschaft können Pegasus schriftlich oder über die Pegasus-Website oder Pegasus Mobilanwendungen übermittelt werden. Pegasus kann zur Authentifizierung zusätzliche Informationen anfordern, bevor die Anträge auf Beendung von den Mitgliedern bearbeitet werden, um die Transaktionssicherheit zu gewährleisten. Anträge auf Austritt aus der Mitgliedschaft werden so schnell wie möglich erfüllt.
14.3.5.2. Pegasus kann die Mitgliedschaft im Pegasus BolBol-Programm jederzeit während der Gültigkeit der Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen kündigen, sofern dies dem betroffenen Mitglied auf den Kommunikationskanälen sieben Tage im Voraus mitgeteilt wird.
14.3.5.3. Pegasus kann aus nachstehenden rechtmäßigen Gründen die Mitgliedschaft im Pegasus BolBol-Programm unmittelbar nach der Gültigkeit der Mitgliedschaft kündigen, ohne einen Grund für die Gültigkeit der Mitgliedschaft anzugeben, und muss das Mitglied über die Kommunikationskanäle zu Pegasus informieren:
a) Verletzung der allgemeinen Pegasus BolBol-Vorschriften des Mitglieds,
b) Falsche oder irreführende Informationen vom Mitglied an Pegasus zu irgendeinem Thema,
c) Feststellen, dass die BolPoints des Mitglieds für persönliche oder kommerzielle Zwecke verwendet werden oder dass das Mitglied unter Verstoß gegen die allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol oder die gesetzlichen Bestimmungen vom Pegasus BolBol-Programm profitiert hat,
d) Zur Gewährleistung der Flugsicherheit oder Flugsicherheit gemäß den allgemeinen Regeln von Pegasus, um die Sicherheit von Leben und Eigentum von
d)
Pegasus, Pegasus-Mitarbeiter, Pegasus-Dienstleister oder deren Mitarbeiter oder Pegasus-Gäste zu schützen, in begründeten Fällen die Kündigung des Beförderungsvertrages durch Pegasus und die Stornierung von Reservierungen oder Flugscheinen.
e) Pegasus ist verpflichtet, solche Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in Fällen zu gewährleisten, in denen das Pegasus BolBol-Programm oder die Mitgliedschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gefordert oder eingeschränkt wird, und die Sperrung ausgesetzt oder aufgehoben wird.
14.3.5.4. Falls das Pegasus BolBol-Programm aus anderen als den oben genannten Gründen beendet wird, werden alle Mitglieder und verbundenen Mitglieder automatisch gekündigt.
14.3.5.5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft unterliegen die Rechte und Pflichten von Pegasus und seiner Mitglieder den in Artikel 14.3.6 genannten Bedingungen.
14.3.6. Rechte und Pflichten bei Beendung der Mitgliedschaft
14.3.6.1. Ab dem Datum der Kündigung der Mitgliedschaft gemäß Artikel 14.3.5.1 oder 14.3.5.2 bleiben die BolPuan-Punkte im Mitgliedskonto bis zu ihrem letzten Datum gültig. Wenn das Mitgliedskonto innerhalb dieser Frist erneut aktiviert wird, kann es den BolPuan-Punkten des Kontos gemäß den in den Allgemeinen Regeln von Pegasus BolBol festgelegten Bedingungen verwenden.
14.3.6.2. Falls die Mitgliedschaft gemäß 14.3.5.3 oder 14.3.5.4 endet, werden alle Rechte der Mitglieder, die sich auf die BolPuan-Punkte im Mitgliedskonto beziehen, zum Zeitpunkt der Kündigung gelöscht. In diesem Fall übernimmt Pegasus keinerlei Verpflichtungen in Bezug auf die Verbindlichkeiten oder eine sonstige Haftung der BolPuan-Punkte.
14.3.6.3. Die Kündigung der Mitgliedschaft gemäß Artikel 14.3.5.3 beschränkt in keiner Weise die Verwendung von Pegasus in Bezug auf die Ansprüche, Verfahren und Folgerechte, die das Mitglied gemäß den allgemeinen Bestimmungen und der Verantwortung des Mitglieds aus den Transaktionen der Mitgliedschaftsdauer hat.
14.3.7 Genç BolBol
14.3.7.1 Genç BolBol, ist ein Vorteilsprogramm, das von Pegasus türkischen Staatsbürgern mit dem Alter von 12 bis 24 Jahren angeboten wird. Um ein Mitglied von Genç BolBol werden zu können, bedarf es einem Beteiligungsantrag auf der Seite von Genç BolBol unter den Mitgliedseinstellungen.
14.3.7.2 Die BolBol-Mitglieder, deren Vor- und Familienname, türkische ID-Nr. sowie Geburtsdatum bestätigt werden, bekommen das Recht, ein Genç BolBoll-Mitglied zu werden.
14.3.7.3 Die Genç BolBol-Anträge der zugehörigen Mitglieder zwischen 12-17 Jahren können über die BolBol-Konten der eigentlichen Mitgliederkonten erfolgen. Beteiligungsanfragen der zugehörigen Mitglieder können auf der Seite Genç BolBol gemacht werden.
14.3.7.4 Die Vorteile von Genç BolBol gelten nur für die bezüglichen Mitglieder und dürfen nicht an andere Mitglieder abgetreten werden.
14.3.7.5 Nach Abschluss des 24. Alters gilt die Frist für die Genç BolBol-Mitglieder als abgelaufen und werden aus dem Genç BolBol-Programm von Pegasus ausgeschlossen. Die zugehörigen Mitglieder zwischen 12- 17 Jahren haben mit dem Antritt des 18. Lebensjahres über „schreiben Sie uns“ oder per Anruf der Rufzentrale ihre eigene Telefonnummer zur Mitgliedschaft anzufügen. Die BolBol-Mitglieder, die ihre Telefonnummern angefügt haben, erstellen sodann ein Passwort und können weiterhin als Genç BolBol-Mitglieder weitermachen.
14.3.7.7 Die BolBol-Mitglieder von Pegasus haben das Recht, innerhalb des Jahres 2 Mal eine Beteiligung anzutreten. Diejenigen, die bereits ein Beteiligungsrecht haben, müssen das nächste Kalenderjahr abwarten, um erneut ein Beteiligungsrecht zu erhalten.
14.3.7.8 Die Vorteile, die den Genç BolBol-Mitgliedern angeboten werden, werden von Pegasus bestimmt und nach Anmeldung an den BolBol-Konten die Seite „Kampagnen“ unter Mitgliedschaftsoption verfolgt. Pegasus behält sich das Recht vor, Änderungen in den Kampagnen vorzunehmen.
14.4. BolPuan-Punkte Gewinn und Verwendung
14.4. 1. BolPuan-Punkte Gewinn
14.4.1.1. Der BolPuan-Punkte-Betrag, der dem Konto des Mitglieds gutgeschrieben wird, wird gemäß den Anforderungen des Pegasus BolBol-Programms während der Programmaktivität festgelegt, die die Grundlage für die BolPuan-Gewinne bildet. Pegasus hält sich das Verfügungsecht vor und kann die BolPuan-Gewinne und Nutzungsbedingungen jederzeit einseitig ändern.
14.4.1.2. Der Erwerb der BolPuan-Gewinne aus den geplanten Flügen wird nur auf der Höhe des gezahlten Geldbetrags berechnet. Über die BolPuan-Punkte gekaufte Flugscheine werden keine neue BolPuan-Punkte berechnet. Alle mit BolPuan-Punkten voll bezahlten Flugscheine werden nicht auf BolPuan gutgeschrieben.
14.4.1.3. Neben dem Geld aus dem Geldbetrag, der auf nationalen und internationalen Linienflügen gezahlt wird, ist es auch möglich, den BolPuan mit den Geldbeträgen zu verdienen, die für folgende zusätzliche Produkte und Dienstleistungen von Pegasus bezahlt werden:
a) Zusätzliches Gepäckrecht
b) Pegasus Café (nur Produkte, die vor dem Flug bestellt werden, sammeln BolPuan-Punkte)
c) Pegasus Flex (abzugsfreies Änderungsrecht)
d) Kostenpflichtige Sitzplatzauswahl
e) Reisen Sie mit Haustieren
14.4.1.4. Besondere Anforderungen für den Erwerb der BolPuan-Punkte aus den in Artikel 14.4.1.2 und 14.4.1.3 genannten Produkten und Dienstleistungen sind folgendermaßen:
a) Mit der Flugnummer von Pegasus kann von Flügen anderer Fluggesellschaften können keine BolPuan-Punkte gutgeschrieben werden.
b) Um die BolPuan-Punkte zu verdienen, muss das Mitglied tatsächlich seinen Flug durchgeführt haben. In Fällen, in denen das Ticketing und / oder Fluganmeldung (Check-in) erfolgt, aber kein tatsächlicher Flug durchgeführt wurde, wird kein Gewinn erzielt.
c) Wenn das Mitglied seinen gekauften Flugschein storniert oder die Rückgabe des Zusatzprodukts und der Zusatzleistung erhält, wird der Erwerb von BolPuan-Punkten nicht realisiert. Bei einem Flugscheinwechsel wird nur der neue Flugscheinpreis den BolPoint-Punkten zugerechnet.
d) Die gewonnenen BolPuan-Punkte werden innerhalb von 72 Stunden nach dem Flug abgewickelt.
e) Pegasus BolBol-Mitglieder können bis zu sechs Monate vor dem Datum der Mitgliedschaft mit ihrem Buchungscode (PNR) oder E-Ticket-Nummern von ihren Pegasus-Linienflügen rückwirkend BolPuan-Punkte sammeln. Sie können die rückwirkenden Transaktionen über die Pegasus BolBol-Mitgliedsseite durchführen oder eine Forderung mit der Identitätserklärung auf der Seite „schreiben Sie uns“ der Pegasus-Website erstellen.
14.4.1.5. Mitglieder können BolPoint-Punkte erwerben, wenn sie Waren oder Dienstleistungen kaufen, die von solchen Unternehmen gemäß den mit verschiedenen Geschäftspartnern von Pegasus geschlossenen Vereinbarungen erworben werden, sofern sie Pegasus den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol unterliegen. Pegasus haftet nicht gegenüber Mitgliedern aufgrund der durch diese Unternehmen nicht eingehaltenen Programmverpflichtungen und Vertragsverletzungen und auch nicht für mögliche Schäden, die dadurch entstehen können.
14.4.1.6. Mitglieder können BolPoints gemäß den Allgemeinen Pegasus BolBol-Regeln sammeln, wenn sie die Bedingungen erfüllen, die in den verschiedenen Spielen, virtuellen Fiktionen und/oder Kampagnen von Pegasus festgelegt sind. Pegasus behält sich das Recht vor, die den BolBol-Mitgliedern über die Pegasus-Kommunikationskanäle angebotenen Spiele, virtuellen Fiktionen und/oder Kampagnen zu beenden und/oder zu ändern. Die Bedingungen und Einzelheiten der jeweiligen aktuellen Bekanntmachungen können über die Registerkarte "Kampagnen" auf der Pegasus-Website und/oder durch Einloggen über die Pegasus BolBol-Mitgliedschaft und den Zugriff auf die Registerkarte "Kampagnen" unter der Mitgliedschaft eingesehen werden.
14.4.1.7. Die von ING Bank A.Ş. Herausgegebenen Pegasus BolBol Premium und Pegasus BolBol Classic Kreditkarten und weitere Mitgliedschaften aus Bankprodukte verdienen sammeln BolPuan-Punkte gemäß den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol und besonderen Regeln und Bedingungen für Partner und Mitglieder, die mit Bankprodukten und -dienstleistungen in Verbindung stehen. Im Falle der Zusammenlegung von mehr als einer Mitgliedschaft, die von Pegasus oder einer Mitgliederanfrage bestimmt wird und zu demselben Mitglied gehört, werden BolPuan-Punkte unter dieser Mitgliedschaft gesammelt.
14.4.1.8. Die gewonnenen Punkte werden in BolPuan-Währung gesammelt. Für Einkäufe in anderen Währungen als der Türkischen Lira wird der Erwerb des BolPuan-Punkten auf der Grundlage der Wechselkurse berechnet, die am Tag des Kaufs des Tickets oder des Zusatzprodukts oder der Zusatzleistung maßgeblich sind. Die Währungsumrechnung basiert auf den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus.
14.4.1.9. Pegasus hat die Befugnis, über die BolPuan-Berechnungsbedingungen zu verfügen. Die Bedingungen für die BolPuan-Übernahme und -Verwendung können jederzeit ohne vorherige Ankündigung von Pegasus geändert werden.
14.4.2. Verwendung der BolPuan-Punkte
14.4.2.1. BolPuan-Punkte können nur für den Kauf von Flugscheinen und zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen über die Pegasus-Website und Pegasus Mobilanwendungen verwendet werden.
14.4.2.2. Mitglieder, die BolPuan-Punkte nutzen möchten, müssen die für die Mitgliedschaft erforderlichen Informationen ausfüllen und die allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung gelesen und akzeptiert haben.
14.4.2.3. Mitglieder, die Tickets mit BolPoints kaufen möchten, müssen mindestens 2000 BolPoints auf ihrem Konto haben, und Mitglieder, die zusätzliche Produkte und Dienstleistungen kaufen möchten, müssen mindestens 500 BolPoints auf ihrem Konto haben. Für den Fall, dass Mitglieder, die Eintrittskarten kaufen möchten, 2000 BolPoints auf ihrem Konto haben und Mitglieder, die zusätzliche Produkte und Dienstleistungen kaufen möchten, 500 BolPoints auf ihrem Konto haben, können Mitglieder Eintrittskarten und/oder zusätzliche Produkte und Dienstleistungen kaufen, indem sie die BolPoints auf ihrem Konto verwenden und den fehlenden Betrag für Eintrittskarten und/oder zusätzliche Produkte und Dienstleistungen in bar bezahlen. Pegasus behält sich das Recht vor, den Mindestbetrag an BolPoints zu ändern, der für den Kauf von Tickets oder zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen mit BolPoints erforderlich ist.
14.4.2.4. Der niedrigste Ticketbetrag, der mit BolPoints bezahlt werden kann, wurde angepasst, um anzuzeigen, wie viele BolPoints für den Kauf von Flügen verwendet werden können. Diese betragen 10.000 BolPoints + Steuern und Zuschläge für Inlandsflüge in der Wintersaison, 15.000 BolPoints + Steuern und Zuschläge für Inlandsflüge in der Sommersaison, 25.000 BolPoints + Steuern und Zuschläge für internationale Flüge und Zypern-Flüge in der Wintersaison und 30.000 BolPoints + Steuern und Zuschläge für internationale Flüge und Zypern-Flüge in der Sommersaison.
14.4.2.5. Mitglieder, die ihre BolPuan-Punkte verwenden möchten, müssen vor der Auswahl des Fluges, angeben, dass sie BolPuan-Punkte verwenden möchten und das Ticketing-Verfahren nicht durch die Geld, sondern BolPuan-Währung fortfahren. Der Flug kann trotzdem ausgewählt werden, wenn der Wert des Flugscheins einen höheren BolPuan-Wert hat als die vorhandenen BolPuan-Punkte. Vor dem Zahlungsschritt wird dem Mitglied die Zahlungsweise gemäß der BolPuan-Punkte auf dem Konto des Mitglieds als Option angeboten. Wenn das Mitglied nicht auf die empfohlene Weise zahlen möchte, kann es im letzten Schritt die Zahlungsoption in der vorgeschlagenen Währung auswählen und nur in der Währung seiner Wahl bezahlen.
14.4.2.6. Der Abschnitt, der es Mitgliedern erlaubt, Tickets für alle Linienflüge mit BolPoints und ohne Kontingentbegrenzung zu kaufen, sofern Verfügbarkeiten vorhanden sind, wurde geändert. Nun gilt, dass Pegasus sich vorbehält, einige Tickets je nach Zeit und Verfügbarkeit des Fluges für den Kauf mit BolPoints zu beschränken.
14.4.2.7. Pegasus-Zusatzprodukte und -Dienstleistungen, die mit BolPoints genutzt werden können und keine Linienflugtickets sind, sind wie folgt:
a) Zusätzliches Freigepäck
b) Pegasus Café (nur für Produkte, die vor dem Flug bestellt werden, gibt es BolPoints)
a) Pegasus Flex (Änderungs-/Kündigungsrecht ohne Vertragsstrafe)
b) Bezahlte Sitzplatzwahl
14.4.2.8. Die Verwendung von BolPuan-Punkten kann beim Kauf von Pegasus-Zusatzprodukten und -Dienstleistungen zusammen mit dem Kauf von Flugscheinen für Linienflüge oder für Pegasus-Zusatzprodukten und -Dienstleistungen, die nach dem Kauf des Fluscheins, die Möglichkeit bietet BolPuan-Punkte zu verwenden, erfolgen.
14.4.2.9. Die Verwendung von gesammelten Punkten in anderen Währungen als der Türkischen Lira wird auf der Grundlage der Wechselkurse berechnet, die am Tag des Kaufs des Tickets oder des Zusatzprodukts oder der zusätzlichen Dienstleistung gelten. Die Währungsumrechnung basiert auf den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus.
Pegasus hat die Befugnis, über die BolPuan-Berechnungsbedingungen zu verfügen. Die Bedingungen für die BolPuan-Übernahme und -Verwendung können jederzeit ohne vorherige Ankündigung von Pegasus geändert werden.
14.4.2.10. Pegasus behält sich im Rahmen der BolPuan-Verwendung das Recht vor, den in einem Mal zu verwendenden Mindestbetrag von BolPuan-Punkten oder den für das Mitgliedskonto erforderlichen Mindestbetrag von BolPuan-Punkten festzulegen.
14.4.2.11. Darüber hinaus hat Pegasus das Recht, bestimmte Preis-, Zahlungs- und / oder Gästekategorien durch vorherige Benachrichtigung der Mitglieder ganz oder teilweise auszuschließen.
14.4.2.12. Im Falle einer Stornierung eines Fluges, der mit BolPoints bezahlt wurde, wird eine Gebühr von 350 TL für Inlandsflüge und Flüge nach und von Zypern sowie 55 USD für internationale Flüge erhoben. Diese Gebühr wird, falls vorhanden, vom Rückerstattungsbetrag abgezogen, während der BolPoints-Anteil vollständig zurückerstattet wird. Wenn der Rückerstattungsbetrag nicht ausreicht, um die Stornogebühr zu decken, wird die Differenz eingezogen, und die BolPoints werden weiterhin vollständig zurückerstattet. Wenn die Rückerstattung für ein mit BolPoints gekauftes Ticket erfolgt, wird eine Stornogebühr von 350 TL für Inlandsflüge und 55 USD für internationale Flüge erhoben, wie oben angegeben.
Wenn der dem Mitglied während des Rückerstattungsprozesses erstattete Nettobetrag niedriger ist als die Steuerbetrag auf dem Ticket, werden keine Stornogebühren erhoben, sondern nur eine Rückerstattung der Steuern ausgestellt.
14.4.3. Verarbeitung von BolPuan-Punkten zum Mitgliedskonto, Informationen, Einwendungen und Korrekturen
14.4.3.1. Jedes Mitglied verfügt über eine persönliche Pegasus BolBol-Mitgliedschaft, mit der die BolPuan-Punkte registriert werden, für die er berechtigt ist. Die verdienten Punkte können nicht an Dritte oder andere Mitglieder übertragen werden. Um einen einzigen Vorteil zu nutzen, können die BolPuan-Punkte anderer Pegasus BolBol-Mitglieder nicht kombiniert werden. Besondere Bestimmungen bezüglich der zusätzlichen Mitgliedschaft gemäß Artikel 14.3.1 sind vorbehalten.
14.4.3.2. BolPuan-Punkte können nur wie hier beschrieben verwendet werden, können nicht in Bargeld umgewandelt werden und haben keinen Barwert. Pegasus behält sich das Recht vor, über der Festlegung der Nutzungsbedingungen zu verfügen.
14.4.3.3. Innerhalb des Pegasus BolBol-Programms werden die Ansprüche aus den Transaktionen mit den Geschäftspartnern ab dem Datum, das in der zwischen dem Partner und Pegasus unterzeichneten Vereinbarung festgelegt ist, im Mitgliedskonto verbucht. Es ist nicht möglich, BolPuan-Punkte aus den vor dem Vertragsdatum durchgeführten Transaktionen zu gewinnen. Kampagnenankündigungen können über die Pegasus-Website und / oder Geschäftpartnerschaften erfolgen. Die Mitglieder sind verpflichtet, diese Ankündigungen zu befolgen. Gewonnene BolPuan-Punkte können für die Transaktionen bei jedem Partner in unterschiedlichen Abständen auf die Mitgliedskonten geladen werden.
14.4.3.4. Mitglieder können ihre Punkte auf den Pegasus BolBol-Mitgliederseiten oder den Pegasus Mobilanwendungen erfahren.
14.4.3.5. Für den Fall, dass BolPuan-Punkte aus irgendeinem Grund nicht automatisch als Gegenleistung für ein Flug oder ein Zusatzprodukt oder eine Zusatzleistung auf dem Konto des Mitglieds registriert wird, übermittelt das Mitglied die ausreichenden Nachweise (z. B. ein Ticket und eine Bordkarte) und kann innerhalb von sechs Monaten rückwirkend für den Flug oder Produkt und Dienstleistung den nachträglichen Eintrag im sein Mitgliedskonto beanspruchen.
14.4.3.6. Rückwirkende Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb der BolPuan-Gewinnen aus Flug, Produkt oder Dienstleistungen verlieren ihre Kraft auf Einwendung nach sechs Monaten nach Ausführung der Aktivität/des Programms, falls keine Einwände erhoben werden.
14.4.3.7. Pegasus ist für die Beurteilung der Einwände gegen das BolPuan-Guthaben des Mitglieds und die Teilnahme am Pegasus BolBol-Programm und für die Berechnung der Fortschrittszahlungen BolPuan-Punkte verantwortlich. Pegasus behält sich das Recht vor, notwendige Korrekturen vorzunehmen, wenn BolPuan-Punkte aus irgendeinem Grund falsch auf dem Konto des Mitglieds registriert wurde.
14.4.4. Gültigkeitsdauer der BolPuan-Punkte
14.4.4.1. BolPuan-Punkte verlieren am Ende des zweiten Kalenderjahrs nach dem BolPuan-Gewinn (dem Datum des betreffenden Fluges). Zum Beispiel sind die im Juni 2018 gesammelten Punkte am 31. Dezember 2020 nicht mehr gültig. Pegasus behält sich das Recht vor, die Gültigkeitsdauer von BolPuan-Punkten zu ändern.
14.4.4.2. Die Nutzungszeiten der zu erworbenen BolPuan-Punkte können variieren. Die Nutzungsdauer der Punkte, die innerhalb der Kampagnen zu vergeben sind, kann sich von den geplanten Flügen oder von den durch die von Pegasus angebotenen zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen gesammelten Punkten unterscheiden. Ebenso kann die Verwendung von BolPuan-Punkten aus Flügen oder von zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen an sich variieren. Die Mitglieder von Pegasus BolBol können herausfinden, welche Punkte gültig sind, indem Sie einen Eintrag auf den Mitgliedsseiten der Pegasus-Website vornehmen oder die Authentifizierungsschritte im Abschnitt „schreiben Sie uns“ der Pegasus-Website durchführen. Pegasus ist nicht verpflichtet, die Mitglieder über das Ablaufdatum der BolPuan-Punkte zu informieren.
14.4.4.3. Pegasus kann nicht garantieren, dass das Mitglied an einem beliebigen Datum und Linie zu jeder Zeit reisen kann. Der Flugschein für den planmäßigen Flug muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer von BolPuan-Punkten, die ihre Gültigkeit verlieren, erstellt worden sein. Die innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht verwendeten BolPuan-Punkte werden gelöscht, woraufhin das Mitglied keine Rechte oder Ansprüche gegen Pegasus geltend machen kann. Wenn die mit BolPuan-Punkten gekauften Flugscheine nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der BolPuan-Punkte zurückgegeben werden, werden die BolPuan-Punkte automatisch gelöscht und als „abgelaufener BolPuan-Punkte“ im Konto des Mitglieds angezeigt. Der BolPuan-Punkte des Mitglieds spiegeln sich nicht im Guthaben wider und das Mitglied kann diese BolPuan-Punkte nicht wiederverwenden
14.4.5. Übertragung von BolPuan-Punkten
14.4.5.1. Pegasus BolBol-Mitglieder können ihre BolPoints, die sie durch Produkte und Dienstleistungen erworben haben, die von Pegasus betrieben und ihren Mitgliedern von Pegasus und Geschäftspartnern im Rahmen des Programms angeboten werden, innerhalb der von Pegasus festgelegten Grenzen kostenlos auf ein anderes Pegasus BolBol-Mitglied übertragen.
14.4.5.2 Die Anzahl der BolPoints, die von einem Pegasus BolBol-Mitglied an ein anderes Pegasus BolBol-Mitglied übertragen oder von einem anderen Pegasus BolBol-Mitglied übernommen werden können, sowie die Anzahl der BolPoints, die übertragen werden können, sind begrenzt. In diesem Sinne darf jedes Pegasus BolBol-Mitglied seine Rechte in Bezug auf die Grenzen für die Übertragung und den Erhalt von BolPoints und die Anzahl der Überweisungen auf seinem BolBol-Konto überprüfen.
14.4.5.3 Die Höhe der von Pegasus BolBol-Mitgliedern zu übertragenden/empfangenden BolPoints und die Rechte zur Durchführung von Transaktionen im Zusammenhang mit diesen Übertragungen werden jeden Monat aktualisiert. Nicht genutzte BolPuan-Überweisungsbeträge und Transaktionslimits werden nicht auf den nächsten Monat übertragen.
14.4.5.4. Von Pegasus BolBol-Mitgliedern getätigte Überweisungen können nicht rückgängig gemacht oder storniert werden.
14.5. Pegasus BolBol-Kommunikationsregeln, Schutz persönlicher Daten und Vertraulichkeit
14.5.1. Allgemeines
14.5.1.1. Pegasus kann alle Arten von Benachrichtigungen, Werbeaktionen, Anzeigen und Ankündigungen in Bezug auf die Mitgliedschaft an den vom Mitglied freigegebenen Kontaktadressen vornehmen. Das Mitglied gestattet Pegasus außerdem, von Pegasus und im Pegasus BolBol Programm eingeschlossenen Geschäftspartnern Promotionsangebote zu erhalten, über neue Linieneröffnungen und ähnlichen Themen über die mit Pegasus und im Rahmen der Mitgliedschaft angegebenen Kommunikationsangaben mit ihm in Verbindung zu setzen
14.5.1.2. Pegasus dagegen fungiert als Datenverantwortlicher gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 als Betreiber des Pegasus BolBol-Programms. In diesem Zusammenhang können persönliche Daten der Mitglieder von Pegasus als Pegasus oder als Datenmanager im Namen von Pegasus gemäß den in der Pegasus-Datenschutzrichtlinie angegebenen Bedingungen registriert und gespeichert und mit Dritten im In- und Ausland geteilt und auf andere im Gesetz festgelegte Methoden verarbeitet werden.
14.5.1.3. Die in den Pegasus-Datenschutzrichtlinien enthaltenen Informationen für die Übermittlung von kommerziellen elektronischen Nachrichten, die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Vertraulichkeit von Informationen gelten für das Pegasus BolBol-Programm, sofern in Abschnitt 14.5.2 nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
14.5.2. Besondere Bestimmungen über personenbezogene Daten
14.5.2.1. Auf der Grundlage Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder in Fällen, in denen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen, kann Pegasus im Rahmen Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Pegasus BolBol-Programm-Mitgliedschaft Folgendes tun;
a) Es kann Ihren Vornamen, Nachnamen, Beruf, Ihre Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und andere Kontaktangaben verarbeiten,
b) Im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen, die Sie von Pegasus und seinen Geschäftspartnern erhalten, kann Pegasus Ihre Identitäts- und Ausweisdaten, Ihre sonstigen Mitgliedschaftsdaten bei den Geschäftspartnern, Ihre Bestell- und Nutzungsdaten in Bezug auf den Kauf von Produkten und Dienstleistungen von Pegasus und seinen Geschäftspartnern, Ihre Präferenzen und bisherigen Erfahrungen mit den Produkten oder Dienstleistungen in diesem Rahmen verarbeiten,
c) Es kann Informationen über Ihre persönlichen Interessen verarbeiten,
d) Im Rahmen Ihrer Anfragen und Beschwerden bezüglich des Pegasus BolBol-Programms kann es die von Ihnen an unsere Mitarbeiter übermittelten Informationen verarbeiten,
e) Es kann Ihre Angaben zur Nutzung der Pegasus-Website, der Pegasus-Mobilanwendungen und anderer Kommunikationskanäle verarbeiten,
14.5.2.2. Auf der Grundlage Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder in Fällen, in denen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen, kann Pegasus Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Pegasus BolBol-Programm-Mitgliedschaft zu folgenden Zwecken verwenden:
a) Zur Erstellung Ihres Mitgliedskontos und zur Aktualisierung, Zusammenführung und Durchführung ähnlicher Transaktionen, die für den Betrieb Ihres Mitgliedskontos erforderlich sind
b) Um der Nutzung Ihrer Mitgliedschaftsrechte und BolPoints besser gerecht zu werden
c) Um Ihnen besondere Angebote und Möglichkeiten zu bieten
d) Auflistung, Berichterstattung, Überprüfung, Analyse und Auswertung durch Erstellung einer Datenbank, Erstellung von statistischen Informationen, Durchführung von Segmentierung, Mitglieder- und Nutzerprofilen, Deduplizierung, Datenanreicherung für das Gästeerlebnis und Weitergabe an Dritte, die Experten in diesem Bereich sind, unter der Voraussetzung, dass diese, wenn nötig, die Vertraulichkeitsbedingungen einhalten
e) Um zu analysieren, wie Sie die Pegasus-Website, die Pegasus-Mobilanwendungen und andere Kommunikationskanäle nutzen, und um die Kommunikationskanäle für einen besseren Service auf Sie zuzuschneiden
f) Zur Untersuchung und Verbesserung der von Pegasus angebotenen Produkte und Dienstleistungen und Ihrer persönlichen Auswahlmöglichkeiten in Bezug auf diese
g) Um Sie zu Marktforschungszwecken direkt zu kontaktieren oder über die Kommunikationskanäle, die Sie uns zu diesem Zweck mit Dienstleistern zur Verfügung gestellt haben
h) Um Ihnen Produkte von Pegasus und seinen Geschäftspartnern vorzustellen, um Sie auf elektronischem Wege über neue Produkte, Sonderangebote und andere Informationen zu informieren, die für Sie interessant sein könnten,
i) Um Ihnen den Zugang zu den von Pegasus und seinen Geschäftspartnern im Rahmen des Programms angebotenen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen
j) Zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder von Anfragen befugter Verwaltungsbehörden, einschließlich Situationen, die zum Schutz der Sicherheit und der Rechte von Pegasus, seinen Geschäftspartnern und Mitarbeitern sowie Ihnen erforderlich sind
14.5.2.3. Auf der Grundlage Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder in Fällen, in denen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen, kann Pegasus Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Pegasus BolBol-Programm-Mitgliedschaft zu hierin erwähnten Zwecken im Inland und Ausland an die folgenden weitergeben:
a) Geschäftspartner,
b) Mitarbeiter, Konzerngesellschaften, Dienstleister,
c) Zugelassene Verwaltungseinrichtungen im Inland und im Ausland und andere relevante Personen und Institutionen im Einklang mit den gesetzlichen Verpflichtungen
d) Andere Mitglieder, die berechtigt sind, auf das verknüpfte Mitgliedskonto zuzugreifen, entsprechend den Anforderungen an die verknüpften Mitgliedskonten
- Die vollständige Liste der Geschäftspartner im Rahmen des Pegasus BolBol-Programms können Sie hier einsehen.
14.5.2.4. Pegasus kann Ihre personenbezogenen Daten über die Pegasus-Website, die mobilen Pegasus-Anwendungen, das Pegasus-Callcenter, die Verkaufsstellen für Flugtickets am Flughafen, die Check-in-Schalter (Flugregistrierung) und die Bordkontrollstellen, die für den Verkauf von Pegasus-Produkten und -Dienstleistungen zugelassenen Reisebüros und die über das Internet betriebenen Verkaufskanäle sowie die Direktmarketing-Kanäle direkt, über Dienstleister oder indirekt (und in dem von den eigenen Datenschutzrichtlinien der Geschäftspartner erlaubten Umfang) über die Geschäftspartner erfassen und so lange speichern, wie es für die hier genannten Zwecke erforderlich ist.
14.6. Weitere Bestimmungen
14.6.1 Missbrauch
14.6.1.1. Pegasus behält sich alle Rechte vor, die sich aus den allgemeinen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen von Pegasus BolBol gegen Mitglieder ergeben, die gegen die allgemeinen Vorschriften von BolBol verstoßen, ihre BolPuan-Punkte für andere Zwecke als ihren Zweck verwenden und sich durch falsche oder irreführende Informationen einen Vorteil verschaffen.
14.6.1.2. In den vorgenannten Fällen kann die Mitgliedschaft der betroffenen Personen gemäß den Bestimmungen von Artikel 14.3.5.3 gekündigt werden, und die im Mitgliedskonto gesammelten BolPuan-Punkte können bis zum Ablauf der Mitgliedschaft als ungültig betrachtet werden. Pegasus wird in keiner Weise entgegen den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol oder den gesetzlichen Bestimmungen erworbenen Vorteilen zustimmen. In diesem Zusammenhang bleiben die Rechte von Pegasus aus den Artikeln 14.3.6.2 und 14.3.6.3 vorbehalten.
14.6.2. Änderungen und Aktualisierungen in den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol; Verantwortung und Rechte von Pegasus
14.6.2.1. Alle Verfügungen über das Pegasus BolBol-Programm gehören ausschließlich Pegasus. Pegasus behält sich das Recht vor, Änderungen und Aktualisierungen der Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol ohne vorherige Ankündigung an die Mitglieder vorzunehmen.
14.6.2.2. Pegasus behält sich das Recht vor, das Pegasus BolBol-Programm und / oder seine Partnerschaften mit den Geschäftspartnern jederzeit ganz oder teilweise unverbindlich zu ändern oder zu beenden, sofern diese Informationen von den Mitgliedern vor einer angemessenen Frist mitgeteilt werden.
14.6.2.3. Transaktionen, die mit Geschäftspartnern im Rahmen des Pegasus BolBol-Programms durchgeführt werden, werden ab dem Datum, das in der zwischen dem Partner und Pegasus unterzeichneten Vereinbarung angegeben ist, über das Mitgliedskonto zur Verfügung gestellt, und es ist nichtmöglich, BolPuan-Gewinne für die vor diesem Datum durchgeführten Transaktionen oder BolPuan-Punkte für diese Transaktionen zu verwenden. Ankündigungen über das Pegasus BolBol Programm erfolgt von Pegasus über die Pegasus-Website und / oder Geschäftpartnerschaften. Pegasus ist nicht verpflichtet, die Mitglieder über die Produkte, Dienstleistungen und Kampagnen seiner Geschäftspartner zu informieren. Die Mitglieder sind verpflichtet, diese Ankündigungen zu befolgen.
14.6.2.4. Pegasus verpflichtet sich in keiner Weise, dass die im Rahmen des Pegasus BolBol-Programms angebotenen Möglichkeiten und Vorteile in vollem Umfang und zu denselben Bedingungen wirksam sind.
14.6.2.5. Das Pegasus im Rahmen des Pegasus BolBol-Programms die ihm verliehenen Rechte nicht geltend mach oder dass er vom Mitglied nicht vorschreibt eines der Bedingungen von Pegasus BolBol Programm einzuhalten oder die Anwendung seiner Rechte im Umfang des Pegasus BolBol-Programms verzögert, bedeutet nicht, dass Pegasus von einem oder allen Rechten bzw. den Verpflichtungen des Mitglieds verzichtet bzw. dem Mitglied ein Recht verliehen, zugestimmt hat oder diese Anwendung einen Präzedenzfall darstellt und kann die auf derartige Weise interpretiert werden.
14.6.2.6. Pegasus haftet nicht für Steuern, Abgaben und andere Kosten im Zusammenhang mit den Gewinnen der Mitglieder des Pegasus BolBol-Programms. Sofern in den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol oder dem jeweiligen Geschäftspartner nicht anders vereinbart, liegt die Verantwortung für die Zahlung dieser Verpflichtungen bei dem betreffenden Mitglied.
14.6.2.7. Im Falle eines Verstoßes von Pegasus gegen die Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol ist die Haftung auf die direkte, begründete und befugte gerichtliche Entscheidung und den Vermögensschaden begrenzt. Pegasus übernimmt keine Verpflichtungen in Bezug auf indirekte Schäden und Immaterialschaden.
14.6.3. Von Geschäftspartnern angebotene Produkte und Dienstleistungen
14.6.3.1. Hinsichtlich des Kaufs von Produkten und Dienstleistungen von Geschäftspartnern durch die Mitglieder gelten die Vorschriften und Bedingungen des jeweiligen Partners. Pegasus übernimmt keine Verpflichtung und übernimmt keine Verantwortung dafür, die Mitglieder über diese Geschäftsbedingungen zu informieren.
14.6.4. Programmübertragungsrecht
14.6.4.1. Pegasus hat behält sich außerdem das Recht vor, das Pegasus BolBol-Programm und / oder etwaige Rechte und Pflichten des Pegasus BolBol-Programms an seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder sonstigen Dritten sowie die Rechte und Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft bei den Mitgliedern ergeben, zu verkaufen, zu verwenden oder anderweitig in diesem Umfang zu übertragen.
14.6.4.2. Die Mitglieder werden über einen angemessenen Zeitraum informiert, bevor die oben genannte Abdeckung geändert wird.
14.6.5. Anwendbares Recht und Zuständigkeitsregeln
14.6.5.1. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol sind ausschließlich die türkischen Gerichte sowie die Gerichte und Exekutivämter von Istanbul (Anatolien) zuständig.
15. REGELN FÜR ANSPRÜCHE, DIE UNSEREM UNTERNEHMEN GEMÄSS DEN RECHTSVORSCHRIFTEN FÜR PASSAGIERE ÜBERMITTELT WERDEN
15.1. Im Rahmen der gesetzlichen Sonderregelungen zu den Fahrgastrechten sind unsere Gäste verpflichtet, alle Arten von Entschädigungsansprüchen direkt bei unserem Unternehmen selbst einzureichen, bevor sie durch die von ihnen bevollmächtigten Vertreter bei unserem Unternehmen eingereicht werden. Ansprüche im Namen unserer minderjährigen Gäste können von einem ihrer Elternteile bei unserem Unternehmen eingereicht werden, und die Ansprüche von Personen, die nicht voll geschäftsfähig, urteilsfähig oder mobil sind, können von ihren gesetzlichen Vertretern bei unserem Unternehmen eingereicht werden. Für den Fall, dass unsere Gäste ihre Ansprüche direkt bei unserem Unternehmen durch bevollmächtigte Rechtsvertreter erheben, ohne das obengenannte Verfahren anzuwenden, behält sich unser Unternehmen das Recht vor, diese Ansprüche nicht zu akzeptieren.
15.2. Reist mehr als ein Passagier unter demselben PNR, kann jeder der Passagiere seine Ansprüche im Namen der anderen Passagiere unter demselben PNR bei unserem Unternehmen einreichen, sofern die schriftliche Zustimmung der anderen Passagiere vorliegt.
15.3. Fahrgäste und gesetzliche Vertreter können in den in Artikel 15.1. genannten Fällen ihre Anfragen an unser Unternehmen über das Pegasus-Callcenter, die Pegasus-Mobilanwendung, die Pegasus-Faxnummer und die Pegasus-Website stellen.
15.4. Unser Unternehmen verpflichtet sich, Ansprüche, die keine unvollständigen Angaben enthalten, innerhalb von zehn Tagen zu beantworten. Falls unser Unternehmen nicht innerhalb der angegebenen Frist antwortet oder die gegebene Antwort nicht ausreicht, kann der Fluggast seinen Anspruch über die bevollmächtigten Vertreter an unser Unternehmen richten.
15.5. Wenn der Fahrgast die Anfrage an unser Unternehmen über Bevollmächtigte weiterleitet, wird unser Unternehmen die Anfrage nur bearbeiten, wenn im Namen der Bevollmächtigten eine rechtsgültige, nasse oder elektronische Unterschrift eingereicht wird. Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente und / oder Informationen von autorisierten Vertretern zusätzlich zu diesem Autorisierungsdokument anzufordern. Unser Unternehmen übernimmt keine Verantwortung, wenn die Anfrage des Gastes von der Firma nicht bearbeitet wird, weil der Vertreter der Firma kein gültiges Autorisierungszertifikat vorgelegt hat.
16. RECHTLICHE HINWEISE
WICHTIGER HINWEIS:
Um das Virus, das die Pandemie von COVID-19 verursacht hat, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, können auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen gemäß den Anweisungen des Gesundheitsministeriums, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, der Generaldirektion für Zivilluftfahrt und anderer nationaler und internationaler Institutionen und Organisationen ergriffen werden. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, diese Maßnahmen zu befolgen.
Die hierin enthaltenen Informationen werden von der Pegasus-Website (www.flypgs.com) mit der Genehmigung von Pegasus Hava Taşımacılığı A.Ş. bereitgestellt. Alle Arten von Eigentums- und Nutzungsrechten an der Pegasus-Website gehören Pegasus. Pegasus kann jegliche Informationen und/oder Inhalte auf der Pegasus-Website, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Allgemeinen Regeln und die Datenschutzregeln, jederzeit ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung nach Veröffentlichung ändern.
16.1. Wichtige Erinnerung
16.1.1. Die rechtlichen Hinweise in diesem Abschnitt enthalten Informationen, die Pegasus von den zuständigen Verwaltungsbehörden mitgeteilt oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zusammengestellt wurden. Die durch diese Warnungen auferlegten Pflichten beziehen sich auf Fluggäste, und die Erläuterungen in diesem Abschnitt dienen der Information der Passagiere.
16.1.2. Pegasus überprüft regelmäßig die Richtigkeit und Aktualität der Informationen auf der Website. Die Informationen auf der Pegasus-Website können jedoch geändert, unterschiedlich interpretiert und / oder angewendet werden. Aus diesem Grund verpflichtet sich Pegasus weder ausdrücklich noch stillschweigend über die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder andere Informationen, die hierin nicht enthalten sind, oder Informationen von Drittanbietern und Informationen, die einer anderen Interpretation und Anwendung durch Dritte unterliegen. Pegasus verpflichtet sich auch nicht, diese Informationen zu aktualisieren.
16.2. Mitteilung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 zur Änderung der Verordnung Nr. 2027/97 der Europäischen Union über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen
16.2.1. Die Verpflichtungen der Fluggesellschaft in Bezug auf Fluggäste und ihr Gepäck
Diese Informationen beschreiben die Verantwortlichkeiten, die den Luftfahrtunternehmen der Union im Rahmen der Europäischen Union (im Folgenden als Union gemäß Abschnitt 14.1 bezeichnet) und dem Montrealer Abkommen gelten.
16.2.2. Schadenersatz durch Tod und Verletzung
Es gibt keine finanzielle Begrenzung für die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Tod und der Verletzung von Fluggästen. Die Fluggesellschaft kann gegen die geltend gemachten Schadensersatzansprüche bis zu 100.000 SZR (Stand 28.12.2019 bis 128.821 SZR) keinen Rechtsbehelf einlegen. Angesichts dieser Ansprüche kann sich der Beklagte jedoch gegen die Behauptung verteidigen, dass der Schaden nicht auf Fahrlässigkeit oder einem anderen Grund beruht.
16.2.3. Anzahlungen
Bei Tod oder Körperverletzung eines Fluggastes ist die Fluggesellschaft verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen nach Angabe der Entschädigungsberechtigten eine Vorauszahlung zu leisten, um den dringenden wirtschaftlichen Bedürfnissen nachzukommen. Im Todesfall sollte diese Vorauszahlung mindestens 16.000 SDR betragen.
16.2.4. Gastverspätungen
Bei Verspätung der Fluggäste haftet die Fluggesellschaft für den Schaden, es sei denn, sie hat nicht alle notwendigen Schadensmaßnahmen ergriffen oder ist nicht in der Lage, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Bei Verspätung der Gäste ist die finanzielle Haftung auf 4.150 SDR (Stand 28.12.2019 auf SZR 5.346) begrenzt
16.2.5. Verspätung des Gepäcks
Bei Verspätung des Gepäcks haftet die Fluggesellschaft für den Schaden, es sei denn, sie hat nicht alle notwendigen Schadensmaßnahmen ergriffen oder ist nicht in der Lage, solche Maßnahmen zu ergreifen. Bei Verspätung des Gepäcks ist die finanzielle Haftung auf 1.000 SDR (Stand 28.12.2019 auf 1.288 SDR) begrenzt.
16.2.6. Zerstörung, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks
Die Fluggesellschaft ist für Gepäckschäden, Zerstörung oder den Verlust von bis zu 1.000 SZR (Stand 28.12.2019 bis auf 1.288 SZR) verantwortlich. Im eingecheckten Gepäck, außer in Fällen, in denen das Gepäck im Voraus beschädigt wurde, ist die Fluggesellschaft selbst dann verantwortlich, wenn sich das Unternehmen nicht geirrt hat. Bei nicht angemeldetem (Check-in) Gepäck haftet sie nur wenn ein Irrtum vorliegt.
16.2.7. Hohe Entschädigungsgrenze für Gepäck
Gäste können von einem höheren Entschädigungslimit Gebrauch machen, wenn sie beim Check-in eine besondere Angabe abgeben und eine zusätzliche Gebühr zahlen.
16.2.8. Beschwerden über Gepäck
Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung des Gepäcks müssen die Gäste ihre Beschwerden so bald wie möglich schriftlich bei der Fluggesellschaft einreichen. Im Falle einer Beschädigung des Gepäcks, das den Check-in-Vorgang durchlaufen hat, muss der Gast sich innerhalb von sieben Tagen schriftlich und im Falle einer Verspätung innerhalb von 21 Tagen beschweren. Diese Frist beginnt in beiden Fällen ab dem Tag, an dem das Gepäck dem Gast übergeben wird.
16.2.9. Verpflichtung vertraglich vereinbarter und Hauptfluggesellschaften
Falls die Fluggesellschaft nicht mit der vertraglichen Fluggesellschaft identisch ist, kann der Fluggast die Beschwerde oder Schadensersatzansprüche an eine von ihnen richten.
Wenn auf dem Flugticket der Name und / oder der Code einer Fluggesellschaft angegeben ist, wird diese als vertragliche Fluggesellschaft betrachtet.
16.2.10. Frist für rechtliche Schritte
Die Frist, die erforderlich ist, um einen Schadenersatzanspruch an das Gericht zu richten, beträgt zwei Jahre ab dem Datum des Eintreffens des betreffenden Luftfahrzeugs oder ab dem Datum des Eintreffens.
16.2.11. Grundlage der Informationen
Grundlage der oben genannten Regeln sind das Montrealer Abkommen vom 28. Mai 1999 und die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, die durch die Verordnung (EG) Nr. 2098/97 (Verordnung (EG) Nr. 889/2002) der Europäischen Union umgesetzt werden.
16.2.12. Rechtliche Hinweise
Dieser Hinweis steht im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 889/2002. Diese Warnung kann nicht als Entschädigung oder zur Auslegung des Montreal Abkommens verwendet werden und ist nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages zwischen Ihnen und Pegasus. Wir übernehmen keine Zusicherung des Beförderers für die Richtigkeit des Inhalts in dieser Mitteilung. Es wird empfohlen, die 13. Warnhinweise bezüglich der Haftung des Beförderers auf aktuelle Informationen zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen des Beförderers zu überprüfen.
16.3. Steueranwendung für Mitglieder türkischer Friedenskräfte von Zypern auf Flügen von TRNC
16.3.1. Die Flughafensteuerbefreiung gilt für die Flugscheine, die für das Militärpersonal der türkischen Friedenskräfte von Zypern auf unseren Linienflügen von TRNC organisiert werden.
16.3.2. Im Rahmen des Antrags und auf Flügen von TRNC müssen unsere Gäste, die Flugscheine für den Soldatentarif kaufen, die Fluganmeldung (Check-in) am Flughafen durchführen und neben dem militärischen Ausweis die Grenzausweisdokumente dem Personal am Zoll vorlegen. Unsere Gäste, die diese Anforderung nicht erfüllen, müssen die erforderliche Differenz im Flughafen bezahlen, um in den Flug aufgenommen zu werden.
16.4. Hinweise über das Bundesmediationsgesetz
16.4.1. Pegasus ist keine Partei der deutschen Vermittlungsagentur für Verkehrsdienstleistungen und ist in den Vergleichsverfahren für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Luftfahrt obligatorisch. Die zuständige Behörde wurde als „Schlichtungsstelle Luftverkehr“ definiert, die dem Bundesministerium der Justiz unterstellt ist, und ihre Kontaktinformationen sind nachstehend angegeben.
Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn:
16.5. Hinweis und Haftungsausschluss über den Verkauf von zollfreien Waren in Flugzeugen
16.5.1. Der zollfreie Verkauf von Waren in Namen Dritter kann auf den internationalen Pegasus-Flügen erfolgen. In diesem Zusammenhang stattfindende Verkäufe werden gemäß den Bestimmungen des Zollgesetzes 4458 und der Fahrgast nuterliegt einschließlich der Freistellungsgrenzen der in die Türkei bringbaren Konsumgüter auch den Einschränkungen des Türksichen Zollgesetzes.
Für die Seite über Informationen zu Zolltransaktionen des Außenministerium der Republik Türkei
http://www.mfa.gov.tr/turkiye_ye-ait-gumruk-bilgileri.tr.mfa
16.6. Mitteilung zum israelischen Verbraucherschutzgesetz
16.6.1. Unsere Mitteilung zum israelischen Verbraucherschutzgesetz finden Sie hier.
17. ZUSÄTZLICHE MASSNAHMEN, DIE IM RAHMEN DES NEUEN CORONAVIRUS (COVID-19) DURCHZUFÜHREN SIND
17.1. Um das Virus, das den COVID-19-Ausbruch verursacht, zu stoppen und seine Ausbreitung zu verhindern, werden auf unseren Flügen einige zusätzliche Maßnahmen gemäß den Anweisungen des Gesundheitsministeriums, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur der Republik Türkei, der Generaldirektion Zivilluftfahrt und anderer nationaler und internationaler Institutionen und Organisationen durchgeführt. Dementsprechend werden die Regeln in Kapitel 17 der Allgemeinen Pegasus-Vorschriften im Vergleich zu den in anderen Abschnitten angegebenen Regeln vordringlich angewendet.
17.2. Von unseren Fluggästen wird erwartet, dass sie während ihrer Reise unsere Hinweise zu den geltenden Hygieneregeln befolgen und sich vor dem Flug, während des Fluges und während der Landung entsprechend den bekannt gegebenen Hygieneregeln verhalten. Alle unsere Passagiere müssen im Flugzeug und während des Fluges Masken tragen. Falls gegen die Anweisungen des Kabinenpersonals verstoßen wird, wird das Verfahren gemäß Artikel 8.1.3 durchgeführt. Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie unter den folgenden Links:
· Über Hygieneregeln und -anwendungen: https://www.youtube.com/watch?v=DvcIFMcwPeU
17.3. Passagiere haben das Recht, Flugtickets, die bis zum Donnerstag, 31. März 2022, 23:59 Uhr gekauft wurden, ohne Strafgebühren zu ändern und zu freizustellen. Wenn die All-Inclusive-Gesamttransportgebühr des geänderten Fluges höher ist als die All-Inclusive-Gesamtsumme des ersten Fluges, wird die Preisdifferenz berechnet.
17.4. Im Rahmen der von Pegasus gegen COVID-19 (Coronavirus) ergriffenen Maßnahmen sollten Passagiere die folgenden Punkte sorgfältig lesen und befolgen, bevor sie am Flughafen ankommen und bevor der Flug stattfindet. Während jeder Passagier die allgemeinen Pegasus-Regeln akzeptiert, erkennt er/sie an, dass er/sie die besagten Artikel versteht und einhalten wird.
· An Bord des Flugzeugs wird nur ein Handgepäck mit einer maximalen Größe von 55 x 40 x 20 cm oder persönliche Gegenstände von 40 x 30 x 15 cm akzeptiert.
· Das Tragen einer Maske am Flughafen und während des gesamten Fluges ist obligatorisch.
· Beim Boarding müssen die Abstandsregeln eingehalten werden.
· Bei der Sicherheitskontrolle müssen die Abstandsregeln eingehalten werden.
· Nur Passagiere dürfen den Flughafen betreten.
· Eine unnötige Belegung der Gänge während des Boardings, der Landung und des Fluges sollte vermieden werden.
Die hierin enthaltenen Informationen werden mit der Genehmigung von Pegasus Hava Taşımacılığı A.Ş bereitgestellt von der Pegasus-Website (www.flypgs.com) bereitgestellt. Alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der Pegasus-Website liegen bei Pegasus. Pegasus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die allgemeinen Regeln und Datenschutzregeln, kann Informationen und / oder Inhalte auf der Pegasus-Website jederzeit ohne vorherige Ankündigung und mit sofortiger Wirkung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ändern.